Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2022 ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 48.000 EUR. Die betriebliche Nutzung beträgt 65 %. Für die private Nutzung wird bei der 1-%-Regelung der Bruttolistenpreis nur mit einem Viertel (= 12.000 EUR) angesetzt. Die Nutzungsentnahme nach der 1-%-Regelung beträgt somit 120 EUR pro Monat. Die Umsatzsteuer ist mit 19 % zu berechnen.
Positionen | Gewinnerhöhung | Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer |
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Geminderter Bruttolistenpreis = 48.000 EUR : 4 = 12.000 EUR × 1 % = | 120 EUR | |
Nicht geminderter Bruttolistenpreis = 48.000 EUR × 1 % = 480 EUR; davon 80 % = | 384 EUR | |
Umsatzsteuer 19 % (davon entfallen auf die Gewinnerhöhung von 120 EUR = 22,80 EUR) | 72,96 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 142,80 | 8921/4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) | 120,00 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 22,80 | |||
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 50,16 | 1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 50,16 |
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