Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren (Anm. Nr. 1 zu VV 3311)

Rz. 9 Im Einzelnen kann der Rechtsanwalt gemäß Anm. Nr. 1 zu VV 3311 die Verfahrensgebühr zunächst für seine Tätigkeit(en) im Zwangsversteigerungsverfahren vom Antrag bis zur Bestimmung des Verteilungstermins (§ 105 ZVG) erhalten, wobei die Wahrnehmung der Versteigerungstermine selbst aber ausgenommen bleibt; für Letztere ist mit der Terminsgebühr gemäß VV 3312 eine eigene R...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311 und 3312) befasst sich mit den Gebühren für das Zwangsversteigerungsverfahren sowie das Zwangsverwaltungsverfahren. Das Rechtsmittelverfahren ist mit den generellen Regelungen zum Beschwerdeverfahren in VV Teil 3 Abschnitt 5 (VV 3500 ff.) zusammengefasst. Die Vorschrift für die Mitwirkung des Rechtsanwalts in einem Vertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3311)

a) Pauschgebühr Rz. 8 Durch Anm. Nr. 1 und 2 zu VV 3311 werden die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts in der Weise geregelt, dass das gesamte Verfahren der Zwangsversteigerung in zwei Phasen aufgegliedert und für jede dieser Phasen gesondert eine Pauschgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4 eingeführt wird. Dies hat zur Folge, dass zum einen sämtliche Tätigkeiten innerhalb de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren über die Beschränkung der Zwangsvollstreckung

Rz. 19 Beispiel: Forderungszwangsversteigerung Der Rechtsanwalt des Gläubigers beantragt die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners. Nachdem das Gericht diese anordnet, beantragt der Schuldner die einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 775 Nr. ZPO, weil er einen Überweisungsnachweis der Bank vorlegt, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV 3309, 3310) betrifft die Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nach VV 3309 und 3310. Die in Unterabschnitt 4 und 5 besonders geregelten Verfahren (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung – Unterabschnitt 4; Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Unterabschnitt 5) sind hiervon a...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 2 Soweit im gerichtlichen Verfahren Gebühren erhoben werden, die sich nach dem Streitwert richten, ist dieser Wert einerseits nach § 23 Abs. 1 S. 1 auch für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren maßgebend und nach § 32 Abs. 1 bindend. Andererseits ist in vielen Fällen der Anwalt nur mit einem Teil des gerichtlichen Streitgegenstands befasst, so dass für ihn nur ein Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 26 enthält eine von § 23 Abs. 1 abweichende Regelung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung einschließlich der Teilungsversteigerung.[1] Hierzu zählt auch ein in diesem Verfahren gestellter Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO.[2] Nicht unter den Anwendungsbereich der Norm zähltmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Allgemeines Rz. 6 Während im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung nur der Gläubiger und der Schuldner Parteien des Verfahrens sind, besteht in dem Verfahren nach dem ZVG zusätzlich zu diesem Einzelverfahren ein Gesamtverfahren, an dem alle an dem Vollstreckungsobjekt beteiligten Personen ihre Rechte geltend machen können ("Beteiligtenverfahren"). So laufen z.B. Fristen für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausschluss der Terminsgebühr nach Anm. S. 2 zu VV 3333

Rz. 3 In den Verfahren nach VV 3333, also in Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung, ist eine Terminsgebühr nicht möglich (Anm. S. 2 zu VV 3333). Daher findet hier weder VV 3332 noch VV 3104 Anwendung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 38 Anders als in der Zwangsversteigerung (Anm. Nr. 1, 2 zu VV 3311) richtet sich die Vergütung des Anwalts danach, wen er vertritt: Ist es der Antragsteller, so finden Anm. Nr. 3 und 4 zu VV 3311 Anwendung. Vertritt der Anwalt einen sonstigen Beteiligten, gilt Anm. Nr. 5 zu VV 3311. Die Regelung für den Gegenstandswert findet sich in § 27 .mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / VII. Sonstige Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 14 In sonstigen Rechtsbeschwerdeverfahren, die sich nicht gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung oder über den Beitritt zum Verfahren richten, bestimmt sich der Streitwert gem. § 47 Abs. 1 GKG nach den Anträgen des Rechtsbeschwerdeführers unter Berücksichtigung der Wertungen des § 54 GKG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutz (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 48 Es wird auf die obigen Erläuterungen zur Zwangsversteigerung (siehe Rdn 17) verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verhandlungen mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 49 Es wird auf die obigen Erläuterungen zur Zwangsversteigerung (siehe Rdn 21) verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Keine Kostenentscheidung

