Nach der Neufassung des § 7b EStG können für Neubauten bei Mietwohnungen in einem erweiterten Umfang Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Die Bemessungsgrundlagen für die Sonderabschreibungen werden voraussichtlich auf 4.000 EUR angehoben, die schädlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 4.800 EUR auf 5.200 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche.
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