Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Nach § 262 Abs. 2 AO gelten für die Einstellung der Vollstreckung oder die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Widerspruchsklagen §§ 769, 770 ZPO, obgleich diese auf die Vollstreckungsabwehrklagen nach §§ 767, 768 ZPO abgestimmt sind. Diese wiederum sind für die Zwangsvollstreckung nach der AO belanglos. § 262 Abs. 2 AO soll wegen des Fehlens einer aufs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 262 AO bezweckt den Schutz Dritter, die durch die steuerliche Zwangsvollstreckung zu Unrecht betroffen werden.[1] Zwar darf die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners erfolgen. Die Vollstreckungsbehörde kann jedoch nicht in jedem Einzelfall bei Vornahme der Vollstreckungshandlung die Zugehörigkeit des Vollstreckungsgegensta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.2 Widerspruchsklage des Nacherben (§ 773 ZPO)

Rz. 31 § 773 ZPO eröffnet die Möglichkeit einer Widerspruchklage für Nacherben.[1] Diese Norm bestimmt, dass ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, nicht im Weg der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden soll, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Fall des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.2.4 Begründetheit – Entscheidung

Rz. 44 Die Widerspruchsklage ist begründet, wenn das die Veräußerung hindernde Recht dem Dritten zusteht bzw. ein sonstiger Widerspruchsgrund gegeben ist. Der Klageantrag verfolgt das Ziel, die Zwangsvollstreckung oder die Verwertung für unzulässig zu erklären. Die Entscheidung ergeht durch Urteil.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.1 Dritter

Rz. 8 Dritter i. S. d. § 262 AO kann jeder sein, der nicht Vollstreckungsschuldner[1] ist.[2] Eine zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtete Person (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker) ist deshalb insoweit nicht Dritter, als die Zwangsvollstreckung in das Vermögen stattfindet, das von der Duldungspflicht umfasst wird.[3] Geht diese Vollstreckung dagegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.1 Prioritätsprinzip

Rz. 13 In der Einzelvollstreckung gilt das Prioritätsprinzip. Das ältere Pfandrecht geht somit dem jüngeren grundsätzlich vor.[1] § 282 Abs. 3 AO bestimmt hierzu für den Bereich der Zwangsvollstreckung nach der AO ausdrücklich, dass das zeitlich früher begründete Pfändungspfandrecht den Vorrang vor einem späteren hat.[2] Diese Rangfolge gilt auch gegenüber vertraglichen oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5.1 Widerspruch bei der Vollstreckungsbehörde

Rz. 36 Nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift ist der Widerspruch gegen die Vollstreckung "erforderlichenfalls" durch Klage geltend zu machen. Das bedeutet, dass der Dritte der Vollstreckungshandlung auch bei der Vollstreckungsbehörde selbst widersprechen kann. Er ist hierzu nicht verpflichtet, sollte dies aber regelmäßig zunächst tun. Erhebt er nämlich unmittelbar Widerspruchsklag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.3 Widerspruchsklage des Ehegatten (§ 774 ZPO)

Rz. 34 § 774 ZPO gewährt einem in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten nach Maßgabe des § 741 ZPO [1] das Recht auf Widerspruch. § 741 ZPO behandelt den Fall, dass ein in Gütergemeinschaft lebender Ehegatte ein Erwerbsgeschäft betreibt, das Gesamtgut aber nicht oder nicht allein verwaltet. Dabei ist Gesamtgut das gesamte Vermögen der Ehegatten mit Ausnahme des Sonderguts[2] u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.2 Eigentum

Rz. 15 Das Alleineigentum und das Miteigentum an dem Gegenstand stehen der Zwangsvollstreckung als das stärkste dingliche Recht an einer Sache entgegen. Dabei geschieht die Vollstreckung in Miteigentumsanteile gem. § 321 AO. Abweichungen hiervon gibt es für die Vollstreckung in Hausratsgegenstände beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft[1] und beim Wohnungseige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.4 Besitz

Rz. 22 Der unmittelbare oder mittelbare Alleinbesitz oder Mitbesitz an beweglichen Sachen ist nach hier vertretener Auffassung kein Recht, das nach § 262 Abs. 1 S. 1 AO die Vollstreckung hindert. Das ist aber umstritten.[1] Dagegen kann aus den dinglichen Rechten des Besitzers ein Widerspruchsrecht abgeleitet werden.[2] Der Besitz an unbeweglichen Sachen dagegen hat nach h. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.2.3 Treuhand

Rz. 18 Hinsichtlich der Rechtslage bei Treuhandverhältnissen ist zu unterscheiden zwischen der eigennützigen und der uneigennützigen Treuhand: In den Fällen der eigennützigen Treuhand, vor allem denjenigen im Rahmen einer Sicherungsübereignung, ist es umstritten, ob der Treunehmer bzw. Sicherungsnehmer bei einer Zwangsvollstreckung in den sicherungsübereigneten Gegenstand di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4.3.1 Widerspruchsklage bei Veräußerungsverbot (§ 772 ZPO)

Rz. 27 § 772 ZPO normiert die Möglichkeit einer Widerspruchsklage bei einem Veräußerungsverbot. Nach dieser Bestimmung soll, solange ein Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB besteht, ein Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder aufgrund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Weg der Zwangsvollstreckung veräußert oder über...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.4 Geldbußen

Rz. 4 Die nach § 404 festgesetzten und eingezahlten oder vollstreckten Bußgelder fließen entweder in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit oder der Zollverwaltung. Dafür ist entscheidend, welcher Behörde die Dienststelle zuzurechnen ist, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Dafür wiederum kommt es darauf an, wer Prüfbehörde war. Rz. 5 Für den Zollbereich gilt die Hauptzolla...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Eine Auskunftspflicht nach Abs. 1 und 2 besteht nur, soweit die begehrten Auskünfte für die Durchführung des Insolvenzgeldverfahrens einschl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Abs. 1) bzw. zur Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2) erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen. Im Spannungsfel...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Ersatz des Urteiles nach § 17 Abs. 4 S. 2 WEG durch Schuldtitel nach § 794 Abs. 1 ZPO

Rz. 83 Das neue Recht gibt dem Sondereigentümer, der keine Aussichten sieht, sich erfolgreich gegen eine Entziehungsklage zu verteidigen, in § 17 Abs. 4 S. 2 WEG die Möglichkeit einer Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung durch Schuldtitel nach § 794 Abs. 1 ZPO. Er kann sich somit durch notarielle Urkunde wegen der Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zwan...mehr

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Anhang / Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze (1) Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können von den Vorschriften dieses Ge...mehr

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Anhang / Teil 2 Dauerwohnrecht

§ 31 Begriffsbestimmungen (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). Das Dauerwohnrecht kann auf einen auße...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Blick auf spätere Zwangsvollstreckung

Rz. 127 Des Weiteren ist bereits bei der Klageeinreichung an eine später eventuell erforderlich werdende Zwangsvollstreckung zu denken. Rz. 128 Tipp 1 Um bei einem späteren Erlöschen oder einem Namenswechsel der Firma eines Kaufmanns etwaigen Vollstreckungsschwierigkeiten oder einer sonst erforderlich werdenden Titelumschreibung zuvorzukommen, ist vor dem Firmennamen der Inha...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 88 Mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, § 700 Abs. 3 S. 1 BGB, kann beantragt werden, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen, §§ 719, 707 ZPO, denn Vollstreckungsbescheide stehen einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich, § 700 Abs. 1 ZPO. Das Gericht stellt die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleis...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / E. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 17 Liegt gegen den Beklagten bereits eine Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils (oder einem diesem gleichgestellten Vollstreckungsbescheid) vor, weil er verpasst hat, sich innerhalb der Notfrist von zwei Wochen gegen die Klage zu verteidigen (oder gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen), oder weil er zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht (rechtze...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falles – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 6. Parteirollen

Rz. 135 Um die Rolle der Beteiligten klarzustellen, sind diese bei Klagen als Kläger/Beklagter, als Antragsteller/Antragsgegner bei Antragsverfahren oder als Gläubiger/Schuldner in der Zwangsvollstreckung zu bezeichnen. Rz. 136 Der Kläger bestimmt also, wer die Parteien des Rechtsstreites werden. Er hat es dadurch sogar in der Hand, seine Prozesslage zu verbessern, insbesonde...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Vorgehen des Beklagten

Rz. 417 Bei der Klageerwiderung im Urkundenprozess muss der Rechtsanwalt zunächst prüfen, ob Erfolgsaussichten im Ausgangs- oder erst im Nachverfahren bestehen. Sollte die Klage zulässig sein und der Beklage keine Einwendungen gegen die Echtheit der Urkunde haben, oder absehbar sein, dass der Beklagte seine Einwendungen nicht mit den im Urkundsprozess statthaften Beweismitte...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 6. Berufungsantrag

Rz. 37 Die Berufungsbegründung muss nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge).[39] Rz. 38 Soweit das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang angefochten werden soll, ist dementsprechend zu beantragen, dass das – genau bezeichnete – erstinstanzliche Ur...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Einholung weiterer Auskünfte

Rz. 62 Zugängliche Informationsquellen sollten, soweit sich daraus relevante Auskünfte ergeben können, in Anspruch genommen werden. Rz. 63 Beim Amtsgericht wird das Handelsregister, das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister geführt. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen, soweit ...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / B. Möglichkeiten der Verteidigung

Rz. 2 Gegen einen Anspruch – oder auch nur gegen einen Teil des Anspruchs – aus einem Mahnbescheid kann gemäß §§ 694, 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO schlicht Widerspruch oder Teilwiderspruch innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung eingelegt und abgewartet werden, ob der Antragsteller – nach Einzahlung der weiteren 2,5 Gerichtsgebühren – in das gerichtliche Verfahren übergehen wird. ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Anträge

Rz. 151 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klage einen bestimmten Antrag aufweisen. Dazu hat der Kläger die ersuchte Entscheidung eindeutig anzuführen. Rz. 152 Aus richterlicher Sicht ist die Beschränkung auf die tatsächlich erforderlichen Anträge, d.h. regelmäßig auf den Sachantrag (so wie er später in einem streitigen Urteil aufgeführt werden würde) und den Antrag nach § ...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / C. Tragweite anwaltlicher Strategien im Prozess

Rz. 8 Eine Mandatierung wird regelmäßig dann erfolgen, wenn sich der Rechtssuchende außerstande sieht, seine Ansprüche selbst geltend zu machen oder sich gegen eine Inanspruchnahme wirkungsvoll zu verteidigen. Er erwartet eine zweckorientierte Rechtsverfolgung und auch prozessuale und taktische[10] Fähigkeiten. Rz. 9 In einem noch vorprozessualen Stadium einer Auseinandersetz...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / E. Mahnverfahren

Rz. 60 Das Mahnverfahren ist eine ganz überwiegend erfolgreiche prozessuale Maßnahme zur Beitreibung von Forderungen. Es ist zu empfehlen, wenn der Antragsteller für einen voraussichtlich unstreitig bleibenden Anspruch auf schnellem Weg einen Vollstreckungstitel gegen einen möglicherweise nur "zahlungsfaulen" Schuldner erwirken will, wenn ein Widerspruch nicht zu erwarten is...mehr

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§ 11 Mediation und außerger... / E. Außergerichtlich erarbeitete Vereinbarungen

Rz. 8 Auch außergerichtlich gefundene Vereinbarungen bzw. Vergleiche können zu einer effektiven und endgültigen Streitbeilegung führen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass ein im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung gefundenes Ergebnis per Anwaltsvergleich perpetuiert werden kann, §§ 796a bis 796c ZPO. Dieser kann durch das Prozessgericht oder durch einen Notar...mehr

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§ 11 Mediation und außerger... / III. Vollstreckung des Urteils

Rz. 14 Schiedssprüche, die von einem deutschen Schiedsgericht gefällt worden sind, haben zunächst nur feststellenden Charakter. Um daraus die Zwangsvollstreckung betreiben zu können, muss der Spruch von einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden, § 1060 ZPO. Dazu ist ein entsprechender Antrag an das vertraglich vereinbarte Oberlandesgericht zu richten. Haben ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / c) Vollstreckbarkeit

Rz. 46 Aus der protokollierten Vereinbarung findet die Zwangsvollstreckung statt, §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 797a ZPO.[53] Vergleiche vor anerkannten Gütestellen werden vom Urkundsbeamten des Amtsgerichts, in dem die Gütestelle ihren Sitz hat, auf Antrag mit einer Vollstreckungsklausel versehen.mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / I. Effektiver Rechtsschutz

Rz. 370 Die Eilverfahren dienen einem effektiven Rechtsschutz. Maßgebend für die Auswahl der Verfahrensart ist das Begehren des Antragstellers. Zwischen dem Arrest und der einstweiligen Verfügung ist wie folgt zu unterscheiden: Rz. 371 Der Arrest besteht nach § 916 Abs. 1 ZPO bei Ansprüchen zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegenmehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 8. Antrag auf Herausgabe

Rz. 198 Besteht ein Anspruch darauf, dass der Schuldner dem Gläubiger eine bestimmte Sache herausgeben muss, etwa aus einer vertraglichen Absprache, kommt diesem der Schuldner aber nicht nach, kann der Gläubiger auf Herausgabe klagen. Der Klageantrag ist dann dementsprechend unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes konkret zu formulieren. Rz. 199 Sinnvoll ist, dem Beklagt...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / III. Prozessvollmacht

Rz. 74 Gemäß § 81 ZPO ermächtigt die Prozessvollmacht zu Rz. 75 Nach dieser Norm ist von der Prozessvollmacht auchmehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 4. Die Flucht in die Säumnis

Rz. 41 Es kann vorkommen, dass das Gericht – vor Stellung der Sachanträge – mitteilt, dass der bisherige Sachvortrag einer Partei unvollständig oder kein erforderlicher Beweis angetreten worden ist. Rz. 42 Kann der Sachverhalt durch ergänzende Fragen nicht geklärt werden und hat eine Partei schlicht prozessual grob nachlässig unvollständig vorgetragen und erhält sie deshalb k...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / III. Absehen von einer Verteidigung/kostengünstiges Vorgehen

