Die Kapitalanlage stellt sich wie folgt dar: Der Steuerpflichtige erwirbt für eine bestimmte Zahl von Jahren eine bestimmte Anzahl von Containern und vermietet diese weiter. Der zugeflossenen Miete steht die Abschreibung (AfA) gegenüber. Vermietet der Steuerpflichtige lediglich Container und kommt neben der bloßen Vermietung keine weiteren gewerblich prägenden Tätigkeiten hinzu, kann es sich bei der Containervermietung um sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG handeln. Die Folge hieraus wäre, dass ein Verkauf, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen nicht versteuert werden müsste.[1]

 

Containererwerb und anschließende Vermietung

Hans Groß hat 10 Frachtcontainer zum Preis von je 3.500 EUR/netto erworben und vermietet diese jährlich für 4.000 EUR. Die Nutzungsdauer von Frachtcontainern beträgt 10 Jahre, daher beläuft sich die AfA pro Container auf 350 EUR und die AfA für alle Container beträgt dann pro Jahr 3.500 EUR.

Folge:

Es sind lediglich 500 EUR zu versteuern.

Verkauf nach Ende der Mietzeit

In der Regel ist es so, dass am Ende der Laufzeit des Mietvertrags die Container zu festgelegten Bedingungen wieder verkauft werden können. Es bleibt also in der Regel niemand auf den Containern sitzen.

Folge:

Der Veräußerungsgewinn ist zu versteuern, sofern er zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre liegen. Der Veräußerungsgewinn ist der Erlös minus Buchwert.

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