Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Hausgeldrückstände und Erwerberhaftung

Rz. 39 Beispiel Wohnungseigentümer V muss laut Wirtschaftsplan im Jahr 2021 monatlich 250,00 EUR Hausgeld (Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan) bezahlen. Seit Mai 2021 (einschließlich) zahlt er kein Hausgeld mehr. Außerdem hat er den Nachschuss gemäß der im April 2021 beschlossenen Jahresabrechnung für 2020 i.H.v. 500,00 EUR nicht bezahlt. Am 20.6.2021 verkauft V seine Wohnu...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / VI. Versteigerungstermin und Erlösverteilung

Rz. 81 Die Teilnahme am Versteigerungstermin durch einen Vertreter der WEG (d.h. im Normalfall: Durch einen Rechtsanwalt) ist nicht unbedingt nötig. Der WEG kann es gleichgültig sein, wer den Zuschlag erhält; nennenswert beeinflussen kann sie es ohnehin nicht. Ohne Teilnahme am Termin muss die WEG allerdings ein Risiko infolge der (schwer verständlichen) Bestimmung des § 85a...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 1. Insolvenzantrag durch die Gemeinschaft?

Rz. 62 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers[98] erfolgt aufgrund eines Eigenantrags oder auf Antrag eines Dritten. Ob die Gemeinschaft bei Beitragsrückständen einen Insolvenzantrag stellen kann, ist wegen der Bevorrechtigung der Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung fraglich. Nach der Rechtsprechung des BGH[99] ist ein Ins...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Aktivprozesse

Rz. 290 Ob der Verwalter befugt ist, ohne Beschluss der Gemeinschaft gerichtliche Schritte (Klage, Beweisverfahren, einstweilige-Verfügungs-Verfahren) einzuleiten, bestimmt sich nach den Kriterien des § 27 Abs. 1 WEG, sofern die Gemeinschaft nicht durch Beschluss gem. § 27 Abs. 2 WEG allgemein oder im Einzelfall eine Regelung getroffen hat. Zu gerichtlichen Maßnahmen zwecks ...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Was fällt in Rangklasse 2?

Rz. 69 In Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, Vollstreckung in ein Wohnungseigentum) fallen die "fälligen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach § 16 Abs. 2, § 28 Absatz 1 und 2 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden, einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen sowie der R...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 4. Verschiedenes

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Überblick

Rz. 37 Die Zwangsverwaltung einer Wohnung ist zur Sicherstellung der laufenden Hausgeldzahlungen eine sinnvolle Maßnahme, sofern die Wohnung nicht vom Eigentümer selbst genutzt, insbesondere wenn sie vermietet wird. Ist der Schuldner zugleich Eigentümer eines Teileigentums "Stellplatz" oder "Garage", können die Wohnung und das Teileigentum zugleich (als "wirtschaftliche Einh...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / D. Die Sonderumlage

Rz. 167 Wenn die Ansätze des Wirtschaftsplanes unrichtig waren oder durch neue Tatsachen überholt wurden, kann als Nachtrag zum Jahreswirtschaftsplan eine Sonderumlage beschlossen werden.[277] Beispiel Die Durchführung von Sanierungsarbeiten ist teurer als geplant. Oder: Im Haus tritt plötzlich ein Wasserschaden auf. Die Durch- bzw. Fortführung der erforderlichen Arbeiten mus...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 6. Immobilienerwerb

Rz. 23 Der Erwerb einer Immobilie stellt eine Verwaltungsmaßnahme dar. Es besteht die dafür erforderliche Beschlusskompetenz (obwohl damit nicht das vorhandene Gemeinschaftseigentum verwaltet, sondern neues Verbandseigentum angeschafft wird). Das gilt nicht nur für den Erwerb von Sondereigentum im eigenen Objekt – sei es rechtsgeschäftlich, sei es im Wege der Zwangsversteige...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Grundlagen

