Im Handel ist es üblich, einzelne Waren zu sehr niedrigen Preisen anzubieten, um Kunden ins Geschäft zu locken. Bisweilen deckt der Verkaufspreis für das beworbene Produkt nicht einmal die Einstandskosten. Derartige Produkte sind in der Bilanz dennoch zu Anschaffungskosten, nicht etwa zum niedrigeren Teilwert anzusetzen; das gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen insgesamt einen Gewinn erzielt.[1]

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