Rz. 14 Liegen die Voraussetzungen für eine dem Beklagten günstige Kostenentscheidung nicht vor, weil dieser die Klage veranlasst hat, wird es in einem Landgerichtsprozess für ihn billiger sein, ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen (also im schriftlichen Vorverfahren keine Verteidigung anzuzeigen bzw. zu einer mündlichen Verhandlung nicht zu erscheinen oder in di...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Grenzüberschreitender Rechtsverkehr

Rz. 66 Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (wenigstens eine der Parteien muss ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben) kann bei fälligen Geldforderungen der Antrag auf Erlass eines Europäischen Mahnbescheids gestellt werden.[62] Das gilt jedoch nicht für Dänemark. Die Schweiz ist trotz Luganer Übereinkommen nicht beteiligt. Der E...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / II. Unterlagen und Datensammlung

Rz. 38 Der Mandant kann schon vor dem (ersten) Besprechungstermin gebeten werden, zur Vorbereitung alle relevanten Unterlagen mitzubringen oder, wenn diese sehr umfangreich sind, ggf. schon vorher einzureichen. Rz. 39 Mittels eines Mandanten-Fragebogens sollten wichtige Angaben abgefragt werden (vielleicht kann der Mandant diesen schon im Wartebereich ausfüllen). Anhand diese...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 55 Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist es die Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzulegen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Er darf sich nicht ohne Weiteres mit dem begnügen, was se...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / H. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 75 Drohende Rechtsstreitigkeiten können auch im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt werden. Sogar künftige Beziehungen können geregelt und damit weiterem Streit vorgebeugt werden. Regelmäßig verringert der Vergleich für beide Seiten das Risiko eines (noch größeren) Rechtsverlustes und das Prozesskostenrisiko. Die Parteien brauchen sich nicht auf einen lang...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / I. Allgemeines

Rz. 53 Der Beklagte kann sich nicht nur gegen eine Klage verteidigen. Mit der Widerklage kann er sogar einen "Gegenangriff" starten, solange die Hauptklage rechtshängig ist. Für die Widerklage müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen. Die Widerklage muss mit der Hauptklage sachlich zusammenhängen (Konnexität). Die gleiche Prozessart muss einschlägig sein, und ...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / F. Klageänderung

Rz. 15 Stellt sich für den Kläger während des Verfahrens heraus, dass er z.B. die falsche Person verklagt hat, dass er statt einer Auskunft nunmehr Zahlung beanspruchen möchte oder dass er für sein Klageziel einen anderen Antrag ankündigen muss, dann sollte er seine Klage ändern. Als Klageänderung kommen prozessuale Änderungen des Streitgegenstands (objektive Klageänderung, ...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / VI. Auskunftsurteil in der Zwangsvollstreckung

Rz. 24 In der Zwangsvollstreckung würde ein entsprechendes Urteil gem. § 888 Abs. 1 ZPO durch die Anordnung von Zwangsgeld und ggf. Zwangshaft durchgesetzt werden. Erfüllt ein Schuldner eine Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann, so ist, wenn die Handlung ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt, gem. § ...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Dem Nacherben gegenüber unwirksame Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Rz. 90 Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Vollstreckungstitel in den Nachlass die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies gilt im Grundsatz unabhängig davon, ob die betreffende Verbindlichkeit eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben ist. Aber der Nacherbe soll letztlich nicht für die Verbindlichkeit eines Dritten...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / II. Die klageweise Geltendmachung der Rechte des Nacherben

Rz. 92 Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll gem. § 773 ZPO nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Nacherbe kann nach Maßgabe des § 771 ZPO eine Drittwiderspruchsklage erheben, § 773 ZPO...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / I. Grundsatz

Rz. 102 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[99] Eine Zwangsvollstreckung im Sinne des § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemei...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / c) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 80 Als Voraussetzung für den Anspruch muss Grund zu der Annahme bestehen, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung Rechte des Nacherben erheblich verletzt. Besteht lediglich der nicht belegbare Verdacht einer Rechtsverletzung, so ist der Nacherbe wehrlos.[71] Soweit eine Interessenabwägung dies rechtfertigt, räumt der BGH allerdings dem Nacherben einen Auskunftsanspruch g...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 2. Pflichtteilsverzicht des Sozialleistungsempfängers

Rz. 36 Sozialhilfeleistungen erhält nur, wer sich nicht kraft seines Einkommens oder Vermögens selbst helfen kann, vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe).[41] Insofern stellt sich die Frage, ob ein Sozialleistungsempfänger einen Teil seines Bedarfs mit Hilfe seines etwaigen Pflichtteilsanspruchs nach einem verstorbenen Elternteil decken kann. Wird die Geltendmach...mehr