Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

Rz. 406 Muster 11.30: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils Muster 11.30: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils An das Amtsgericht – Abteilung für Zwangsversteigerungssachen – _________________________ Namens meines Mandanten, des Herrn _________________________, d... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / hh) Auseinandersetzungsverlangen des Pfändungsgläubigers

Rz. 401 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger bei Pfandreife (Rechtskraft des vollstreckbaren Titels) anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben, auch wenn der Erblasser sie ausgeschlossen hat (§ 2044 BGB), § 1258 BGB.[344] Das Pfandrecht setzt sich dann am Auseinandersetzungsguthaben fort bzw. an den ... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Teilungsversteigerung von Immobilien

Rz. 28 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) – zur Vorbereitung der Erbteilung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[25] Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist der Nachlass noch nicht teilungsreif. Deshalb... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / e) Muster: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung

Rz. 30 Muster 20.1: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung Muster 20.1: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung An das Amtsgericht – Abteilung für Zwangsversteigerungssachen – _________________________ Namens des Herrn _________________________, dessen Vollmacht ich anliegend vorlege, beantrage ich hiermit die Zwangsversteigerung des im Grundbuch von _______________... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / Literaturtipps

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§ 20 Teilungsversteigerung / i) Muster: Klage auf Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung wegen fehlender Zustimmung nach § 1365 BGB

Rz. 40 Muster 20.2: Klage auf Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung wegen fehlender Zustimmung nach § 1365 BGB Muster 20.2: Klage auf Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung wegen fehlender Zustimmung nach § 1365 BGB An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanw... mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlasspflegschaft

Rz. 30 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Erbschaft entweder noch nicht angenommen oder der Erbe unbekannt oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, § 1961 BGB. Dies korrespondiert mit der Vorschrift des § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft eine Klage gegen den Erben als unzulässig... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Zuständiges Gericht

Rz. 19 Die materiellrechtliche Anspruchsgrundlage auf Durchführung der Teilungsversteigerung findet sich in §§ 2042, 753 BGB. Die Anordnung der Teilungsversteigerung erfolgt nur auf Antrag beim Versteigerungsgericht, dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, §§ 1, 15 ZVG. Allerdings hat nicht jedes Amtsgericht eine Versteigerungsabteilung, größere Amtsgerichte ... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn... mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fortsetzung in Erbengemeinschaft

Rn. 2931 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft kann, auch wenn sie grds auf Auseinandersetzung angelegt ist, beliebig lange fortgesetzt werden, vgl auch § 27 HGB. Einen Zwang zur Auseinandersetzung oder zur Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine andere Rechtsform besteht nicht. Allerdings kann jeder Erbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen und diese notfa... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2 Grundschuld und Zwangsversteigerung

2.1 Rechte des Eigentümers gegenüber dem Ersteher Ersteher haftet voll Ein häufiger Fall: Der Ersteher eines Grundstücks hat mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch eine bestehen gebliebene Grundschuld übernommen, die vom früheren Grundstückseigentümer einem Kreditinstitut bestellt worden war. Entsprechend brauchte er nur ein geringeres Bargebot zu entrichten. ... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2.1 Zwangsversteigerung

Treupflicht des Sicherungsnehmers Das durch die Sicherungsabrede bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld begründete Treuhandverhältnis wirkt sich noch in der Zwangsversteigerung aus, wie das OLG München [1] jüngst entschied: Der Ersteher eines Grundstücks, der eine auf dem Grundstück lastende verzinsliche Grundschuld übernimmt, ist gem. § 56 Satz 2 ZVG verpflichtet, für den ... mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2.1 Teilung oder Zwangsversteigerung

Grundstücksversteigerung Die Auseinandersetzung der Gemeinschaft soll durch Teilung in Natur erfolgen, wenn sich der gemeinschaftliche Gegenstand ohne Wertminderung in gleichartige, den Anteilen entsprechende Teile zerlegen lässt (§ 752 BGB). Dies wird gerade bei Grundstücken regelmäßig nicht möglich sein.[1] Für diese Fälle bestimmt § 753 BGB, dass die Aufhebung durch Zwangsv... mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11 Reallast und Zwangsversteigerung

11.1 Erlöschen mit Zuschlag Rechtsverlust droht Grundsätzlich erlischt die Reallast mit Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§§ 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Etwas anderes gilt nur, wenn sie im geringsten Gebot zu berücksichtigen war, wenn also nur aus nachrangigen Rechten vollstreckt wurde (§§ 44 Abs. 1, 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Betreibt jedoch der Reallastgläubi... mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11.2 Vertragsgestaltung

Schutz des Berechtigten? In der Praxis steht die Reallast jedoch häufig an so schlechter Rangstelle, dass sie bei der Erlösverteilung ganz oder teilweise ausfällt. Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn der Reallastberechtigte zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung noch sehr jung ist und eine hohe Lebenserwartung hat.[1] So hat es nicht an Versuchen gefehlt, dieses unerfr... mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11.1 Erlöschen mit Zuschlag

Rechtsverlust droht Grundsätzlich erlischt die Reallast mit Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§§ 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Etwas anderes gilt nur, wenn sie im geringsten Gebot zu berücksichtigen war, wenn also nur aus nachrangigen Rechten vollstreckt wurde (§§ 44 Abs. 1, 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Betreibt jedoch der Reallastgläubiger wegen rückständiger Lei... mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11.3 Haftung aus Reallast

Übergang der Reallast auf Erwerber Wird die Zwangsversteigerung von nachrangigen Gläubigern betrieben, geht die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen gebliebene Reallast mit dem Zuschlag auf den Ersteher über, der nunmehr für die entsprechenden Leistungen dinglich haftet. Geht es im Rahmen eines Leibgedings (Altenteils) um Pflegeleistungen zugunsten der pflegebedürftige... mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.1 Gesetzliches Rangverhältnis

Bedeutung für Sicherheit und Wert Der Rang eines Rechts hat Bedeutung für dessen Sicherheit und Wert. Er bestimmt die Berücksichtigung des Rechts und seine Befriedigungsaussichten in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Rechte, die einem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, fallen in das geringste Gebot (§ 44 ZVG) und bleiben als Belastung... mehr

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Auswirkungen der Veräußerun... / 1.5 Besondere Konstellationen

Sind mehrere Sachen über einen Vertrag versichert (z.B. mehrere Häuser einer Wohngebäudeversicherung) und kommt es zur Veräußerung nur einer Sache, so führt dies zu einer Vertragsaufspaltung in einen Vertragsteil mit dem bisherigen Versicherungsnehmer und in einen zweiten mit dem Erwerber. Zwangsversteigerung Bei der Zwangsversteigerung werden die §§ 69 ff. VVG gemäß § 73 VVG ... mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.3 Zahlung durch Dritten

Wichtig für Zwangsversteigerung Leistet ein Dritter auf die Grundschuld, geht sie, wenn ihm ein Ablösungsrecht gem. §§ 1150, 268 BGB zustand, kraft Gesetzes auf ihn über. Die zugrunde liegende Forderung erlischt. Die Möglichkeit der Ablösung ist vor allem in der Zwangsversteigerung von Bedeutung.[1] Auch der Dritte darf nur in der Weise ablösen, wie das der Eigentümer hätte tu... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2 Grundschuldzinsen

2.2.1 Zwangsversteigerung Treupflicht des Sicherungsnehmers Das durch die Sicherungsabrede bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld begründete Treuhandverhältnis wirkt sich noch in der Zwangsversteigerung aus, wie das OLG München [1] jüngst entschied: Der Ersteher eines Grundstücks, der eine auf dem Grundstück lastende verzinsliche Grundschuld übernimmt, ist gem. § 56 Satz 2 Z... mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Was wird gefördert?

Eigene Wohnzwecke Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb einer Wohnung durch Kauf. Als Ersterwerb gilt die Anschaffung einer Wohnung (Eigentumswohnung) innerhalb der ersten 2 Jahre nach Fertigstellung. Die erworbenen Wohnungen müssen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Förderobjekt in Hamburg belegen ist. Neubau Neubau Wer die Fö... mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.1.4 Dingliches Recht

Neue BGH-Rechtsprechung In jüngerer Zeit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung "herausgearbeitet", dass öffentliche Lasten sogar als dingliche Rechte zu qualifizieren sind. Praxis-Beispiel Für eine französische Immobiliengesellschaft, die (auch) Eigentümerin eines Grundstücks in Deutschland ist, war ein französisches Sanierungsverfahren als Europäisches Insolvenzverfahren ... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.4 Einschränkung bei Eigentümergrundschuld

Vollstreckungsverbot Der Eigentümer als Gläubiger der Eigentümergrundschuld darf nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben.[1] Damit soll verhindert werden, dass der Eigentümer das Grundstück selbst zur Versteigerung bringt und zum Schaden der nachrangigen Gläubiger günstig ersteigert. Diese Regelung gilt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über... mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.6 Sonderfall: Teilungsversteigerung

Schutzzweck vergleichbar Durch die Zustimmungspflicht soll der Ehepartner verhindern können, dass das fragliche Rechtsgeschäft in seinen Konsequenzen zum einen die wirtschaftliche Grundlage der Familie und zum anderen seinen etwaigen Anspruch auf Zugewinnausgleich bedroht.[1] Wegen dieser beiden Schutzzwecke hat § 1365 BGB auch dann entsprechend zu gelten, wenn es um keine Ve... mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.2 Einzelfälle

Eine erschöpfende Aufzählung ist wegen der Vielzahl der Abgabeverpflichtungen hier nicht möglich.[1] Beispiele Beispielsweise zählen zu den öffentlichen Lasten: Grundsteuern (§ 12 GrStG), auch wenn die Erhebungszeiträume mehr als 2 Jahre vor dem Grundstückserwerb liegen[2], Gebäudesteuern, Erschließungsbeiträge (§ 134 Abs. 2 BauGB)[3], Kanalanschlussgebühren [4], grundstücksbezogen... mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 1 Grundpfandrechte – eine sichere Sache

"Kernstück" des Grundbuchs Bei Darlehen in größerem Umfang gibt sich der Gläubiger regelmäßig nicht mit der persönlichen Haftung des Schuldners oder einer dritten Person, etwa eines Bürgen, zufrieden, sondern verlangt als Sicherheit die Verpfändung von Sachwerten. Hierfür eignen sich Grundstücke wegen ihrer Wertbeständigkeit in besonderem Maße. So werden Kredite zum Wohnungsba... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2.2 Wartefrist

6-Monatsfrist Die Kündigung gem. § 1193 Abs. 1 BGB bezieht sich dem Wortlaut nach nur auf das Grundschuldkapital, nicht auf Zinsen der Grundschuld. Der Abdingbarkeitsausschluss des § 1193 Abs. 2 Satz 2 BGB betrifft nur das Grundschuldkapital. Insoweit hat der BGH[1] klargestellt: Die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz darf auch wegen der Grundschuldzinsen erst 6 Monate na... mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.7 Durchsetzung der Baulast

Verwaltungszwang Die Baulast beinhaltet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Deshalb ist sie bei Zuwiderhandlungen mit den Zwangsmitteln der Verwaltung durchsetzbar. Praxis-Beispiel Zwangsmittel Blockiert der Baulastübernehmer die durch Baulast gesicherte Zufahrt, so kann die Bauaufsichtsbehörde mittels Ordnungsverfügung und etwa der Verhängung eines Zwangsgelds darauf hin... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / Zusammenfassung

Überblick Wenn der Grundpfandgläubiger weder vom persönlichen Schuldner noch vom Eigentümer des belasteten Grundstücks Zahlung erhält, kann er die Zwangsvollstreckung, insbesondere die Zwangsversteigerung betreiben. Besonderheiten sind bei Insolvenz zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Hypothek und die Grundschuld sind in den §§ 1113 ff. BGB geregelt. Geh... mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi... mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1.2 Persönliche Haftung des Eigentümers

Zusätzliche Haftung Von der Reallast und dem Anspruch auf die Einzelleistungen zu unterscheiden ist die persönliche Haftung des jeweiligen Grundstückseigentümers für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen ( § 1108 Abs. 1 BGB).[1] Diese weitergehende Haftung, die allerdings vertraglich ausgeschlossen werden kann, bedeutet, dass der Eigentümer nicht n... mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 8 Erlöschen der Hypothek

Die Hypothek kann auf verschiedene Weise erlöschen: Aufhebung oder Verzicht Sie kann zum einen durch Rechtsgeschäft aufgehoben werden.[1] Erforderlich hierfür sind die Aufhebungserklärung des Berechtigten, die Zustimmung des Eigentümers und die Löschung im Grundbuch. Hiervon zu unterscheiden ist der Verzicht des Gläubigers auf die Hypothek gem. § 1168 BGB. Eine Zustimmung des E... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.2 Verwertung des Grundpfandrechts

Vorrangige Befriedigung Stellt das belastete Grundstück im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Schuldners dar, sollte die Vollstreckung in jedem Fall aus dem Grundpfandrecht betrieben werden. Nach § 10 ZVG werden solche dinglichen Rechte gegenüber persönlichen Forderungen vorrangig befriedigt, wobei unter mehreren dinglichen Rechten der Rang entscheidet. Gem. § 1147 BGB erf... mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 4.3 Vollstreckung wegen Zinsen

Fälligkeit Die Kündigung gem. § 1193 Abs. 1 BGB bezieht sich dem Wortlaut nach nur auf das Grundschuldkapital, nicht auf Zinsen der Grundschuld. Der Abdingbarkeitsausschluss des § 1193 Abs. 2 Satz 2 BGB betrifft nur das Grundschuldkapital. Daher wird vertreten, hinsichtlich Zinsen und anderer Nebenleistungen könne eine Fälligkeitsregelung ohne Kündigung vereinbart werden.[1] ... mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.2 Wirkung der Mieterdienstbarkeit

Die Mieterdienstbarkeit schützt den Mieter vor dem Verlust der Mietsache, wenn das Eigentum im Wege der Zwangsversteigerung auf einen Dritten übergeht. Zwar besteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 57a ZVG) mit der Folge, dass das Mietverhältnis endet, wenn der Erwerber von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Das Nutzungsrecht aufgrund der Dienstbarkeit besteht gleichwohl weiter.... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.3 Rangprobleme

Nachrang gegenüber Wohngeldanspruch Unversehens kann der erstrangige Grundpfandgläubiger einen Rangverlust erleiden, nämlich durch Aufteilung von bebauten Grundstücken in Wohnungs- und/oder Teileigentum. Mit der Einführung der zwangsversteigerungsrechtlichen Privilegierung der Wohngeldforderung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber den Wohnungs... mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.6 Rangverletzung

Maßgeblich ist eingetragener Rang Werden bei einer Eintragung im Grundbuch ohne Rangvermerk die Vorschriften über die Erledigungsreihenfolge (§§ 17, 45 GBO) verletzt, ist ausschließlich der im Grundbuch eingetragene Rang maßgebend. Die Grundbucheintragung begründet den Rang. Unerheblich ist, über welchen Rang sich die Beteiligten geeinigt haben. Das Grundbuch ist bezüglich de... mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.3 Entstehung

Entstehung kraft Gesetzes Öffentliche Grundstückslasten entstehen kraft Gesetzes. Eine Eintragung der öffentlichen Lasten ins Grundbuch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Eintragung ist gesetzlich besonders zugelassen oder angeordnet (§ 54 GBO). So kann etwa bezüglich des Wertausgleichsbetrags ein Bodenschutzlastvermerk eingetragen werden. Der Grundstückserwerber genießt fol... mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.5.1 Zusätzliche Haftung

Übernahme der persönlichen Haftung Im Rahmen von Grundschuldbestellungen ist es die Regel, dass der Schuldner gleichzeitig durch ein Schuldversprechen[1] auch die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrags mit seinem gesamten Vermögen übernimmt. Hierfür unterwirft er sich der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.[2] Derartige Klauseln sind bei eigener ... mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.2 Sonstige Familiensachen

Mit § 266 FamFG ("sonstige Familiensachen") hat der Gesetzgeber den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Damit sollen bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen, ebenfalls Familiensachen werden. Zu der Abgrenzung hat sich inzwischen eine umfangreiche Kasuistik entwickelt... mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 8.2.1 Umwandelbarkeit in Geldbeträge

Höhe der Geldsumme Bei Grundpfandrechten müssen die Geldbeträge, für die das belastete Grundstück haftet, von vornherein ihrer Höhe nach genau feststehen. Für die aufgrund einer Reallast zu erbringenden Leistungen genügt es dagegen, dass sie bestimmbar sind. Insoweit ist nicht erforderlich, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aus der Eint... mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 10 Erlöschen

Die Reallast erlischt: Gründe durch rechtsgeschäftliche Aufhebung; hierzu bedarf es gemäß § 875 BGB der Aufgabeerklärung des Berechtigten sowie der Löschung der Belastung im Grundbuch; bei Eintritt einer auflösenden Bedingung oder eines Endtermins sowie mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung.[1] Hinweis Wegfall der Zahlungsverpflichtung Da die Reallast als Sicherungsmittel n... mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet... mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.1 Rechte des Eigentümers gegenüber dem Ersteher

Ersteher haftet voll Ein häufiger Fall: Der Ersteher eines Grundstücks hat mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch eine bestehen gebliebene Grundschuld übernommen, die vom früheren Grundstückseigentümer einem Kreditinstitut bestellt worden war. Entsprechend brauchte er nur ein geringeres Bargebot zu entrichten. Ein Teil des nach den Versteigerungsbedingungen z... mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 1 Übersicht

Abgrenzung zur Hypothek Die Grundschuld setzt im Gegensatz zur Hypothek das Bestehen einer persönlichen Forderung nicht voraus. Wegen dieser Abweichung sind auf das Recht der Grundschuld nur diejenigen Vorschriften über die Hypothek entsprechend anwendbar, die nicht auf der Abhängigkeit der Hypothek von der Forderung beruhen.[1] Arten Bei den Arten differenziert man zwischen de... mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnrecht darf die Wohnung im Fall einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Wichtig Keine Familienangehörigen oder dritte Personen Die Aufnahme von... mehr