Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.3 Versteigerungsbeschluss

Rz. 52 Die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgt durch gerichtlichen Versteigerungsbeschluss. Voraussetzung ist hierfür neben der Ordnungsmäßigkeit des Antrags die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch sowie das Vorliegen einer Vollstreckungsbestätigung.[1] Die Vollstreckungsvoraussetzungen hat das Gericht nicht zu prüfen. Das Gericht prüft nur die form...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.1 Allgemeines

Rz. 63 Durch die Zwangsverwaltung soll der Gläubiger aus den Erträgen des Vollstreckungsgegenstands befriedigt werden. Diese Vollstreckungsform ist also für den Vollstreckungsschuldner weniger einschneidend, da der Vollstreckungsgegenstand in seinem Vermögen verbleibt. Auf die Zwangsverwaltung finden nach § 146 ZVG die Vorschriften über die Anordnung der Zwangsversteigerung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.2 Antrag

Rz. 51 Die Zwangsversteigerung erfolgt auf Antrag der Vollstreckungsbehörde.[1] Der Antrag hat, wenn in ihm die Vollstreckbarkeit der Forderung bestätigt wird, den Charakter eines Verwaltungsakts, sodass auch die Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner erforderlich ist. Gegen den Antrag kann der Vollstreckungsschuldner Einspruch nach § 347 AO einlegen. Vorläufiger Rechtss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.6 Versteigerungsgebote

Rz. 57 Im Versteigerungstermin sind nur solche Gebote zugelassen, die das "geringste Gebot" übersteigen.[1] Hierbei bleiben die dem Anspruch des die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte bestehen.[2] Ihr Wert wird im "geringsten Gebot" berücksichtigt. Im "geringsten Gebot" werden die Kosten der Versteigerung ebenfalls berücksichtigt, die zugleich das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.3 Schiffe und Luftfahrzeuge

Rz. 23 Für die Vollstreckung in Schiffe, Schiffsbauwerke, Schwimmdocks und Luftfahrzeuge kommen nur zwei Vollstreckungsmittel in Betracht: Schiffshypothek bzw. Registerpfandrecht: Sie dienen wie die Sicherungshypothek der Rangsicherung der Forderung, ohne zugleich dem Vollstreckungsgläubiger Befriedigung zu geben. Zwangsversteigerung [1]: Sie dient der Befriedigung des Vollstre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.1 Zuständigkeit

Rz. 50 Für die Zwangsversteigerung ist das Vollstreckungsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Dieses ist nach § 1 ZVG das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. § 2 ZVG trifft eine Regelung für die Zuständigkeit mehrerer Amtsgerichte.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.9 Rechtsmittel

Rz. 60 Gegen gerichtliche Entscheidungen im Versteigerungsverfahren ist nach § 95 ZVG als Rechtsmittel i. d. R. die sofortige Beschwerde[1] gegeben.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2 Verfahrensüberblick

6.2.1 Zuständigkeit Rz. 50 Für die Zwangsversteigerung ist das Vollstreckungsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Dieses ist nach § 1 ZVG das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. § 2 ZVG trifft eine Regelung für die Zuständigkeit mehrerer Amtsgerichte.[1] 6.2.2 Antrag Rz. 51 Die Zwangsversteigerung erfolgt auf Antrag der Vollstrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.6.1 Gegenstände der Hypothekenhaftung

Rz. 17 Die Hypothekenhaftung erstreckt sich nach den Bestimmungen des BGB im Einzelnen auf: Erzeugnisse oder Bestandteile, die vom Grundstück getrennt worden sind.[1] Dies gilt nach §§ 1121, 1122 BGB indes nicht, wenn eine Enthaftung dieser Gegenstände eingetreten ist[2]; für die Pfändung von Früchten vgl. § 294 AO. Zubehör des Grundstücks.[3] Dies sind nach den Bestimmungen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.7 Zuschlag

Rz. 58 Nach der Versteigerung erlässt das Gericht den Zuschlagsbeschluss[1], der im Verkündigungstermin[2] verkündet wird.[3] Durch den Zuschlag – also durch gerichtlichen Akt – erwirbt der Meistbietende das Eigentum am Versteigerungsgegenstand.[4] Rechte, die nicht "im geringsten Gebot" berücksichtigt sind, erlöschen.[5] An die Stelle des Rechts tritt ein Anspruch auf Werte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.2 Keine Beschlagnahme des Grundstücks

