Überblick
Für die belgischen Truppen war 2008 für Bezüge für berechtigte Personen ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren eingeführt worden. Für Umsätze, die nach dem 31.8.2015 ausgeführt werden, wird jetzt – wie bei den amerikanischen und den britischen Truppen – ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen für den dienstlichen Bedarf unter Verwendung einer VISA-Kreditkarte eingeführt.
Kommentar
Lieferungen und sonstige Leistungen an die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk steuerfrei, wenn sie im vereinfachten Verfahren ausgeführt werden.
Die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk gilt dabei bei Beschaffungen von Leistungen für den dienstlichen Bedarf, wenn die VISA-Kreditkarte bis zu einem Wert von 10.000 EUR als Zahlungsmittel eingesetzt wird. Die Kreditkarten beginnen mit der Nummer 4857.
Die VISA-Kreditkarte ersetzt nicht den erforderlichen Beschaffungsauftrag.[1] Mit der Durchführung dieses Beschaffungsverfahrens ist ausschließlich die amtliche Beschaffungsstelle "Belgischer Verbindungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland (JMSLn)" beauftragt.
Konsequenzen für die Praxis
Bisher galt für das vereinfachte Beschaffungsverfahren eine Grenze von bis zu 2.500 EUR, wobei die Abwicklung bar erfolgen musste. Für die jetzt mit VISA-Kreditkarte gilt das vereinfachte Beschaffungsverfahren bis zu einem Betrag von 10.000 EUR. Für Beschaffungen, die darüber hinausgehen, ist das allgemeine Beschaffungsverfahren anzuwenden.
Link zur Verwaltungsanweisung
BMF, Schreiben v. 18.8.2015, III C 3 – S 7492/08/10002, BStBl 2015 I S. 654.
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