Bildschirmarbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch einrichten


Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch einrichten

Ziel der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen ist, die Arbeit an die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Menschen anzupassen und dadurch Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten und Leistungsfähigkeit zu fördern. Auch für den Bildschirmarbeitsplatz gelten Mindestanforderungen, zusätzlich sollen Empfehlungen den Arbeitgeber bei der praktischen Umsetzung unterstützen.

Ergonomie ist die Lehre von der menschlichen Arbeit und befasst sich mit der Anpassung der Arbeit, d. h. der Arbeitsmittel, der Arbeitsorganisation sowie der Arbeitsumgebung an den Menschen: „Maßnahmen des Arbeitsschutzes … sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit“ (§ 2 ArbSchG).

Themen der Ergonomie sind physische sowie psychische Belastungen, Vibrationen, Lärm, Innenraumklima, Hitzearbeit, Kältearbeit, Beleuchtung, Sonnenstrahlung und Bildschirmarbeit.

Vorschriften zur Ergonomie

Arbeitsmittel entsprechen ergonomischen Kriterien, wenn sie den physischen und psychischen Gegebenheiten des Menschen so angepasst sind, dass einseitige, zu hohe Belastung vermieden wird. Sie müssen also durch Einrichtungen für leichtes und schnelles Verstellen bzw. Einstellen individuell anpassbar sein. Sie dürfen sich während der Benutzung des Arbeitsmittels nicht unbeabsichtigt verändern können (vgl. DGUV-I 215-410).

Relevante Vorschriften sind die Arbeitsstättenverordnung, insbesondere Anhang 6 sowie ASR A6, insbesondere Abschn. 6 mit Mindestmaßen und Empfehlungen. Nützliche Hinweise geben auch die DGUV-I 209-098 „Mensch und Arbeitsplatz – Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung“, DGUV-I 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ und DGUV-I 215-450 „Softwareergonomie“.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz: Umsetzung in der Praxis

Der Bildschirmarbeitsplatz muss auf Aufgaben, Fähigkeiten (z. B. Sehvermögen) und Körpermerkmale wie Größe oder Körperkraft des Beschäftigten abgestimmt sein. Gemäß Referenzsitzhaltung gilt (Abb. 8 ASR A6):

  • Oberarme hängen locker herab, Unterarme bilden eine waagerechte Linie zur Tastatur (90 Grad oder mehr).
  • Ober- und Unterschenkel bilden einen Winkel von 90 Grad oder mehr.
  • Füße stehen ganzflächig auf dem Boden.
  • Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm beträgt mind. 50 cm.
  • Der Bildschirm soll mit einem leicht nach unten gerichtetem Blick betrachtet werden können.

Anforderungen an die Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz betreffen v. a.:

  • Bildschirm und Bildschirmgeräte: höhenverstellbar, dreh- und neigbar; Bild flimmerfrei und ohne Verzerrungen; geeignete Bildschirmdiagonalen entsprechend Aufgabe und Sehabstand; Text- und Grafikdarstellungen müssen je nach Arbeitsaufgabe und Sehabstand scharf, deutlich und ausreichend groß sein, z. B. Zeichenhöhe von 3,2-4,5 mm bei 50 cm Sehabstand. Zeichen- und Zeilenabstand angemessen und individuell einstellbar; bei Betrieb mehrerer Bildschirme: Bildschirme möglichst nahe nebeneinander, annähernd gleiche Sehabstände, Eingabemittel dem entsprechenden Bildschirm eindeutig zuzuordnen; Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen, Empfehlung: Gewicht von Bildschirmgerät mit Tastatur soll 2,0 kg nicht überschreiten.
  • Tastatur, Maus und sonstige Eingabemittel: grundsätzlich separate Tastatur und Maus; ergonomische Gestaltung (Höhe, Form) und Anordnung im Greifraum.
  • Softwareergonomie: der Arbeitsaufgabe angemessen und geeignet; hohe Nutzungsqualität, geeignete Gestaltung von Information und Interaktion mit dem Nutzer; barrierefrei.
  • Arbeitstisch und Arbeitsfläche: ausreichend groß, d. h. grundsätzlich 160 cm x 80 cm; Breite kann auf 120 cm verringert werden, wenn nur ein Bildschirmgerät genutzt wird, Schriftgut in geringem Umfang verwendet und keine wechselnden Tätigkeiten verrichtet werden; Tischhöhe sollte individuell anpassbar sein. Arbeitstische oder Arbeitsflächen mit reflexionsarmer Oberfläche und frei von störenden Reflexionen und Blendungen aufstellen; Bildschirm und Eingabemittel sollen variabel angeordnet werden können, Auflegen der Handballen vor der Tastatur ermöglichen, Empfehlung: Die Tastatur soll 10 bis 15 cm von der Tischkante entfernt sein.
  • Bein- und Fußraum am Sitz- und Steh-/Sitz-Arbeitsplatz: auf Arbeitsaufgabe und Bewegungsabläufe abgestimmt; möglichst ohne Unterbauten oder Stützelemente; Beinraum beim Sitzen: ≥ 850 mm breit, Empfehlung: 1200 mm und mehr; Maße für Bein-, Knie- und Fußraum in Abhängigkeit von der Tischhöhe (vgl. Abb. 6 und 7 ASR A6).
  • Platzbedarf: An jedem Arbeitsplatz soll die Bewegungsfläche mindestens 1,50 qm betragen. Sie soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m tief und breit sein, lichte Raumhöhe: mind. 2,50 m, Raumgröße: mind. 8 qm.
  • Bürostuhl: soll für mind. 110 kg und tägliche Nutzungszeit von 8 Stunden ausgelegt sein; stabil und standsicher (5 Rollen gelten als standsicher); individuell anpassbar; gepolsterte atmungsaktive Sitzfläche und Rückenlehne; Sitzfläche ausreichend groß, d. h. Oberschenkel liegen auf, Kniekehlen bleiben frei; Oberteil drehbar und stufenlos höhenverstellbar; Rückenlehne neigbar; falls mit Rollen, dann kein unbeabsichtigtes Wegrollen; falls mit Armlehnen, dann auf Arbeitsflächenhöhe einstellbar (s. Maßempfehlungen für Arbeitsstühle: Tab. 3 ASR A6).
  • Vorlagen-/Manuskripthalter: dem Beschäftigten auf Wunsch zur Verfügung stellen; ausreichend groß, stabil, verstellbare Neigung.
  • Fußstütze: Aufstellfläche für die Füße: mind. 45 cm breit, 35 cm tief, Höhe und Neigung verstellbar.

Weitere Anforderungen an die ergonomische Gestaltung sind u. a. angemessene Beleuchtung sowie Schutz vor Reflexionen und Blendungen.

Fazit

Auch der Bildschirmarbeitsplatz muss Arbeitsaufgabe, Fähigkeiten und Bedürfnissen des Beschäftigten entsprechen. Arbeitsmittel müssen daher individuell angepasst werden können oder neu beschafft werden. Inhalte von Unterweisungen sollten insbesondere Verstellmöglichkeiten für Tisch und Stuhl, Anordnung von Bildschirm, Tastatur und Maus, individuelle Einstellung von Helligkeit, Kontrast und Zeichenhöhe sowie Ausgleichsübungen sein.

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