Einführung

In kleinen und mittelgroßen GmbHs mit mehreren Gesellschaftern bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern kommt es durchschnittlich alle 2 Jahre zu Interessengegensätzen oder Konflikten zwischen den beteiligten Personen. Konflikte in der Geschäftsführung schaden der ganzen Firma. Gegenseitige Schuldzuweisungen der Gesellschafter/-Geschäftsführer beeinflussen das Geschäftsklima negativ und binden viele Energien an der falschen Stelle. Entscheidungen werden ausgesetzt oder boykottiert. Mitarbeiter spüren die schlechte Stimmung und erhalten unter Umständen widersprüchliche Anweisungen von den verschiedenen Geschäftsführern. Die Kunden sind nicht mehr Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns.

Wie kann der Gesellschafter/-Geschäftsführer einer GmbH vorbeugen, damit Konflikte im besten Fall erst gar nicht auftreten und im Fall der Fälle der Interessenkonflikt zielstrebig geklärt wird und der wirtschaftliche Bestand der GmbH gesichert werden kann? Dieser Beitrag gibt Hilfestellungen dafür.

Die 6 häufigsten Fallen

Es gibt keine Zielvereinbarungen

Wenn Zielvereinbarungen fehlen, können die von den Gesellschaftern jeweils verantwortlich übernommenen Projekte und Prozesse nicht kontrolliert und nachvollzogen werden. Da es keine entsprechenden schriftlichen Vereinbarungen gibt, beruft sich jeder auf das gesprochene Wort, das jeder etwas anders in Erinnerung hat.

Die Zuständigkeiten sind nicht geklärt

Wenn die Zuständigkeiten nicht geklärt sind, kommt es zu Kompetenzproblemen, die sich in 2 Richtungen auswirken: Einerseits werden Mitarbeiter durch widersprüchliche Anweisungen irritiert, andererseits kommt es zu unnötigen Streitigkeiten zwischen den Nur-Gesellschaftern und den in der GmbH tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern.

Die Ressortverantwortlichen informieren die anderen Geschäftsführer nicht

Schotten sich die Geschäftsführer in ihren Ressorts ab und informieren ihre Kollegen nicht, besteht die Gefahr, dass sie im eigenen Unternehmen gegeneinander arbeiten. Mangelnde Information kann auch zu Haftungsproblemen führen.

Vorgänge werden fehlerhaft dokumentiert

Alle geschäftsbezogenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, den Gesellschafter-Geschäftsführern und den nicht be­teiligten Geschäftsführern müssen vollständig und inhaltlich nachvollziehbar dokumentiert werden. Sonst lässt sich im Nachhinein nicht mehr klären, warum etwas in einem Vorgang danebenging.

Die Kontrollen sind unzureichend

Regelmäßige Kontrollen sind nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen wichtig. Nur durch Kontrollen im vernünftigen Umfang lässt sich verhindern, dass falsche Prozesse weiter fortgesetzt werden.

Konflikte werden unterdrückt

Konflikte müssen so schnell wie möglich offengelegt und geklärt werden. Konflikte, die ungeklärt weiter schwelen, werden immer umfangreicher und können letztlich ganze Teams zerstören und Prozesse zum Erliegen bringen.

1 Wo gibt es die meisten Konflikte?

Besonders anfällig für Konflikte sind Zweipersonen-GmbHs. Das liegt auf der Hand: Ist man sich nicht mehr einig, geht zwar das Tagesgeschäft weiter. In wichtigen Entscheidungen, etwa zur Strategie für die Zukunft, kommt man jedoch nicht zusammen. In Zweipersonen-GmbHs kommt es erfahrungsgemäß alle 2 Jahre zu Konflikten zwischen den beteiligten (Gesellschafter-) Geschäftsführern, die mehr als "übliche Meinungsverschiedenheiten" sind. Die häufigsten Streitpunkte sind:

  • unterschiedliche Arbeitsstile,
  • unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft des Unternehmens,
  • Konflikte über Nebentätigkeiten und konkurrierende geschäftliche Aktivitäten,
  • unterschiedlicher Umgang mit Geld und/oder dem Vermögen der GmbH.
 
Praxis-Beispiel

Unklare Vereinbarungen schüren Konflikte

Der Gesellschafter und Geschäftsführer A versichert mündlich, dass er sich um die Erfüllung der steuerlichen Angelegenheiten der GmbH kümmert. Jahre später stellen sich grobe Pflichtverletzungen heraus. Da keine rechtsverbindliche Ressortverteilung beschlossen wurde, haftet auch der Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer B für die Steuerfehlbeträge persönlich. B kann A für diese Pflichtverletzung nicht in die Haftung nehmen.

In dieser Konstellation gibt es keinen funktionierenden Mechanismus für Lösungen. So ist eine Abberufung eines Geschäftsführers nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Erst wenn ein Gericht den Abberufungsbeschluss bestätigt hat, ist dieser wirksam und kann umgesetzt werden. Bis dahin – und das kann dauern – hat der nicht-einsichtige Mit-Geschäftsführer weiter Zugriff auf das GmbH-Vermögen und kann nachhaltigen Schaden anrichten.

2 10 Regeln zum richtigen Umgang zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern

Ist das Vertrauen zwischen mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern erst einmal gestört, ist eine Verständigung kaum mehr möglich. Auch nicht darüber, wie eine Konfliktsituation gemeinsam und konstruktiv gelöst werden kann. Wichtig ist, dass Sie sich vorab – also vor dem Entstehen von Konflikten – bereits auf Regelungen und Instrumente geeinigt haben, mit denen Konfliktsituationen angegangen werden, ohne dass sofort schwere Geschütze wie Anwälte oder sogar gerichtliche Maßnahmen angedroht oder ei...

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