Rz. 3 Die Pfändung der Früchte auf dem Halm ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück bereits im Weg der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen beschlagnahmt worden ist.[1] In Betracht kommt hierbei die Anordnung der Zwangsversteigerung[2] oder die Zwangsverwaltung.[3] Die Beschlagnahme in das unbewegliche Vermögen erstreckt sich nämlich auch auf die Früchte auf dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 22 Für die Vollstreckung in Grundstücke, Grundstücksbruchteile und die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt[1], sowie in grundstücksgleiche Rechte[2] kommen drei Vollstreckungsmittel mit unterschiedlichen Zielen in Betracht: Sicherungshypothek: Sie dient, wie die vertraglich bestellte Sicherungshypothek[3], lediglich der Rangsicherung der Forderung, ohne zugle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.4 Vollstreckungsschutz

Rz. 55 Im Rahmen der §§ 28–30d ZVG werden die aus dem Grundbuch ersichtlichen und die Versteigerung hindernden Rechte Dritter notwendig berücksichtigt und wird dem Vollstreckungsschuldner Schutz gewährt.[1] Darüber hinaus ist die Vollstreckung in einigen gesetzlich normierten Fällen von Amts wegen einzustellen. Zu nennen sind hier insbesondere das Bekanntwerden eines Vollstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.10 Versteigerung bei Schiffen und Luftfahrzeugen

Rz. 61 Die Versteigerung wegen einer Schiffshypothek gleicht im Wesentlichen der Versteigerung wegen einer Sicherungshypothek an einem Grundstück, da § 162 ZVG die §§ 1–145 ZVG für entsprechend anwendbar erklärt, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Nach § 163 ZVG ist als Vollstreckungsgericht das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.4 Entstehung der Sicherungshypothek und Fortsetzung der Vollstreckung

Rz. 43 Nach § 867 Abs. 1 S. 2 ZPO entsteht die Hypothek mit der Eintragung, allerdings nur, wenn die zu sichernde Forderung besteht und vollstreckbar ist.[1] Ist der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Antragstellung zwar als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, ist aber diese Eintragung unrichtig, so kann die Hypothek nicht entstehen. Ein gutgläubiger Rechtserwerb gem....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.8 Verteilung

Rz. 59 Nach Erteilung des Zuschlags findet ein Verteilungstermin statt.[1] In diesem Termin wird unter Berücksichtigung der aus dem Grundbuch ersichtlichen bzw. sonst angemeldeten Rechte (z. B. öffentliche Lasten) ein Teilungsplan aufgestellt.[2] Die Ausführung dieses Plans erfolgt durch Auszahlung des Erlöses[3] bzw. durch Übertragung der Forderung gegen den Ersteher.[4]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Verwertungsrecht der Vollstreckungsbehörde

Rz. 6 Die Erlangung des Sicherungsrechts gibt der Finanzbehörde noch kein Recht zur Verwertung des Vermögensgegenstands. Mit dem Sicherungsrecht erwirbt die Finanzbehörde zunächst nur einen Rang. Erst mit dem Pfändungspfandrecht entsteht bei einer Vollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Verwertungsrecht. Bei der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen folgt das Verwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.5 Durchführung der Versteigerung

Rz. 56 Das Gericht bestimmt einen Versteigerungstermin.[1] Wegen der Durchführung des Termins s. §§ 66 Abs. 1 u. 2, 74 ZVG. Insbesondere ist der Grundstückswert zu bestimmen.[2] Dieser wird durch das Vollstreckungsgericht üblicherweise unter Hinzuziehung eines Sachverständigen festgesetzt. Rechtsmittel gegen die Festsetzung ist die sofortige Beschwerde. Die Gläubiger haben z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.1.2 Rechtsschutz gegen die Eintragung

Rz. 35 In welcher Form dem Vollstreckungsschuldner Rechtsschutz gegen die Eintragung der Zwangshypothek zu gewähren ist, ist abhängig vom Rechtscharakter des Antrags der Vollstreckungsbehörde (s. Rz. 4, 33). Sofern die Ansicht vertreten wird, dass es sich bei dem Antrag allein um einen zwischenbehördlichen Akt (Amtshilfeersuchen) handelt, folgt daraus, dass dem Vollstreckung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger

Leitsatz 1. Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Betriebsgrundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert und hierdurch – infolge Aufdeckung stiller Reserven – ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ausgelöst, ist die auf den Gewinn entfallende Einkommenst...mehr

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AGS 07/2020, Streitwert des Antragsverfahrens auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung

ZVG § 180 Abs. 2; GKG §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 6; ZPO § 3 Leitsatz Im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach § 180 Abs. 2 ZVG ist für die Wertfestsetzung das Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 7.1.2020 – 26 W 1/20 1 Sachverhalt Den Beteiligten gehört als Erbengemeinschaft ein 92/1.000 Miteigentumsanteil...mehr

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AGS 07/2020, Streitwert des... / 1 Sachverhalt

Den Beteiligten gehört als Erbengemeinschaft ein 92/1.000 Miteigentumsanteil an einem Grundstück. Auf den Antrag des Antragstellers hat das AG Frankfurt die Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet. Die Antragsgegnerin zu 1) und Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) hatte ein als "Beschwerde" bezeichnetes Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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AGS 06/2020, Streitwert des Antragsverfahrens auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung

ZVG § 180 Abs. 2; GKG §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 6; ZPO § 3 Leitsatz Im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages nach § 180 Abs. 2 ZVG ist für die Wertfestsetzung das Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 7.1.2020 – 26 W 1/20 1 Sachverhalt Den Beteiligten gehört als Erbengemeinschaft ein 92/1.000 Miteigentumsanteil...mehr

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AGS 06/2020, Streitwert des... / 1 Sachverhalt

Den Beteiligten gehört als Erbengemeinschaft ein 92/1.000 Miteigentumsanteil an einem Grundstück. Auf den Antrag des Antragstellers hat das AG Frankfurt die Zwangsversteigerung des Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet. Die Antragsgegnerin zu 1) und Beschwerdeführerin (im Folgenden: die Beschwerdeführerin) hatte ein als "Beschwerde" bezeichnetes Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zwangsvollstreckung und -versteigerung

Rz. 235 Bei öffentlichen Versteigerungen oder freihändigen Verkäufen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch staatliche Vollstreckungsorgane (z. B. Gerichtsvollzieher) handelt es sich nicht um einen Doppelumsatz. Es liegt insoweit nach Ansicht des BFH zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks [1] keine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das jeweilige Bundesland und kei...mehr

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Mieterdienstbarkeit / 1 Schutz des Mieters bei Zwangsversteigerung des Grundstucks

Die Mieterdienstbarkeit schutzt den Mieter vor dem Verlust der Mietsache, wenn das Eigentum im Wege der Zwangsversteigerung auf einen Dritten ubergeht. Zwar besteht zugunsten des Erwerbers ein Sonderkundigungsrecht[1] mit der Folge, dass das Mietverhältnis endet, wenn der Erwerber von dem Kundigungsrecht Gebrauch macht. Das Nutzungsrecht aufgrund der Dienstbarkeit besteht gle...mehr

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AGS 05/2020, Eine Angelegen... / Leitsatz

Beantragt ein Anwalt für einen Gläubiger die Zwangsversteigerung gegen zwei Schuldner, die jeweils zu 1/2 Miteigentümer einer Immobilie sind, liegt nur eine Angelegenheit vor, sodass der Anwalt nur eine Gebühr nach Nr. 3311 VV aus dem Wert der Forderung erhält. LG Tübingen, Beschl. v. 4.12.2019 – 5 T 252/19mehr

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AGS 05/2020, Eine Angelegen... / 1 Sachverhalt

Der anwaltlich vertretenen Gläubigerin stand gegen die Schuldner (Eheleute) eine Hauptforderung nebst Zinsen und Kosten von insgesamt 10.726,21 EUR zu. Die Schuldner wiederum waren zu je 1/2 Miteigentümer einer Immobilie. Wegen ihrer Forderung beantragte die Gläubigerin die Zwangsversteigerung sowohl in den 1/2-Miteigentumsanteil des Ehemannes als auch in den 1/2-Miteigentum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerungsbegriff

