Bei entsprechend hoher Leistung führt die Leistungsabschreibung gegenüber der linearen Abschreibung in den ersten Jahren zu einer deutlich höheren Abschreibung. Um die Berechnung vornehmen zu können, sind also folgende Werte zu ermitteln:

  • die Nutzungsdauer (nach den amtlichen Abschreibungstabellen),
  • die voraussichtliche Gesamtleistung und
  • die tatsächliche Leistung des jeweiligen Jahres.

Die Leistungseinheiten des jeweiligen Jahres werden nicht im Voraus geschätzt. Bei der Ermittlung der Leistungsabschreibung ist die tatsächliche Leistung des jeweiligen Jahres zu Grunde zu legen. Dann wird z. B. bei einem Lkw die geschätzte Gesamtkilometerleistung ins Verhältnis zur tatsächlichen Kilometerleistung des entsprechenden Jahres gesetzt. Bei einer Maschine kommt es auf die voraussichtlichen Arbeitsstunden oder Produktionseinheiten während der gesamten Nutzungsdauer an, die ins Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitsstunden oder Produktionseinheiten gesetzt werden. Die Nutzungsdauer selbst verändert sich nicht, selbst dann nicht, wenn die Km-Leistung oder die Beanspruchung sehr hoch sind.

Die amtliche Nutzungsdauer für einen Lkw beträgt 9 Jahre. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Schwerlaster oder um einen Kleintransporter handelt. Die Gesamtkilometerleistung bei einem Lkw kann nicht einheitlich festgelegt werden, weil die Laufleistung abhängig vom Modell unterschiedlich ausfällt.

 
Praxis-Beispiel

Die AfA-Dauer kann durch Sonderabschreibungen verkürzt werden

Der Unternehmer Huber kauft einen neuen Lkw, der eine geschätzte Gesamtkilometerleistung von 360.000 km hat. Der Kaufpreis des neuen Lkw beträgt 86.000 EUR netto. Er geht davon aus, dass der Lkw eine Gesamtkilometerleistung von 360.000 km haben wird (Schätzung). Die Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 9 Jahre.

Der Kilometerstand im Zeitpunkt des Erwerbs hat 06 km betragen und kann somit vernachlässigt werden. Am 31.12. des ersten Jahres hat er einen Kilometerstand von 72.000 km. Das sind 20 % der voraussichtlichen Gesamtlaufleistung, die bei der Leistungsabschreibung zu Grunde gelegt werden kann. Bei der linearen Abschreibung würde die jährliche Abschreibung 11,11 % betragen.

 
Jahr Km-Leistung Prozentsatz Abschreibung
Anschaffungskosten     86.000 EUR
gesamt 360.000 100,00  

1. Jahr

Sonderabschreibung

72.000

----

20,00

20,00

17.200 EUR

17.200 EUR
2. Jahr 60.000 16,67 14.336 EUR
3. Jahr 60.000 16,67 14.336 EUR
4. Jahr 55.000 15,28 13.140 EUR
5. Jahr 45.000

12,50

höchstens 11,38
9.787 EUR
Zwischen-/Endsumme 68.000 ---- 1 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4832/6242 Abschreibung auf Kfz 17.200      
4852/6242 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz) 17.200 0350/0540 LKW 34.400

Konsequenz: Bei Inanspruchnahme der 20-prozentigen Sonderabschreibung und einer hohen Laufleistung in den ersten Jahren, kann es vorkommen, dass der Lkw bereits nach 5 Jahren abgeschrieben ist. Verbleibt noch ein Restbuchwert, ist dieser auf die verbleibende Abschreibungsdauer von 4 Jahren zu verteilen.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Restwerts nach Sonderabschreibung

Der Unternehmer Huber kauft einen neuen Lkw, der eine geschätzte Gesamtkilometerleistung von 360.000 km hat. Der Kaufpreis des neuen Lkw beträgt 86.000 EUR netto. Die Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 9 Jahre.

Am 31.12. des ersten Jahres hat der Lkw einen Kilometerstand von 60.000 km. Das sind 16,67 % der voraussichtlichen Gesamtlaufleistung, die bei der Leistungsabschreibung zu Grunde gelegt werden kann. Bei der linearen Abschreibung würde die jährliche Abschreibung 11,11 % betragen. Der Unternehmer rechnet wie folgt:

Nach 5 Jahren verbleibt ein Restbetrag:

 
Jahr Km-Leistung Prozentsatz Abschreibung
Anschaffungskosten     86.000 EUR
gesamt 360.000 100,00  

1. Jahr

Sonderabschreibung

60.000

----

16,67

20,00

14.336 EUR

17.200 EUR
2. Jahr 60.000 16,67 14.336 EUR
3. Jahr 45.000 12,50 10.750 EUR
4. Jahr 45.000 12,50 10.750 EUR
5. Jahr 45.000 12,50 10.750 EUR
Zwischensumme 68.000 90,84 7.878 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4832/6222 Abschreibung Kfz 14.336      
4852/6242 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz) 17.200 0350/0540 LKW 31.536

Konsequenz: Der verbleibende Betrag von 7.878 EUR kann entweder entsprechend der Laufleistung oder gleichmäßig auf die restlichen 4 Jahre verteilt werden (7.878 : 4 = 1.969.50 EUR).

 
Jahr Km-Leistung Prozentsatz Abschreibung
Restwert     7.878,00
6. Jahr     1.969,50
7. Jahr     1.969,50
8. Jahr     1.969,50
9. Jahr     1.969,50

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