Neben der vereinbarten Grundvergütung werden häufig Zulagen, etwa Erschwernis- und Sozialzulagen, oder Zuschläge, etwa für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, gezahlt.

Auch Sachbezüge stellen einen Entgelt- bzw. Vergütungsbestandteil dar, so etwa der Dienstwagen bei Privatnutzung, freie Kost und Logis und Geschenke des Arbeitgebers.

Dasselbe gilt für vermögenswirksame Leistungen, die betriebliche Altersversorgung, variable Vergütungsbestandteile (oft bei leitenden Angestellten), Fahrtkostenzuschüsse, Essenszuschüsse, Provisionen, Rabatte sowie zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen. Auch die Übernahme von Kontoführungsgebühren und die Beteiligung der Mitarbeiter an der Unternehmenswertentwicklung (Belegschaftsaktien, Genussrechte, Gewinnanteile, Investivlohn, Stock Options) können Entgelt sein.

Prämien bzw. Gratifikationen wie Weihnachtsgeld, ein Dreizehntes Gehalt oder Urlaubsgeld sind Sondervergütungen mit Entgeltcharakter, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum regulären Entgelt zahlt. Im Gegensatz zum laufenden Arbeitsentgelt handelt es sich bei ihnen um sog. Einmalzahlungen.

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