Rz. 1 Als Hausgeldinkasso wird hier die Gesamtheit der Maßnahmen zur (zwangsweisen) Durchsetzung von Hausgeld- bzw. Beitragsforderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Miteigentümer bezeichnet.[1] Das "Inkassoverfahren" beginnt mit der Anmahnung der Forderung durch den Verwalter und führt über die gerichtliche Titulierung zur Zwangsvollstreckung oder zum Einsatz von "Druckmi...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Besonderheiten bei selbstgenutzter oder vermieteter Wohnung

Rz. 103 Wenn die Wohnung vom Schuldner/Miteigentümer selbst genutzt wird, hat die Versorgungssperre regelmäßig zum Ziel, ihn aus der Wohnung zu "vertreiben". Wenn er angesichts des drohenden Verlusts der Wohnung nicht sogar doch noch Geld "auftreiben" kann (wie es sich in der Praxis manchmal herausstellt), hat die Versorgungssperre dann nämlich zumindest den Erfolg, dass der...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 4. Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung

Rz. 71 Kommt es zur Insolvenzeröffnung, wird i.d.R. der vorläufige Insolvenzverwalter zum ("endgültigen") Insolvenzverwalter bestellt. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht jetzt vom Wohnungseigentümer auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Der Insolvenzverwalter ist daher zu Eigentümerversammlungen einzuladen; nur er ist dort stimmberechtigt und anschließend ggf. ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / 2. Erstbezug und Entstehung der werdenden Gemeinschaft

Rz. 18 Die Ein-Personen-Gemeinschaft ("Alleinherrschaft" des Bauträgers) endet mit der Übergabe der ersten Wohnung an einen Käufer, wie sich aus § 8 Abs. 3 WEG ergibt: "Wer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den ande...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 42 Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – In der Zwangsvollstreckungssache WEG Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Gläubi...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.2 Höhe der Hinzurechnung

Rz. 92 Kreditinstitute refinanzieren ihre Ausleihungen regelmäßig mit Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund besteht aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass sich Kreditinstitute zur Sicherung ihrer Liquidität langfristig refinanzieren. Um dies zu fördern, begrenzt § 19 Abs. 1 GewStDV die Höhe der zu berücksichtigenden Schulden. Dies ...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.8 Folgewirkungen bei der Realteilung

Rz. 196 Mit der Behandlung des Spitzenausgleichs als entgeltlichem Erwerbstatbestand sind Folgefragen verbunden: Mit dem entgeltlichen Erwerb ist nach dem Urteil des BFH vom 20.04.2004 (BStBl II 2004, 987) ein Anschaffungsvorgang verbunden, der zum Lauf der Veräußerungsfrist (früher: Spekulationsfrist) des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG führt. Eine ähnliche Beurteilung nimmt ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.8 Zwingende Gründe

Rz. 114 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG ist eine fehlende Eigennutzung des Erwerbers in den folgenden zehn Jahren nach dem Erwerb unschädlich, wenn er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist. R E 13.4 Abs. 2 Satz 3 ErbStR rechnet hierunter jedoch nicht die Nutzungsaufgabe aufgrund einer beruflichen Versetzung des Erwerbers. Di...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Haftung der Wohnungseigentü... / 1.1.3 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt der Eigentümerwechsel zum Zeitpunkt des Zuschlags in der Zwangsversteigerung. Ab diesem Zeitpunkt tritt der Ersteigerer mit allen Rechten und Pflichten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Die Ausführungen zum Eigentümerwechsel im Wege des Rechtsgeschäfts gelten für den Erwerberwechsel durch Zwangsversteigerung gru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 5. Begünstigte Wohnung

Rz. 264 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Als begünstigte Wohnung zählt eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein), eine eigene Eigentumswohnung, eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht. Die Wohnung muss in einem EU-/EWR-Staat liegen und mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Zuziehung von Sachverständigen durch die Landesjustizverwaltungen (Abs. 4)

Rz. 12 Gem. Abs. 4 kann die Landesjustizverwaltung die Zuziehung eines Sachverständigen bestimmen. Dies ist in den Fällen der §§ 100, 102 GVGA der Fall. Der Sachverständige hat zu begutachten, ob die zu pfändenden Sachen zu denen gehören, die im § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO bezeichnet sind. Das Gutachten des Sachverständigen ist für den Gerichtsvollzieher nicht bindend; jedoch sol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / D. Zwangsversteigerung

Rz. 14 Durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren verliert der Schuldner das Eigentum an seiner Immobilie. Anstelle des Grundstücks tritt der Erlös, aus dem die Gläubiger entsprechend ihrer Rangfolge befriedigt werden, sofern genügend Erlös vorhanden ist. Im Hinblick auf die gravierenden Konsequenzen für den Schuldner sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sich...mehr

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§ 4 Erfolgsaussichten / D. Aus welchem Recht wird die Zwangsversteigerung betrieben?

