Für die Einteilung in Kleinst-, kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften ist maßgebend, ob bestimmte Größenmerkmale über- oder unterschritten werden. Man spricht daher hier auch von Schwellenwerten.

Maßgebende Größenmerkmale[1] für die Einteilung in Größenklassen sind

  • die Bilanzsumme,
  • die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag,
  • die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
 
    Schwellenwerte
  Kleinst- kleine mittelgroße große
  Kapitalgesellschaften
  § 267a HGB § 267 Abs. 1 HGB § 267 Abs. 2 HGB § 267 Abs. 3 HGB
Bilanzsumme bis 350.000 EUR bis 6.000.000 EUR bis 20.000.000 EUR über 20.000.000 EUR
Umsatzerlöse bis 700.000 EUR bis 12.000.000 EUR bis 40.000.000 EUR über 40.000.000 EUR
Arbeitnehmer bis 10 bis 50 bis 250 über 250

Tab. 1.1: Schwellenwerte zur Ermittlung der Größenklassen

Die Einordnung in eine andere Größenklasse erfolgt dann, wenn 2 der 3 Größenklassenmerkmale über- oder unterschritten werden.

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