Neben der Beweiskraft für eine ordnungsmäßige Gewinnermittlung sind Aufzeichnungen als Nachweis nötig für

  • den Abzug beschränkt abzugsfähiger Betriebsausgaben,
  • den Vorsteuerabzug und die Umsatzbesteuerung,
  • den Lohnsteuerabzug,
  • die Erlangung steuerlicher Vorteile (z. B. Arbeitszimmer).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge