Begriff

Die Umsatzsteuer ist – wie der Name schon verrät – die Steuer auf die Umsätze. Sie wird allgemein auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Umsätze, die auch der Umsatzsteuer unterliegen, können regelmäßig nur Unternehmer bewirken. Der Unternehmer erhält für seine steuerpflichtigen Umsätze im Normalfall die Umsatzsteuer von seinen Kunden und führt diese an den Staat ab. Ist der Empfänger des Umsatzes auch ein Unternehmer, zieht er regelmäßig diese Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Der unternehmerische Verbrauch bleibt damit in der Unternehmerkette aufkommensneutral. Der Staat erhält im Endeffekt nur dann Steueraufkommen, wenn es sich um privaten Verbrauch (Endverbrauch) handelt oder Sonderfälle wie z. B. Unternehmer mit steuerbefreiten Umsätzen ohne Vorsteuerabzug vorliegen. In immer mehr Fällen verlagert der Staat jedoch im Rahmen von Sonderregelungen die Steuerschuldnerschaft auf den unternehmerischen Leistungsempfänger. Damit will er das Steueraufkommen sichern und den Steuerbetrug bekämpfen, nimmt aber eine Verkomplizierung des Steuerrechts in Kauf.

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