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§ 17 Kosten der Zwangsvollstreckung / 3. ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

Claudia Wagener-Neef, Frank-Michael Goebel
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Rz. 212

Checkliste: ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

Inzwischen liegt eine kaum noch überschaubare Kasuistik zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vor. Die nachfolgende Checkliste soll hier eine gewisse Orientierung geben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.

 
A Abschleppkosten für ein tatsächliches Angebot der Gegenleistung im Sinne von §§ 756, 765 ZPO. LG Berlin JurBüro 1985, 1581.
  Kosten der Beschaffung von öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden zum Nachweis des Annahmeverzuges in den Fällen der §§ 756, 765 ZPO. OLG Hamburg MDR 1971, 145; Stein/Jonas-Münzberg, § 756 Rn 23.
  Der Schuldner hat nach § 788 ZPO die Kosten zu tragen, die für ein durch seine Weigerung notwendig werdendes tatsächliches Angebot anfallen, falls materiell-rechtlich keine Bringschuld vorlag. BGH v. 16.12.2020 – VII ZB 46/18, NJW-RR 2021, 251.
  Beauftragt der Gläubiger einen privaten Wirtschaftsdienst mit der Ermittlung der Anschrift bzw. des Aufenthaltsorts des Schuldners, muss er Gründe darlegen, die erkennen lassen, dass diese Kosten für die Durchführung der Zwangsvollstreckung notwendig waren. AG Burgwedel DGVZ 2013, 249.
  Kosten der erstmaligen Ausfertigung des Urteils als Vollstreckungstitel. Unmittelbar § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO.
  Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis AG Wuppertal DGVZ 2011, 34
  Kosten zur Vollstreckung eines deutschen Titels im Ausland – soweit dort nicht abweichend entschieden wurde –, unabhängig von der Frage, ob im Ausland eine Erstattung in Betracht kommt (str.).

OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 184; LG Berlin JurBüro 1986, 1585.

Keine Erstattung bei abweichender Entscheidung im Ausland: OLG Hamm JurBüro 2001, 212; Hök, JurBüro 1990, 1393.
  Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels bestimmt ...

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