Auch die Vereinten Nationen (UN) beeinflussen den Handel. So wurde dort das Ursprungsrecht festgelegt, das auch in den EG-Zollkodex eingeflossen ist: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine Ware als Ursprungsware eines Landes gilt. Dies ist insofern wichtig, weil es heute außer im landwirtschaftlichen Bereich oder bei Rohstoffen kaum noch ein Produkt gibt, das vollständig in einem Land hergestellt wird. Von den UN wurde auch ein internationaler Kaufvertrag (UNCITRAL) entwickelt, der den Vertragsparteien mehr Rechtssicherheit bietet.

Weiterhin sind vor allem Embargos der UN zu beachten. Gegen welche Staaten oder Personen ein Handelsembargo besteht, lässt sich auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenhandel (BAFA) nachlesen. Und die UN stuft ein, welche Staaten zu den Entwicklungsländern gehören – und damit Zollpräferenzen bei der EU erhalten können.[1]

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