Wird das Fahrzeug im Privatvermögen des Unternehmers oder des Selbstständigen geführt und dennoch für dienstlich veranlasste Fahrten eingesetzt, kann der Unternehmer die ihm entstandenen Kosten seinem Unternehmen in Rechnung stellen. Diese Fahrtkostenerstattungen sind für den Unternehmer steuerfrei, da die Aufwendungen dafür ja aus bereits versteuertem Einkommen getätigt werden. Die Abrechnung erfolgt in Rahmen einer Spesenabrechnung. Auch hier hat der Unternehmer zwei Möglichkeiten:
- Für jeden dienstlich gefahrenen Kilometer kann ohne weiteren Nachweis der privat entstandenen Kosten eine Pauschale von zurzeit 0,30 EUR berechnet werden.
- Weist der Unternehmer nach, dass für das Fahrzeug höhere Kosten als die Pauschale entstehen, kann er diese Kosten pro Kilometer abrechnen. Dies setzt voraus, dass die Kosten exakt ermittelt werden (z. B. mit Hilfe dieser Excel-Tabelle). Außerdem wird das Finanzamt in Fällen, bei denen die Kosten erheblich über der Pauschale liegen, exakte Fahrtnachweise, wie z. B. ein Fahrtenbuch verlangen.
Verrechnung Geschäftsfahrten | Verrechnung Privatfahrten | Vorteil | |
---|---|---|---|
Geschäftswagen | durch Übernahme aller Kosten | durch Versteuerung des geldwerten Vorteils (1-Prozent-Regelung oder weniger) |
Kosten reduzieren Gewinn und damit Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuer kann sofort abgezogen werden |
Privatwagen | durch Berechnung von Kilometergeld (0,30 EUR/km oder mehr) |
durch Übernahme aller Kosten | Versteuerung geldwerter Vorteil entfällt, Kilometergeldpauschale kann Kosten übertreffen |
Tab. 1: Vor- und Nachteile von Privat- und Geschäftswagen
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