Rz. 23 In den Fällen nach § 765a ZPO, §§ 180 Abs. 2, 3, 30a ZVG hat keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu ergehen, eine Kostenerstattung durch den Unterlegenen findet daher nicht statt.[18] Die hierdurch entstandenen Kosten können daher nur vom eigenen Mandanten, ggf. nach § 11 mittels Kostenfestsetzungsbeschluss, eingefordert werden. Lediglich bei den Kosten sog. be...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / A. Überblick

Rz. 1 Nach § 180 ZVG kann die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) eingeleitet werden, wenn sich die Eigentümer über die Aufteilung bzw. die Verwertung des Miteigentums an einer gemeinsamen Immobilie nicht einigen können. Das Verfahren läuft entsprechend den Vorschriften der Zwangsversteigerung.mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / VI. Sonstige Beschwerdeverfahren

Rz. 13 Für sonstige Beschwerden, also Beschwerden, die sich nicht gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung oder über den Beitritt zum Verfahren richten, bestimmt sich der Streitwert gem. § 47 GKG nach den Anträgen des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung der Wertungen des § 54 GKG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerb im Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren

Rz. 40 [Autor/Stand] § 11 Abs. 2 Satz 2 GrStG schließt die persönliche Haftung des Erwerbers aus, wenn der Erwerb aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren erfolgt. Die Regelung entspricht inhaltlich der des § 75 Abs. 2 AO, der ebenfalls die persönliche Haftung des Betriebsübernehmers für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren ausschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattung; Prozesskostenhilfe

Rz. 31 Zur Kostenerstattung sowie zur Prozesskostenhilfe vgl. VV Vor 3311–3312 Rdn 20 f., 22 f.mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / I. Allgemeine Beschreibung

Rz. 4 Probleme bereitet regelmäßig die Beantwortung der Frage, wann "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, weil der Anwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2), auch wenn er dabei für mehrere Auftraggeber tätig wird (§ 7 Abs. 1). Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung[1] betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel dies...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / I. Überblick

Rz. 20 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Teilungsversteigerung richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 1). Anzuwenden ist VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311, 3312). Rz. 21 Im gerichtlichen Verfahren kommen dabei zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheentscheidung

Rz. 44 Ist der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil (zu der anders zu beurteilenden Situation bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung vgl. Rdn 53 ff.). zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden (§ 894 ZPO), aufgrund deren die Eintragung in ein Grundbuch erfolgen soll, gehört die Stellung des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt nicht mehr zur Zwangsvoll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Weitere Beauftragung

Rz. 474 Dem Rechtsanwalt, der bereits aufgrund anderweitiger Tätigkeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren die Verfahrensgebühr nach VV 3309 verdient hat, erwächst durch keine der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 genannten Tätigkeiten die Verfahrensgebühr nach VV 3309 erneut. Das gilt auch umgekehrt. Ist bereits durch die Zustellung die Gebühr VV 3309 erwachsen, entsteht die Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahrensgebühr geringer als 1,0

Rz. 7 Da sich die Gebührenhöhe der Verfahrensgebühr VV 3335 nach der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist, richtet, erreicht sie insbesondere in folgenden Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht den Höchstsatz von 1,0:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit bei der Androhung

Rz. 262 Nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 gehört die einer Verurteilung zu Ordnungsgeld vorausgehende Androhung von Ordnungsgeld nach § 890 Abs. 2 ZPO zur Vollstreckungsmaßnahme i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3. Das bedeutet Folgendes:mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / cc) Terminsgebühr

