Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2022 ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 48.000 EUR. Die betriebliche Nutzung beträgt 65 %. Für die private Nutzung wird bei der 1-%-Regelung der Bruttolistenpreis nur mit einem Viertel (= 12.000 EUR) angesetzt. Die Nutzungsentnahme nach der 1-%-Regelung beträgt somit 120 EUR pro Monat. Die Umsatzsteuer ist mit 19 % zu berechnen.

 
Positionen Gewinnerhöhung Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer
Geminderter Bruttolistenpreis = 48.000 EUR : 4 = 12.000 EUR × 1 % = 120 EUR  
Nicht geminderter Bruttolistenpreis = 48.000 EUR × 1 % = 480 EUR; davon 80 % =   384 EUR
Umsatzsteuer 19 % (davon entfallen auf die Gewinnerhöhung von 120 EUR = 22,80 EUR)   72,96 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 142,80 8921/4645 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 120,00
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 22,80
1880/2130 Unentgeltliche Wertabgaben 50,16 1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 50,16

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