Schlagwörter

Gewinnermittlungsart, Bestandskraft, Änderung, Wahlrecht

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 3, 1, § 5; AO § 177

 

Verfahrensgang

Thüringer FG (Entscheidung vom 31.08.2022; Aktenzeichen 4 K 599/21)

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