(1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.4Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
A. |
Anlagevermögen:
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. |
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte; |
2. |
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; |
3. |
Geschäfts- oder Firmenwert; |
4. |
geleistete Anzahlungen; |
|
II. |
Sachanlagen:
1. |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; |
2. |
technische Anlagen und Maschinen; |
3. |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; |
4. |
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; |
|
III. |
Finanzanlagen:
1. |
Anteile an verbundenen Unternehmen; |
2. |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen; |
3. |
Beteiligungen; |
4. |
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
5. |
Wertpapiere des Anlagevermögens; |
6. |
sonstige Ausleihungen. |
|
|
B. |
Umlaufvermögen:
I. |
Vorräte:
1. |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; |
2. |
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; |
3. |
fertige Erzeugnisse und Waren; |
4. |
geleistete Anzahlungen; |
|
II. |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; |
2. |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen; |
3. |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
4. |
sonstige Vermögensgegenstände; |
|
III. |
Wertpapiere:
1. |
Anteile an verbundenen Unternehmen; |
2. |
sonstige Wertpapiere; |
|
IV. |
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. |
|
C. |
Rechnungsabgrenzungsposten. |
D. |
Aktive latente Steuern. |
E. |
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. |
(3) Passivseite
A. |
Eigenkapital:
I. |
Gezeichnetes Kapital; |
II. |
Kapitalrücklage; |
III. |
Gewinnrücklagen:
1. |
gesetzliche Rücklage; |
2. |
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; |
3. |
satzungsmäßige Rücklagen; |
4. |
andere Gewinnrücklagen; |
|
IV. |
Gewinnvortrag/Verlustvortrag; |
V. |
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. |
|
B. |
Rückstellungen:
1. |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; |
2. |
Steuerrückstellungen; |
3. |
sonstige Rückstellungen. |
|
C. |
Verbindlichkeiten:
1. |
Anleihen, davon konvertibel; |
2. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; |
3. |
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; |
4. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; |
5. |
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; |
6. |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; |
7. |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
8. |
sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. |
|
D. |
Rechnungsabgrenzungsposten. |
E. |
Passive latente Steuern. |