Rz. 6 Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger sind regelmäßig im Besitz eines dinglichen Titels (Duldungstitel), der in Form einer notariellen vollstreckbaren Urkunde gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vorliegt. Dieser Duldungstitel verpflichtet den Eigentümer nicht zur Zahlung des geschuldeten Betrags, sondern lediglich dazu, die Vollstreckung in das Grundstück un...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / D. Ranggrundsatz

Rz. 36 In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in neun Rangklassen unterteilt, § 10 Abs. 1 ZVG. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichts zu entnehmen, § 109 ZVG, und hinter alle Ansprüche fallen d...mehr

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§ 6 Antragstellung / IV. Rechtsschutzinteresse

Rz. 38 Wie bei jeder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist auch stets das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers an der Vollstreckung in das grundgesetzlich geschützte Eigentum zu prüfen.[39] Rz. 39 Das Rechtsschutzinteresse an einer Zwangsversteigerung fehlt z.B. dann, wenn dieses Verfahren zweckentfremdet und missbraucht wird, um einen sonst wegen eines Vorkaufsrechts gesc...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / A. Formelle Wirkung

Rz. 1 Die Beschlagnahme in der Zwangsversteigerung wird nach Anordnung des Verfahrens wirksam entweder mit Zustellung des Beschlusses an den Schuldner oder mit Eingang des Ersuchens um Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch; der frühere Zeitpunkt ist maßgebend, § 22 Abs. 1 ZVG. Rz. 2 Nach dem Prinzip des Einzelverfahrens erwirkt jeder betreibende Gläubiger s...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / I. Nach Insolvenzeröffnung

Rz. 7 Ist das Insolvenzverfahren eröffnet und im Grundbuch der Insolvenzvermerk eingetragen, § 32 InsO, ist eine Einzelzwangsvollstreckung zugunsten einzelner Insolvenzgläubiger, §§ 38, 39 InsO, in die Insolvenzmasse unzulässig, § 89 Abs. 1 InsO. Die Insolvenzmasse umfasst sowohl das Vermögen, das dem Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung gehört (Altvermögen), als auch das V...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / C. Zwangsverwaltung

Rz. 7 Diese Art der Immobiliarzwangsvollstreckung dient dazu, den titulierten Anspruch des Gläubigers ohne Verwertung des Grundstücks aus den Grundstückserträgen (Miete und Pacht) zu befriedigen. Für den Gläubiger kann es durchaus sinnvoll sein, die Zwangsverwaltung neben der Zwangsversteigerung gleichzeitig durchführen zu lassen.[15] Rz. 8 Muss z.B. das Objekt dringend sanie...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / I. Zahlung an den Gläubiger

Rz. 13 Jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsversteigerung sein Recht am Grundstück zu verlieren, ist berechtigt, das Recht eines die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubigers abzulösen, § 268 Abs. 1 BGB. Ein Grundpfandrecht kann darüber hinaus bereits dann abgelöst werden, wenn der Grundpfandrechtsgläubiger Befriedigung aus dem Grundstück verlangt, also insbesondere di...mehr

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§ 6 Antragstellung / III. Rechtsnatur des Anspruchs

Rz. 35 Unbedingt ist im Antrag die Rechtsnatur des Anspruchs anzugeben, d.h. der Gläubiger muss unter Vorlage des entsprechenden Vollstreckungstitels mitteilen, ob er wegen eines dinglichen Anspruchs in der Rangklasse 4 oder wegen eines persönlichen Anspruchs in der Rangklasse 5 des § 10 Abs. 1 ZVG das Verfahren betreiben will. Die Einordnung des Anspruchs in eine bestimmte ...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / II. Erbbaurecht

