Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlageverzeichnis zu erfassen.[1] Dort sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Nutzungsdauer sowie Abschreibungsart festzuhalten und daraus die Abschreibung in Euro und der Restwert in Euro zu berechnen. Das Anlageverzeichnis ist jährlich fortzuschreiben. Voll abgeschriebene Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände sind mit einem Erinnerungswert von 1 EUR zu führen. Damit wird dokumentiert, dass das jeweilige Wirtschaftsgut / der jeweilige Vermögensgegenstand noch vorhanden ist und zum Vermögen des Gewerbebetriebs gehört.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen