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Doppelte Haushaltsführung: Welche Kosten als Betriebsaus ... / 5 Aufwendungen für Fahrten zwischen dem eigenen Hausstand und dem Beschäftigungsort: nur eine Fahrt pro Woche abzugsfähig

Jean Bramburger-Schwirkslies, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Bei einer doppelten Haushaltsführung ist nur eine Fahrt pro Woche beruflich bzw. betrieblich veranlasst. Für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche können 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden.

 
Wichtig

Für die Jahre 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Entfernungspauschale wie folgt geltend gemacht werden:

Die ersten 20 km mit je 0,30 EUR je km und

ab dem 21. km

0,35 EUR je km in 2021 bzw.

0,38 EUR je km in 2022 bis 2026.[1]

Wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzt, braucht er die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten, die ggf. pauschal ermittelt werden, und der Kilometerpauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer nicht als Arbeitslohn zu versteuern.

[2]

Konsequenz: unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern und Unternehmern:

  • Der Unternehmer, der seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlässt, erfasst die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgaben (100 %iger Abzug). Er muss bei seinem Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil versteuern, soweit der Arbeitnehmer diesen Firmenwagen für Familienheimfahrten (eine Fahrt pro Woche) nutzt.
  • Verwendet aber der Unternehmer seinen Firmenwagen für Familienheimfahrten, muss er die Kosten, die über 0,30 EUR je Entfernungskilometer hinausgehen, als Betriebseinnahmen erfassen. Ermittelt er die private Nutzung nach der 1-%-Methode, dann erfasst er die Aufwendungen, die auf die Familienheimfahrten entfallen pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung. Der Unternehmer versteuert somit 0,002 % vom Bruttolistenpreis abzüglich 0,30 EUR je Entfernungskilometer.
 
Praxis-Beispiel

Wie Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung steuerlich abgezogen werden können

Ein Unternehmer verwendet seinen Firmenwagen auch für Familienheimfahrten im Rahme...

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