Rz. 34 Nimmt der Anwalt an einem Versteigerungstermin für einen Beteiligten teil, entsteht nach VV 3312 eine Terminsgebühr, ebenfalls mit einem Satz von 0,4 (Anm. S. 1 zu VV 3312). Beispiel: Teilungsversteigerungsverfahren mit Termin Der Anwalt stellt für den Mandanten den Antrag auf Versteigerung des gemeinsamen Grundstücks (jeweils ½-Miteigentumsanteil). Der Streitwert wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren

Rz. 383 Für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr VV 3309 und für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin im Verteilungsverfahren die Terminsgebühr nach VV 3310.[388] Teilweise[389] wird allerdings die Auffassung vertreten, das Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO falle nicht unter VV 3309, 3310, sondern unter VV 3333. Da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Sinn und Zweck

Rz. 582 Kosten der Zwangsvollstreckung können gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden; die Überprüfung der angemeldeten Kosten erfolgt in diesem Fall durch den Rechtspfleger. Eine Festsetzung empfiehlt sich u.a. dann, wenn über Jahre hinweg Vollstreckungsversuche stattgefunden haben, weil der Gläubiger es sich damit erspart, bei jeder neuen Vollstrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr (VV 3312)

Rz. 27 Für die Wahrnehmung eines Versteigerungstermins eines Beteiligten i.S.v. § 9 ZVG (zum Begriff vgl. § 26 Rdn 2) erhält der Anwalt eine Terminsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Trotz der Verwendung der Einzahl statt des Plurals ist die Vorschrift ebenfalls als Pauschgebühr zu verstehen, so dass die Gebühr für mehr als einen Versteigerungstermin nicht erneut erwächs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Erinnerung/Beschwerde

Rz. 20 Der Gegenstandswert für die Anwaltsvergütung bestimmt sich im Beschwerdeverfahren, soweit für das Gericht Festgebühren anfallen, nach § 23 Abs. 2 S. 1 nach dem Interesse des Beschwerdeführers unter Anwendung billigen Ermessens.[25] Hierbei darf die Summe von 500.000 EUR nicht überschritten werden. Beim Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung ist von eine...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 6 Während im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung nur der Gläubiger und der Schuldner Parteien des Verfahrens sind, besteht in dem Verfahren nach dem ZVG zusätzlich zu diesem Einzelverfahren ein Gesamtverfahren, an dem alle an dem Vollstreckungsobjekt beteiligten Personen ihre Rechte geltend machen können ("Beteiligtenverfahren"). So laufen z.B. Fristen für jeden Gläubig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 480 Eine Zwangsvollstreckung in Immobilien kommt neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, für die Gebühren gemäß VV 3311 und 3312 entstehen, durch Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch gemäß § 867 ZPO in Betracht; Entsprechendes gilt für eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke gemäß § 870a ZPO . Hierfür erwächst dem Anwalt eine gesonderte Gebühr na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nicht notwendige Kosten

Rz. 573 Nicht notwendig sind beispielsweise Kosten, die durch Vollstreckungsaufträge entstehen, obwohl nicht alle im konkreten Fall notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Von den zahllosen Möglichkeiten seien folgende beispielhaft aufgeführt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzeltätigkeiten; Verkehrsanwalt

Rz. 30 Auch der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragte Rechtsanwalt erhält die jeweilige Gebühr in ihrer vollen Höhe. Ist der Anwalt jedoch nur als Verkehrsanwalt tätig, bemisst sich seine Vergütung ebenfalls nach Unterabschnitt 4, und zwar in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 6, VV 3400.[21] Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts nur auf vorbereitende Tätigkeiten wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutz (Anm. Nr. 6 zu VV 3311)

Rz. 17 Für die Tätigkeit im Verfahren über Anträge auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung (z.B. gemäß § 765a ZPO) und einstweilige Einstellung des Verfahrens (z.B. gemäß §§ 30a ff., 180 Abs. 2, 3 ZVG) erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 gesondert.[15] Durch die Verwendung des Plurals ("Anträge") wird deutlich, dass es si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 8 Hat der Rechtsanwalt im Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung mehrere Auftraggeber und liegt dieselbe Angelegenheit vor, erhöht sich die einmal entstehende Verfahrensgebühr (§ 15 Abs. 2) nach VV 1008. Wird der Rechtsanwalt für die mehreren Auftraggeber für verschiedene Gegenstände tätig, wird die Verfahrensgebühr nicht nach VV 1008...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prüfung

Rz. 581 Ob es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt, hat, wenn die Kosten mit der Hauptforderung beigetrieben werden, der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht, bei der Festsetzung der Kosten gemäß § 788 Abs. 2 ZPO der Rechtspfleger in eigener Verantwortung zu überprüfen. Dies gilt aber auch und erst recht dann, wenn der Gläubiger Teilzahlunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vertretung eines Bieters, der nicht Beteiligter ist (Nr. 3)

Rz. 17 Vertritt der Anwalt einen Bieter (Nr. 3) bzw. Ersteher,[22] der nicht Beteiligter gemäß Nr. 1 und 2 ist, richtet sich der Gegenstandswert nach dem höchsten Gebot, das der Anwalt für seinen Mandanten abgegeben hat und auch abgeben durfte. Hat der Anwalt kein Gebot abgegeben, ist der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10) maßgebend. Rz. 18 Unter dem ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 2. Mehrere Auftraggeber in verschiedenen Verfahren

Rz. 11 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in verschiedenen Verfahren, erhält er die Gebühren für jedes dieser Verfahren, es sei denn, eine Verbindung der Verfahren wäre möglich und geboten gewesen (vgl. Rdn 5). Im letzten Fall sind die unterschiedlichen Gegenstandswerte zu addieren (§ 22 Abs. 1). Beispiel 1: Gläubiger A betreibt wegen einer Forderung i.H.v. 2.000 EUR d...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 20 Das Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist Zwangsvollstreckung (vgl. § 869 ZPO). Dementsprechend kann auch für das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Prozesskostenhilfe wie für die sonstige Zwangsvollstreckung bewilligt werden, jedoch nicht pauschal für das Verfahren insgesamt, sondern nur hinsichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Anwendbarkeit

Rz. 12 Keine Anwendung findet Unterabschnitt 3 hingegen für diemehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / D. Geltendmachung der Kosten

Rz. 22 Die durch das Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung entstandenen Kosten,[23] zu denen auch die Anwaltskosten gehören, können Gläubiger und sonstige Beteiligte[24] als Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung gemäß § 10 Abs. 2 ZVG mit dem Rang der Hauptforderung und vor dieser (§ 12 ZVG) durch Befriedigung aus dem Grundstück geltend machen. Soweit ein pe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO

Rz. 5 Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, das Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO falle nicht unter VV 3309, 3310, sondern unter VV 3333.[3] Dafür könnte sprechen, dass nach der Anm. zu VV 3309 diese Vorschrift nur gilt, "soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind" und VV 3333 generell das Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. In VV Vorb. 3.3.3 genannte Angelegenheiten

Rz. 2 § 25 regelt den Gegenstandswert bei der Zwangsvollstreckung, der Vollstreckung nach dem FamFG, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, soweit in §§ 26–29 keine eigenen Regelungen für den Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, im Insolvenzverfahren und im Schifffahrtsrechtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Hs. 4 – Wertbegrenzung

Rz. 9 Der nach dem Vorstehenden ermittelte Wert ist jedoch gemäß Hs. 4 begrenzt, und zwar Rz. 10 Bei dem Wert des Gegenstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 Nach VV Vorb. 3.3.6 S. 1 entsteht die Terminsgebühr nach Abschnitt 1, also nach VV 3104, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, und auch nicht die Ausnahme nach S. 2 für Verfahren über Prozess- und Verfahrenskostenhilfe greift. Eine solche anderweitige Bestimmung enthält VV 3332. Rz. 2 Danach richtet sich die Terminsgebühr in den Fällen der VV 3324...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Umstritten war früher die Zuständigkeit in Zwangsvollstreckungssachen. Hier wurde früher zum Teil die Auffassung vertreten, zuständig sei das Prozessgericht.[98] Demgegenüber hat die wohl h.M. das Vollstreckungsgericht auch in Verfahren nach § 11 als zuständig angesehen.[99] Seitdem § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO geändert worden ist und für die Festsetzung von zu erstattenden...mehr