Rn. 12 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Als Veräußerung in vorstehendem Sinne ist jede entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen o zumindest wirtschaftlichen Eigentums an WG auf eine andere natürliche o juristische Person zu verstehen; dabei kommt es nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern auf das dingliche Erfüllungsgeschäft an (BFH v 22.09.1992, ...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

BGH, Beschl. v. 19.9.2019 – V ZB 16/19, FamRZ 2020, 439 Besteht eine ernsthafte Suizidgefahr, darf das Vollstreckungsgericht die Einstellung des Verfahrens der Zwangsversteigerung nur ablehnen, wenn es sicherstellt, dass eine therapeutische und medikamentöse Behandlung zur Bewältigung der Gefahr tatsächlich stattfindet.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.4.1 Steuer

Rz. 32 Nach § 77 Abs. 2 S. 1 AO hat der Grundeigentümer die Zwangsvollstreckung wegen einer Steuer zu dulden. Die Duldungspflicht erstreckt sich nach dem eindeutigen Wortlaut nicht auf steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AO.[1] Bei einem Grundstückserwerb im Weg der Zwangsversteigerung[2] soll die Duldungspflicht für die GrSt (s. Rz. 34) nach OVG Koblenz v. 8.12....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.4.2 Öffentliche Grundstückslast

Rz. 33 Die Duldungspflicht besteht nur für solche Steuern, die als öffentliche Last auf dem Grundbesitz ruhen. Öffentliche Grundstückslasten i. d. S. sind dingliche Sicherungsrechte an dem Grundstück für eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die aufgrund ausdrücklicher öffentlich-rechtlicher Rechtsnormen entstehen. Sie sind im Grundbuch nicht eingetragen.[1] Öffentliche Lasten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 4 Ausnahmen von der Haftung (Abs. 2)

Rz. 36 Haftungsbegründend ist die rechtsgeschäftliche Übereignung (s. Rz. 18), wenn dadurch der Fortbestand des Geschäfts möglich ist. Unterliegt die wesentliche Grundlage des Betriebs jedoch der Beschlagnahme oder der Pfandverstrickung, so wäre die geschlossene Verwertung der wirtschaftlichen Einheit infrage gestellt, wenn der Erwerber noch mit unbekannten Steuerforderungen...mehr

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FoVo 03/2020, Sinn und Zweck einer Zwangssicherungshypothek beim Einzug von Geldforderungen

Die Immobiliarzwangsvollstreckung kennt die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung und die Zwangssicherungshypothek. Letztere kann bei Forderungen über 750 EUR als Belastung des Grundbesitzes des Schuldners eingetragen werden. Bei der Beantwortung der Frage, inwieweit die Zwangssicherungshypothek ein Instrument des Forderungseinzuges ist, darf nicht ausschließlich auf die...mehr

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Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.1.1 Unbeschränkt genehmigungsbedürftige Anlagen

Rz. 4 Nach § 85 Abs. 1 S. 1 bedürfen Darlehen für gemeinnützige Zwecke, der Erwerb und das Leasen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Errichtung, Erweiterung und der Umbau von Gebäuden der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Gewährung von Darlehen im Sinne von § 83 Abs. 1 Nr. 7 SGB IV (vgl. Kommentierung hierzu, insbesondere auch zum Begriff der Geme...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Beschlagnahme im Wege der Zwangsversteigerung

Rz. 6 Die Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks bewirkt eine sog. Beschlagnahme zu Gunsten des Gläubigers (vgl. § 20 Abs. 1 ZVG). Die Beschlagnahme begründet allein kein Pfandrecht, sondern nur ein Vorzugsrecht für die Befriedigung aus dem Grundstück und den mithaftenden Gegenständen (Goebel/Mock, § 8 Rn. 45). Sie wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Anordnu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Zwangsversteigerung

Rz. 6 Die Zwangsversteigerung des schuldnerischen Grundstücks ist im ZVG geregelt (vgl. § 869 ZPO). Sie ist in ihrer Wirkung die schwerwiegendste Form des Zugriffs eines Gläubigers im Rahmen der Immobiliarvollstreckung, da hierbei der Schuldner sein Eigentum verliert (§ 90 Abs. 1 ZVG). Das Verfahren hat zum Ziel, dass sich der Gläubiger hinsichtlich seiner Geldforderung aus ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Mieten und Pachten in der Zwangsversteigerung

