FinMin Berlin, 22.4.2004, III C 16 - O 2115 - 2/04

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) in der Fassung vom 30.8.1971 (BGBl 1971 I S. 1426/GVBI 1971 S. 1745), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2928), wird bestimmt:

§ 1 (Zusammenlegung der Finanzämter Neukölln-Nord und Neukölln-Süd)

Die Finanzämter Neukölln-Nord und Neukölln-Süd werden zum FA Neukölln zusammengelegt.

§ 2 (Übersicht über die Finanzämter im Land Berlin)

Eine Übersicht über sämtliche Finanzämter im Land Berlin und deren Zuständigkeitsbezirke ergibt sich aus der Anlage.

§ 3 (Inkrafttreten)

(1) Diese Anordnung tritt am 1.7.2004 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anlage zu § 2 der Verwaltungsanordnung über die Bestimmung von Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Finanzämter im Land Berlin vom 4.7.2001 (ABI S. 3426) außer Kraft.

 

Anlage zu § 2

Übersicht über die Finanzämter im Land Berlin

Bezeichnung Bezirk
   
1. FA Charlottenburg Für die Teile des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, die nördlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind: Von der Mitte des Stößensees in östlicher Richtung an der nördlichen Grenze des Berliner Forstes entlang, bis zur Teufelsseechaussee; weiter bis Waldschulallee, dann in südlicher Richtung am Gelände der Waldoberschule und Sportplätze Eichkamp entlang bis zu den Sportplätzen Kühler Weg und dann an der Südwestseite des Dauerwaldweges in südlicher Richtung bis Bhf. Grunewald. Am westlichen Eisenbahngelände entlang in nördlicher Richtung bis Bhf. Westkreuz; weiter am nördlichen Eisenbahngelände, dann die Südseite der Rönnestraße in östlicher Richtung, die Westseite der Holtzendorffstraße in südlicher Richtung, die Nordseite der Heilbronner Straße in südwestlicher Richtung, die Südostseite der Damaschkestraße in südöstlicher Richtung, die Westseite des Lehniner Platzes bis zum Kurfürstendamm, diesen auf der Südseite entlang in östlicher Richtung, dann die Südseite der Lietzenburger Straße und über den Rankeplatz, dann die Westseite der Rankestraße entlang in nördlicher Richtung, die Südseite der Eislebener Straße in südöstlicher Richtung bis zur Nürnberger Straße, diese an der Ostseite entlang bis zur Kreuzung Augsburger Straße.
   
2. FA Friedrichshain/Prenzlauer Berg

Für die Teile des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, die nordöstlich der unter Nr. 4 genannten Grenze belegen sind. Für die Teile des Bezirks Pankow, die südlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:

Von der Südseite Esplanade in östlicher Richtung über die Ostseite der Berliner Straße in südlicher Richtung, die Nordseite der Wisbyer Straße in östlicher Richtung bis zur Ostseestraße. Unterhalb der Lehder Straße, der Gürtelstraße bis zur Grenze Jüdischer Friedhof, dann quer durch den Volkspark Prenzlauer Berg bis zur Straße 106.
   
3. FA Hellersdorf/Marzahn Bezirk Marzahn-Hellersdorf
   
4. FA Kreuzberg Für die Teile des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, die südwestlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind: Vom linken Spreeufer flussaufwärts zwischen Schillingbrücke und Flutgraben über Am Oberbaum und Lohmühleninsel bis zur südöstlichen Seite Am Flutgraben.
   
5. FA Lichtenberg/Hohenschönhausen Bezirk Lichtenberg
   
6. FA Mitte/Tiergarten

Für die Teile des Bezirks Mitte, die südlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:

Vom nördlichen Ufer des Hohenzollernkanals in Höhe der Verlängerung des Westhafens entlang in östlicher Richtung bis zum südlichen Plötzensee; weiter am nördlichen Ufer des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals entlang in östlicher Richtung. Dann am nördlichen Ufer des Nordhafens, über die Sellerstraße, an der Nordwestseite der Boyenstraße entlang, die Südwestseite der Chausseestraße in südöstlicher Richtung, die Südostseite der Liesenstraße in nordöstlicher Richtung, die Südwestseite der Gartenstraße in südlicher Richtung und die westliche Seite der Bernauer Straße bis zur Eberswalder Straße.
   
7. FA Neukölln-Nord Bezirk Neukölln
   
8. FA Pankow/Weißensee Für die Teile des Bezirks Pankow (3. Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow von Berlin), die nördlich der unter Nr. 2 im zweiten Teil genannten Grenze belegen sind.
   
9. FA Reinickendorf Bezirk Reinickendorf.
   
10. FA Schöneberg

Für die Teile des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, die nordwestlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:

Von der Südseite der Dudenstraße/Loewenhardtdamm in westlicher Richtung bis General-Pape-Straße, diese auf der Westseite entlang in südlicher Richtung, dann an der östlichen Seite des Bahngeländes entlang; weiter die Ostseite der Alboinstraße in südlicher Richtung mit dem östlichen Teil des Alboinplatzes, dann die Südseite der Arnulfstraße in westlicher Richtung bis Harkortstraße. Weiter am Gelände des St. Matthias Kirchhofs in südwestlicher Richtung bis Röblingstraße, dann die Westseite der Röblingstraße in nordwestlicher Richtung bis Prellerweg, auf der Südseite in westlicher Richtung bis Sembritzkistraße und von dort in südlicher Richtung die Ostseite des Bahngeländes am Güterbahnh...

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