Die nachfolgenden Stichworte erläutern Anzeichen, die auf ein erhöhtes Korruptionsrisiko hinweisen können. Wer sich damit beschäftigt, sollte aber immer vor Augen haben, dass hierfür in allen Fällen gute Gründe und eine positive Vertriebsleistung Ursache sein können und glücklicherweise auch sind. Es geht also nicht um Misstrauen, sondern um Verständnis und Nachvollziehbarkeit.

 
Thema Rechtliche Vorgaben – Problem- oder Fragestellung – Lösungsvorschlag
Single Source Beschaffung, Keine ernsthafte Konkurrenzsituation

Problem: Eine Marktposition ohne starke Konkurrenz ist normalerweise Ausdruck der besonderen Leistungsfähigkeit und erwünscht. Wenn sich abzeichnet, dass sich solche Positionen auf bestimmten Lieferanten konzentrieren, wie z. B. häufige Einzelquellenbeschaffung, geringer Ausschreibungsdruck weil nur kleine Teilnehmerkreis oder hohe Unterschiede in den Preisspannen.) kann das aber auf eine wettbewerbsschädliche Gewöhnung, Interessenkonflikte oder Bestechung hinweisen. Der Markt realisiert schnell, wenn ein Unternehmen einen Lieferanten oder Dienstleister unsachlich bevorzugt. Andere Wettbewerber nehmen dann an Ausschreibungen dieses Unternehmens nicht mehr teil oder nur noch "pro forma" höflichkeitshalber. Wenn die abgegebenen Angebote untereinander eine hohe Preisspanne oder ein wiederkehrendes Konditionengefüge aufzeigen, deutet das auf mögliche Scheinangebote und abgestimmtes Lieferantenverhalten hin. Das ist kartellrechtlich verboten, nach § 298 StGB strafbar und kann durch die Bestechung von Mitarbeitern unterstützt sein.

Lösungsvorschlag: In solchen Situationen hinterfragen, ob das vermehrte Vorkommen von Single Source-Anforderungen, die starke Position bei Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder in Ausschreibungsverfahren durch ein besonderes Leistungs- oder Anforderungsprofil begründet ist.
Margenkalkulation und zusätzliche Dienstleistungen

Problem: Wenn Bestechungsgelder aus dem eigenen Unternehmen heraus finanziert werden sollen, führt das zu einer zusätzlichen Margenerhöhung in Vergleich zu der sonst üblichen Preiskalkulation, um den Bestechungsmehraufwand abdecken zu können. Zu dem gleichen Zweck können in das Angebot zusätzliche vertriebs- oder projektunterstützende externe Dienstleistungen eingebaut werden, über die dann Bestechungsleistungen finanziert und abgewickelt werden.

Lösungsvorschlag:

  • Bei Kunden in Ländern mit einem Korruptionsumfeld auf Besonderheiten in der Margen- und Preiskalkulation achten (siehe das Merkblatt "Compliance Gefährdungsanalyse und Risikomanagement". Der Corruption Perception Index von Transparency International gibt einen guten Überblick)
  • Vertriebs- oder projektunterstützende Dienstleister müssen nachvollziehbare Aufgaben haben und hierfür qualifiziert sein.
  • Besondere Vorsicht bei zusätzlichen Beratungs- oder Dienstleistungen, die im Laufe von Angebotsverhandlungen erforderlich werden.
Erhöhter Geschenk- und Einladungsaufwand bei bestimmten Adressen oder Vertriebskräften

Problem: Ein erhöhter Geschenk- und Einladungsaufwand deutet darauf hin, dass für die entsprechenden Kundenbeziehungen und Vertriebskräfte zuwendungsgeprägte persönliche Beziehungen eine besondere Rolle im Vergleich zu anderen Kunden oder Vertriebskräften spielen. Das zeigt jedenfalls ein erhöhtes Risiko, dass sich aus der Pflege der Kundenbeziehung strafbare Bestechung entwickeln kann.

Lösungsvorschlag:

  • Organisatorisch dafür sorgen, dass erhöhte Aufwände per Kunde und/oder Vertriebskraft aufscheinen (Geschenk- und Zuwendungsregister).
  • Erläutern lassen und gegebenenfalls pauschalierte Kostenerstattungsverfahren, Kostenerstattung ohne Einzelnachweis aussetzen.
  • Gegebenenfalls auf die besondere Situation zugeschnittene Informations- und Genehmigungserfordernisse vorsehen.
Erhöhte Vertriebskosten bei bestimmten Adressen, Regionen, Vertriebsmitarbeitern oder Vertriebspartnern

Problem: Die Erstattung von Vertriebskosten ist ein klassischer Weg zur Beschaffung von Bestechungsmitteln.

Lösungsvorschlag:

  • Im Vertriebscontrolling durch Mikrobetrachtung dafür sorgen, dass erhöhte Vertriebsaufwände per Kunde und/oder Vertriebskraft aufscheinen.
  • Falls ja, Aufwände erläutern lassen und gegebenenfalls pauschalierte Kostenerstattungsverfahren, Kostenerstattung ohne Einzelnachweis aussetzen.

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