Ermittelt der Unternehmer seine private Pkw-Nutzung mit den tatsächlichen Kosten, muss er bei Familienheimfahrten ebenfalls die tatsächlichen Kosten zugrunde legen. Er rechnet wie folgt:
tatsächliche Kfz-Kosten, die auf Familienheimfahrten entfallen |
– 0,30 EUR je Entfernungskilometer |
= Differenz = nicht abziehbare oder zusätzlich abziehbare Betriebsausgabe |
Für die Jahre 2021 bis 2026 gilt auch hier eine erhöhte Entfernungspauschale, die wie folgt geltend gemacht werden können:
Die ersten 20 km mit je 0,30 EUR je km und
ab dem 21. km
0,35 EUR je km in 2021 bzw.
0,38 EUR je km in 2022 bis 2026.[1]
Ein Unternehmer rechnet die private Pkw-Nutzung 2023 mit tatsächlichen Kosten ab
Der Unternehmer verwendet seinen Firmenwagen auch für Familienheimfahrten. Die Entfernung zur Zweitwohnung am Beschäftigungsort beträgt 122 km und die Zahl seiner Familienheimfahrten 42. Auf die Familienheimfahrten entfallen somit insgesamt:
42 Fahrten × 122 km × 2 = 10.248 km.
Er fährt im Jahr 01 insgesamt 30.000 km. Die Kfz-Kosten betragen insgesamt 9.826 EUR. Auf die Familienheimfahrten entfallen 9.826 EUR : 30.000 km = 0,3275 EUR × 10.248 km = 3.356,22 EUR. Der Unternehmer ermittelt die nicht abziehbaren Kosten wie folgt:
tatsächliche Kosten für Familienheimfahrten | 3.356,22 EUR |
Entfernungspauschale 2023: 20 km × 0,30 EUR × 42 Tage = 102 km x 0,38 EUR x 42 Tage = |
- 252,00 EUR – 1.627,92 EUR |
= nicht abziehbare Betriebsausgaben = | 1.476,30 EUR |
Da die Kfz-Kosten bereits insgesamt als Betriebsausgaben erfasst wurden, ist in der Buchführung nur die Differenz zu buchen:
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 1.476,30 | 4680/6690 | Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) | 1.476,30 |
Familienheimflüge: Wird für Familienheimfahrten ein Flugzeug benutzt, entfällt die Möglichkeit, die Entfernungspauschale geltend zu machen. Der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer kann dann nur die tatsächlichen Flugkosten geltend machen.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen