Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / O. Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Zwangsversteigerung und ihre Auswirkungen auf das Grundbuch

I. Nachlasspflegschaft Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig... mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 11. Wohnungsrecht in der Zwangsversteigerung

Rz. 224 Erlischt nach den Regeln des Zwangsversteigerungsgesetzes ein Wohnungsrecht, so hat der Wohnungsberechtigte Anspruch auf Ersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös durch Zahlung einer Geldrente, die dem Jahreswert des Wohnungsrechts entspricht, § 92 Abs. 2 ZVG. Im Übrigen gelten die Regeln wie beim Nießbrauch entsprechend. mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Zweites Auseinandersetzungsprinzip: Zwangsverkauf

Rz. 116 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Da Gebäudegrundstücke grundsätzlich nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung (Teilungs... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / Literaturtipps

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Rechtsmissbrauch

Rz. 77 Eine Teilungsversteigerung kann auch unzulässig sein, wenn der Antragsteller sein Recht rechtsmissbräuchlich ausübt (vgl. die Einzelfälle Rdn 78 ff.).[66] Dies ist geltend zu machen mit der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO (vgl. Muster Rdn 40).[67] BGH in BGHZ 58, 146, 147, 148: Zitat "Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft be... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / IV. Teilungsversteigerung

Rz. 403 Betreibt ein Miterbe die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft an einem Nachlassgrundstück nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG, so wird der Versteigerungsvermerk auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts im Grundbuch (in Abteilung II) eingetragen, § 19 ZVG (siehe im Einzelnen zur Teilungsversteigerung § 20 Rdn 1 ff.). mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Hinterlegung des Erlöses nach Teilungsversteigerung

Rz. 54 War die Zwangsversteigerung eines Nachlassgrundstücks durchgeführt worden und sind sich die Erben über die Verteilung des Erlöses nicht einig, so hinterlegt das Vollstreckungsgericht den Erlös bis zur Rechtskraft des Auseinandersetzungsurteils (§ 117 Abs. 2 S. 2 ZVG). mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / ff) Einstweilige Einstellung nach § 765a ZPO?

Rz. 65 Fall Der 80-jährige Antragsteller wohnt Zeit seines Lebens in seinem ehemals elterlichen Haus, dessen Miteigentümer er ist. Er ist behindert und hat die von ihm bewohnten Räume behindertengerecht ausbauen lassen. Mit dem in der Versteigerung zu erwartenden Erlösanteil kann er nichts Gleichwertiges erwerben. Nach ärztlicher Prognose hätte ein Umzug schwere körperliche ... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Antragsinhalt

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Begriff

Rz. 115 Dem ZVG liegt der Grundsatz zugrunde, dass der Zuschlag an den Ersteher nur erteilt werden darf, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, die dem das Versteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, gedeckt sind (Deckungsgrundsatz). Sie dürfen durch eine Versteigerung, die sie nicht selbst in die Wege geleitet haben, keinen Rechtsverlust erleiden,... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 2. Regelung des Zwangsversteigerungsgesetzes

Rz. 14 Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) kennt verschiedene Arten der Zwangsversteigerung, darunter ist die wichtigste die Vollstreckungsversteigerung nach §§ 1–171 ZVG. Die Teilungsversteigerung, geregelt in §§ 180–185 ZVG, dürfte von der Häufigkeit her an zweiter Stelle stehen. Man darf davon ausgehen, dass jedes sechste bis achte Versteigerungsverfahren eine Teilungsve... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 402 Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (siehe im Einzelnen zum Nachlassinsolvenzverfahren § 11 Rdn 639 ff.) führt zum Verlust der Verfügungsbefugnis der Erben über die Nachlassgegenstände. Der Nachlassinsolvenzverwalter nimmt die Verfügungsrechte wahr, §§ 80 Abs. 1, 56 Abs. 2 InsO. Dies gilt auch in Bezug auf eine GbR-Beteiligung des Erblassers.[434] Der Insolv... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Zweiter Grundsatz: Zwangsverkauf

Rz. 27 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Nachlasspflegschaft

Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig wie bei anderen geset... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Zuweisung nach Billigkeit

Rz. 87 Unter Berufung auf BGHZ 58, 146 hat der BGH in BGHZ 63, 348, 352 angenommen, die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft zwischen Ehegatten bei Scheidung der Ehe sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen, und der eine Ehegatte sei nach Treu und Glauben gegen angemessenen Ausgleich zur Übertragung seines Anteils an den anderen Ehegatten verpflichtet, wenn die Zwangsverst... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 118 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstands unstatthaft sein, nämlich wenn mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Vormerkung nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 169 Die Vormerkung soll einen Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück sichern, § 883 Abs. 1 S. 1 BGB; dafür reicht ein künftiger oder bedingter Anspruch aus, § 883 Abs. 1 S. 2 BGB. Es soll also ein im Grundbuch verlautbarter Rechtszustand geändert werden; die Vormerkung bereitet diese Änderung vor und sichert ihre Durchführung. Ist auf der... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Beschlagnahmewirkung

Rz. 53 Ordnet das Gericht durch Beschluss die Zwangsversteigerung an, so liegt darin eine Beschlagnahme des Grundstücks (§ 20 ZVG). Sie hat aber bei der Teilungsversteigerung nicht dieselbe Wirkung wie bei der Vollstreckungsversteigerung. Das Grundstück wird von der Beschlagnahme nur insoweit ergriffen, als dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.[44] Die Veräu... mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Checkliste: Drittwiderspruchsklage gegen die Gläubiger des Vorerben

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Sicherungsbedürfnis des Erwerbers

Rz. 298 Auch nach der Verurteilung der übrigen Miterben zur Eigentumsübertragung eines Grundstücks auf den klägerischen Miterben kann noch einige Zeit bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch verstreichen. Zum einen kann sich ein Berufungs- und/oder Revisionsverfahren anschließen,[281] so dass die Ersetzung der Zustimmung nach § 894 ZPO ohnehin noch lange Zei... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Nachlassverwaltung

Rz. 401 Die Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 1975–1992 BGB, siehe im Einzelnen zur Nachlassverwaltung § 6 Rdn 29 ff., 232 ff.) führt ebenfalls zum Verlust des Verfügungsrechts der Erben über die einzelnen Nachlassgegenstände. Der Nachlassverwalter ist jedoch nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, sondern Partei kraft Amtes. Deshalb kann im Grundbuch (in Abteilung II) ei... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 121 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic... mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Vormerkung nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 151 Die Vormerkung soll einen Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück sichern, § 883 Abs. 1 S. 1 BGB; dafür reicht ein künftiger oder bedingter Anspruch aus, § 883 Abs. 1 S. 2 BGB. Es soll also ein im Grundbuch verlautbarter Rechtszustand geändert werden; die Vormerkung bereitet diese Änderung vor und sichert ihre Durchführung. Ist auf der... mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 30 Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Ich bestimme meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zu meinen Erben zu jeweils gleichen Teilen... mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / Leitsatz

1. Die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück, das nicht in Natur teilbar ist, erfolgt gemäß § 753 Abs. 1 S. 1 BGB durch Zwangsversteigerung und anschließende Teilung eines nach Abzug der Versteigerungskosten und Berichtigung der gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten verbleibenden Überschusses zwischen den Gemeinschaftern entsprechend ihren Anteilen (§ 752... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 22. Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung

Rz. 144 Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung sind verschiedene Verfahren, die nicht gem. § 18 ZVG miteinander verbunden werden können, vielmehr laufen sie unabhängig voneinander.[110] Wie ihr Verhältnis zueinander ist, regelt das Gesetz nicht. Weil es sich um getrennte Verfahren mit verschiedenen Strukturen handelt – gerade auch im Hinblick auf die unterschi... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 2. Das Herbeiführen der Teilungsreife

Rz. 4 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind (§§ 2042 Abs. 2, 752 BGB), findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung, §§ 180 ff. ZVG – zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[3] Rz. 5 Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist ... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Berichtigung des Grundbuchs auf den Erblasser

Rz. 89 Ist der Erblasser noch gar nicht im Grundbuch eingetragen und soll eine Eintragung zu Lasten des betreffenden Grundstücks erfolgen, so ist eine Voreintragung des Erblassers gem. § 39 GBO erforderlich. Diesen Antrag kann der Gläubiger gem. § 14 GBO stellen (siehe Rdn 90). Einer Voreintragung der Erben bedarf es gem. § 40 GBO nicht, wenn der Titel gegenüber einem Klagep... mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Abwicklungs-/Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 5 Sie stellt nach dem Gesetz den Regeltypus der Testamentsvollstreckung dar, in deren Rahmen es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist, durch Ausführung des letzten Willens des Erblassers den Nachlass abzuwickeln (§ 2203 BGB). Die Abwicklungsvollstreckung wird auch als ausführende Vollstreckung oder als Willensvollstreckung, für den Fall des Vorhandenseins mehrerer ... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Grundsätzliches

Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherwertige Leistung rea... mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / 1 Gründe

I. Die Klägerin zu 1. ist die Mutter der Klägerin zu 2. und des Beklagten. Die Parteien streiten um die Auszahlung hinterlegter Beträge zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft sowie um die Zustimmung zu einem Teilungsplan zwecks Auseinandersetzung einer zwischen ihnen und weiteren Kindern bzw. Geschwistern der Parteien bestehenden Erbengemeinschaft. Hinsichtlich d... mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung

Rz. 271 Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessb... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi... mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 227 Die Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Dies unabhängig davon, ob es sich bei der zugrunde liegenden Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben handelt.[251] Rz. 228 Jedoch soll der Nacherbe nicht mit der Erbschaft für die persönlichen V... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / ee) Gründe für die Einstellung

Rz. 62 Mit der Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG soll ein Aufschub der Versteigerung erreicht werden, um vorübergehende ungünstige Umstände zu überbrücken, wie z.B.: mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Zwangsversteigerungsprivileg

Rz. 70 Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gilt § 9 Abs. 1 EGZVG i.V.m. den Ausführungsgesetzen der Länder (Versteigerungsprivileg). Es stellt sich auch zunächst hier die Frage, welche Anforderungen an den Leibgedingbegriff zu stellen sind. Nach einer Ansicht ist es in formeller Hinsicht nicht erforderlich, dass der Leibgedingvertrag im Grundbuch als solcher wörtli... mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 25. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 163 Das IPR bestimmt, welche Rechtsordnung auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. bestimmt sich das Erbrechtsstatut für bis 16.8.2015 eingetretene Erbfälle grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Für seit 17.8.2015 eingetretene Erbfälle kommt es für das anzuwendende nationale Erbrecht auf den letzten gewöhnlic... mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V... mehr