Die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfordert, dass die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es muss eine Ausgabe oder Einnahme vor dem Abschlussstichtag vorliegen.
  • Diese Ausgabe oder Einnahme muss nach dem Abschlussstichtag erfolgswirksam werden.
  • Die Ausgabe bzw. Einnahme muss Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
  • Es muss sich um Vorleistungen eines Vertragspartners aus einem gegenseitigen Vertrag für eine zeitbezogene Gegenleistung des anderen Vertragspartners oder um Vorleistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen handeln.

Die Erfüllung der ersten beiden Voraussetzungen erfordert eine klare Abgrenzung zwischen der zahlungswirksamen und der ergebniswirksamen Seite eines Vorgangs. Einnahmen und Ausgaben sind lediglich zahlungswirksam, indem sie den Zahlungsmittelbestand des Unternehmens – insbesondere Bargeld und Bankguthaben – erhöhen bzw. vermindern. Erträge und Aufwendungen wirken sich dagegen auf den Erfolg des Unternehmens im Wirtschaftsjahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit aus.

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