Der BFH wird prüfen, ob eine Steuerpflichtige mit dem im Streitfall nachhaltig und umfangreich betriebenen Erwerb und der Einziehung zahlungsgestörter Forderungen gegenüber insolvenzbedrohten Schuldnern den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreitet, und ob in der Zurechnung gewerblicher Beteiligungseinkünfte in Höhe von 0 EUR ein zur Abfärbung führender Bezug i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG vorliegt.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen