Entscheidungsstichwort (Thema)
Maßgeblichkeit eines bezifferten Klageantrags
Leitsatz (NV)
Die Höhe des Streitwerts richtet sich dann nicht nach dem bezifferten Antrag, wenn sich aus der Rechtsmittelbegründung ein weitergehendes Rechtsmittelbegehren ergibt.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 20.02.1998 - XI E 1/98 (NV); BFH/NV 1998, 999
Fundstellen
Dokument-Index HI1133009 |
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