Rz. 33 Bei einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsversteigerung, unterliegen Miet- und Pachtforderungen des Eigentümers ggü. Mietern bzw. Pächtern des Grundstücks oder Grundstücksteilen nicht der Immobiliarvollstreckung (§ 21 Abs. 2 ZVG). Will ein Gläubiger ihre Beschlagnahme erreichen, muss er die Zwangsverwaltung beantragen (§ 148 Abs. 1 Satz 1 ZVG) oder die Pfändung der Mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 869 Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Rz. 1 Nach § 866 Abs. 1 ZPO sind die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung neben der Eintragung einer Zwangshypothek die Verfahren der Immobiliarvollstreckung. Das Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) vom 24. März 1897 geregelt. Die Aufnahme des Hinweises in der Bestimmung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Verwertung der eingetragenen Zwangshypothek (Abs. 3)

Rz. 44 Für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek enthält Abs. 3 ZPO eine besondere Regelung. Danach genügt zur Befriedigung aus dem Grundstück durch Zwangsversteigerung der vollstreckbare (Zahlungs-)Titel, auf dem die Eintragung vermerkt ist. Ein gesonderter Duldungstitel als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist nicht erforderlich. Der Anwendungsbereich des A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Zwangsverwaltung

Rz. 7 Die Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung und der Eintragung einer Zwangshypothek eine selbstständige und gleichberechtigte Art der Immobiliarvollstreckung. Sie kann nach Belieben des Gläubigers für sich allein betrieben werden, d. h. sie dient nicht der Vorbereitung der Zwangsversteigerung. Ihr vorrangiger Zweck ist es, durch die Erwirtschaftung von Erlös...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verhältnis der Vollstreckungsarten zueinander

Rz. 8 Der Gläubiger ist befugt, frei zwischen den Arten der Immobiliarvollstreckung zu wählen. Insbesondere handelt es sich bei der Zwangsvollstreckung im Wege der Zwangsversteigerung einerseits und im Wege der Zwangsverwaltung andererseits um nach dem Gesetz gleichrangige Maßregeln, die allein, gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden können (BGH, NJW-RR 2003, 1076)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.7.1 Grundschuld

Rz. 37 Eine Grundschuld belastet ein oder mehrere Grundstücke (= Gesamtgrundschuld) in der Weise, dass dieses für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme – i. d. R. an Banken – haftet (§§ 1191 ff. BGB). Die Grundschuld gewährt dem Grundschuldgläubiger das Recht der Verwertung durch Zwangsversteigerung nach dem ZVG. Hierfür benötigt der Gläubiger einen sog. Duldungstitel. Dies...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Die Zwangsvollstreckung in das Grundstück

Rz. 19 Die Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks ist dann beendet, wenn der Schuldner als Eigentümer eingetragen und für den Gläubiger eine Sicherungshypothek entstanden ist. Auch diese Vollstreckung führt in keinem Fall zur Befriedigung des Gläubigers wegen seiner titulierten Geldforderung gegen den Schuldner. Der Zugriff auf das Grundstück – d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.2 Pfändungen im Rahmen der Immobiliarvollstreckung

Rz. 164 Als Möglichkeiten der Immobiliarvollstreckung kommen neben der Eintragung einer Sicherungshypothek sowohl die Zwangsversteigerung als auch die Zwangsverwaltung in Betracht. Mit Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung wird bei dem Grundbuchamt ein Zwangsverwaltungs- bzw. Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen (sog. Beschlagnahme, §§ 20, 21 ZVG). Die Beschl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Weiteres Verfahren bei Eintragung einer Zwangshypothek

Rz. 21 Zum Betreiben der Zwangsversteigerung genügt der vollstreckbare Schuldtitel, auf dem nach § 867 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt worden ist. Zu den Einzelheiten vgl. § 867 Rz. 44 ff.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Gläubigerauftrag

Rz. 13 Die Vollstreckung erfolgt nur auf Gläubigerauftrag hin (§ 753 ZPO). Rz. 14 Eine Beschränkung ist möglich, bei einem mit Anpflanzungen (d. h. wesentlichen Bestandteilen) versehenen Grundstück. Hier kann der Räumungsauftrag dahingehend beschränkt werden, den Schuldner außer Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen, ohne dass eine tatsächliche Räumung v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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