Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Maschine/Verpackungsmaschine | 0210 | 0440 | Technische Anlagen und Maschinen |
So kontieren Sie richtig!
Erworbene Wirtschaftsgüter werden mit ihren Anschaffungskosten erfasst. Diese sind exakt zu ermitteln, damit z. B. ein Gesamtkaufpreis korrekt auf die erworbenen Wirtschaftsgüter verteilt oder eine Abgrenzung zu Aufwendungen vorgenommen werden kann. Die Höhe der Anschaffungskosten ist auch entscheidend für die Einordnung als geringwertiges Wirtschaftsgut. Bei abnutzbarem Anlagevermögen bilden die Anschaffungskosten die Grundlage der Abschreibungen in den Folgejahren. Auswirkungen auf den Erfolg ergeben sich sowohl im Jahr der Anschaffung als auch in den Folgejahren. Je nach Anlagegut werden die Anschaffungskosten auf unterschiedliche Anlagekonten gebucht, so z. B. die Anschaffung einer Verpackungsmaschine auf das Konto Maschinen 0210 (SKR 03) bzw. 0440 (SKR 04).
Buchungssatz:
Maschinen |
an Bank |
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