Entscheidungsstichwort (Thema)

Maßgeblichkeit eines bezifferten Klageantrags

 

Leitsatz (NV)

Die Höhe des Streitwerts richtet sich dann nicht nach dem bezifferten Antrag, wenn sich aus der Rechtsmittelbegründung ein weitergehendes Rechtsmittelbegehren ergibt.

 

Normenkette

GKG § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 20.02.1998 - XI E 1/98 (NV); BFH/NV 1998, 999

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133009

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