Beantragt ein Anwalt für einen Gläubiger die Zwangsversteigerung gegen zwei Schuldner, die jeweils zu 1/2 Miteigentümer einer Immobilie sind, liegt nur eine Angelegenheit vor, sodass der Anwalt nur eine Gebühr nach Nr. 3311 VV aus dem Wert der Forderung erhält.

LG Tübingen, Beschl. v. 4.12.2019 – 5 T 252/19

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge