Rz. 75
Kriterien | HGB | IFRS | EStG |
---|---|---|---|
Wertpapiere | Unterscheidung in Finanzanlagen des AV und UV Kategorien gem. § 266 HGB:
|
Wertpapierkategorien gem. IFRS 9.4.1.1 ff., Zuordnung in Abhängigkeit des Geschäftsmodells und weitere Unterteilung in Eigen- und Fremdkapitalinstumente:
|
Wie HGB (vgl. E-Bilanz-Taxonomie für Kapitalgesellschaften, HdB-Anhang D 2.3.1). |
Rz. 76
Derivate: keine Hedge-Beziehung |
Es gibt keine speziellen Regeln. Derivate sind i. d. R. schwebende Geschäfte und daher bilanzunwirksam. Eine bilanzielle Erfassung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen von Drohverlustrückstellungen (§ 249 Abs. 1 HGB), durch die etwaige Verpflichtungsüberschüsse zu antizipieren sind. |
Erfüllen die Kriterien eines assets bzw. einer liability und sind somit zu bilanzieren (IAS 39.14/IFRS 9). | Keine Drohverlustrückstellung zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG). |
Rz. 77
Derivate: Hedge-Beziehung |
Bildung von Bewertungseinheiten als Konzept zur Abbildung von Sicherungszusammenhängen (Zusammenfassung von Grund- und Sicherungsgeschäft) möglich (§ 254 HGB):
|
Kategorien (IFRS 9.7.2.29 und IAS 39.86):
Voraussetzung für Hedging (IAS 39.88 ):
|
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Bildung von Bewertungseinheiten (§ 5 Abs. 1a Satz 2 und Abs. 4a Satz 2 EStG). |
Rz. 78
vorläufig frei
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