Inzwischen liegt eine kaum noch überschaubare Kasuistik zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vor. Die nachfolgende Checkliste soll hier eine gewisse Orientierung geben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.
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Abschleppkosten für ein tatsächliches Angebot der Gegenleistung im Sinne von §§ 756, 765 ZPO. |
LG Berlin JurBüro 1985, 1581. |
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Kosten der Beschaffung von öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden zum Nachweis des Annahmeverzuges in den Fällen der §§ 756, 765 ZPO. |
OLG Hamburg MDR 1971, 145; Stein/Jonas-Münzberg, § 756 Rn 23. |
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Der Schuldner hat nach § 788 ZPO die Kosten zu tragen, die für ein durch seine Weigerung notwendig werdendes tatsächliches Angebot anfallen, falls materiell-rechtlich keine Bringschuld vorlag. |
BGH v. 16.12.2020 – VII ZB 46/18, NJW-RR 2021, 251. |
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Beauftragt der Gläubiger einen privaten Wirtschaftsdienst mit der Ermittlung der Anschrift bzw. des Aufenthaltsorts des Schuldners, muss er Gründe darlegen, die erkennen lassen, dass diese Kosten für die Durchführung der Zwangsvollstreckung notwendig waren. |
AG Burgwedel DGVZ 2013, 249. |
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Kosten der erstmaligen Ausfertigung des Urteils als Vollstreckungstitel. |
Unmittelbar § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO. |
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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis |
AG Wuppertal DGVZ 2011, 34 |
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Kosten zur Vollstreckung eines deutschen Titels im Ausland – soweit dort nicht abweichend entschieden wurde –, unabhängig von der Frage, ob im Ausland eine Erstattung in Betracht kommt (str.). |
OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 184; LG Berlin JurBüro 1986, 1585. Keine Erstattung bei abweichender Entscheidung im Ausland: OLG Hamm JurBüro 2001, 212; Hök, JurBüro 1990, 1393. |
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Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels bestimmt sich die Kostenpflicht auch bei Zurückweisung oder Zurücknahme des Antrages danach, ob durch den Antrag Kosten (der Zwangsvollstreckung) notwendig entstanden sind. |
OLG Düsseldor v. 29.9.2006 – 3 W 156/06. |
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Die Kosten einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ZPO. |
LG München I JurBüro 1999, 381; LG Frankenthal JurBüro 1979, 1325; einschränkend: OLG Zweibrücken JurBüro 1999, 160; OLG München JurBüro 1992, 431 – nur wenn die Notwendigkeit in der Sphäre des Schuldners liegt. |
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Die Auswertung des Vermögensverzeichnisses, die sich nicht auf die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit bezieht, sondern mit der konkret geprüft wird, ob und welche Vollstreckungsmaßnahme nunmehr in Betracht kommt, ist nicht mehr von § 18 Nr. 16 RVG erfasst, sondern stellt eine neue Angelegenheit i.S.d. § 18 Nr. 1 RVG dar. |
AG Bremen v. 29.5.2019 – 247 M 472059/18, JurBüro 2019, 490. |
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Avalzinsen des Gläubigers für eine Sicherheitsleistung während der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Vollstreckungstitels. |
BGH NJW 2012, 3789; OLG Karlsruhe InVo 2002, 79; OLG Köln Rpfleger 2001, 309; OLG Hamburg MDR 1997, 788; OLG Frankfurt BauR 2004, 559 = AGS 2004, 128. LG Wiesbaden Rpfleger 2010, 382 Achtung: Dies ist anders, wenn der Schuldner diese während eines Prozesses zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufbringt: BGH Vollstreckung effektiv 2006, 180 = InVo 2006, 253 = NJW-RR 2006, 1001 = MDR 2006, 886 = BGH-Report 2006, 672 = AGS 2006, 456 = Rpfleger 2006, 268. |
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Die Kosten der Bearbeitung eines Antrags des Schuldners an den Zwangsverwalter auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO sind wegen der Kostenfreiheit nach Art 12 Abs. 5 DSGVO nicht nach § 788 ZPO erstattungsfähig. |
BGH v. 15.7.2021 – V ZB 53/20, NJW-RR 2021, 1418. |
B |
Bereitstellungskosten für einen Spediteur bei der Räumungsvollstreckung. Dies gilt auch dann, wenn eine zwangsweise Räumung nicht mehr erforderlich ist. |
AG Geldern DGVZ 2003, 76; LG Hannover DGVZ 1995, 169; AG Hanau DGVZ 1990, 175. |
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Zu den Kosten der Zwangsvollstreckung zählen auch Kosten zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung, sofern sie notwendig und anlassbezogen sind. Die Einholung einer Bonitätsauskunft durch den Gläubiger ist weder zur Vorbereitung noch zur Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich. |
AG Frankfurt v. 12.5.2021 – 82 M 4343/21, DGVZ 2021, 225 Hinweis: Das AG übersieht offenbar den Aspekt der Schaden- und Kostenminderung, wenn durch die (schlechte) Auskunft die Kosten der ZV vermieden werden. |
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Wenn der Rechtsanwalt Bonitätsauskünfte einholt und sich anschließend entscheidet, von einer Beauftragung des Vollstreckungsorgans abzusehen, entsteht hierdurch die 0,3 Verfahrensgebühr. |
LG Landshut v. 19.12.2019 – 32 T 3724/19, AGS 2020, 100. |
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Ein nach § 887 Abs. 1 ZPO ermächtigter Gläubiger, der einen überdurchschnittlich teuren Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung des Buchauszugs beauftragt, weil er ihm besonderes Vertrauen entgegenbringt, hat den Differenzbetrag zwischen den Kosten des von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfers und denjenigen eines Wirtschaftsprüfers, den er kostengünstiger hätte beauftragen können, im Rahmen des § 788 ZPO selbst zu tragen. |
OLG Dresden v. 13.5.2020 – 8 W 277/20, JurBüro 2020, 440. |
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Die Kosten des ... |