Schlagwörter
Gewinnermittlungsart, Bestandskraft, Änderung, Wahlrecht
Rechtsfrage (Thema)
Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EStG § 4 Abs. 3, 1, § 5; AO § 177
Verfahrensgang
Thüringer FG (Entscheidung vom 31.08.2022; Aktenzeichen 4 K 599/21) |
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