Rz. 60 Auf das Erbbaurecht finden die Vorschriften über Grundstücke entsprechende Anwendung, § 11 Abs. 1 ErbbauRG, somit unterliegt das Erbbaurecht auch der Zwangsversteigerung. Nahezu immer findet sich die Vereinbarung (abzulesen aus dem Bestandsverzeichnis des Erbbaugrundbuchs), dass die Belastung und auch die Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseige...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / C. BVG und VAG

Rz. 4 Der Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Kapitalabfindung, § 72 BVG. Hat er mit dieser Kapitalabfindung ein Grundstück erworben, ist auf diesem Grundstück ein Sperrvermerk einzutragen. Die Weiterveräußerung oder Belastung des Grundstücks ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren dann nur noch mit Genehmigung der ...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Hausgeld

Rz. 39 Das Hausgeld wird in der Zwangsversteigerung seit dem 1.7.2007 an der Rangstelle Nr. 2 von § 10 Abs. 1 ZVG befriedigt. Dies gewährleistet bei der Vollstreckung in ein Wohnungseigentum dem Anspruch der anderen Wohnungseigentümer gegen den schuldnerischen Wohnungseigentümer auf Zahlung von Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums ein e...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / II. § 765a ZPO

Rz. 5 Da die Zwangsversteigerung eine der Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung i.S.d. 8. Buchs der ZPO ist, gilt auch für dieses Vollstreckungsverfahren die Vollstreckungsschutzvorschrift des § 765a ZPO. Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht jede Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise einstellen, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn ...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 4. Vereinbarung über das Bestehenbleiben

Rz. 72 Weiterhin kann nach § 9 Abs. 3 ErbbauRG das Bestehenbleiben einer nachrangigen Erbbauzinsreallast mit ihrem Hauptanspruch in der Zwangsversteigerung vereinbart werden. Hierdurch wird die Folge des Erlöschens der Erbbauzinsreallast durch Rangrücktritt hinter ein anderes dingliches Grundpfandrecht, aus welchem dann vorrangig die Zwangsversteigerung betrieben wird, vermi...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / II. Eigentumsgarantie

Rz. 20 Nach Einfügung des § 85a ZVG mit Wirkung v. 1.7.1979 konnten die bis dahin ergangenen Entscheidungen des BVerfG zur Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG weitgehend kompensiert werden. Der Zuschlag muss von Amts wegen versagt werden, wenn das abgegebene bare Meistgebot unter Hinzurechnung der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte 50 % des Verkehrsw...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / III. Beteiligte von Amts wegen

Rz. 7 Diejenigen Berechtigten, für welche zurzeit der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen war, werden von Amts wegen als Verfahrensbeteiligte behandelt, § 9 Nr. 1 ZVG. Hiermit sind alle Berechtigten gemeint, für die ein dingliches Recht in Abt. II oder III des Grundbuchs zeitlich vor dem Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen wurde...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / L. Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz

Rz. 34 Vermögenswerte, die den Maßnahmen i.S.d. § 1 VermG unterlagen und in Volkseigentum überführt oder an Dritte veräußert wurden, sind auf Antrag an die Berechtigten zurück zu übertragen, soweit dies nicht nach besonderen Vorschriften ausgeschlossen ist, § 3 Abs. 1 VermG. Beschlüsse, durch die die Zwangsversteigerung eines Grundstücks oder Gebäudes angeordnet wird, sowie ...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / III. Ausgleichsleistungen

Rz. 37 Sind die Voraussetzungen für eine einstweilige Einstellung nach § 30d ZVG gegeben, hat das Versteigerungsgericht von Amts wegen die Auflage anzuordnen, dass an den betreibenden Gläubiger für die Zeit nach dem Berichtstermin laufend die geschuldeten Zinsen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen sind, § 30e Abs. 1 S. 1 ZVG. Die ...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / B. Zwangssicherungshypothek

Rz. 2 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist für den Gläubiger in erster Linie nur eine Sicherung seines titulierten Anspruchs. Hierdurch kann der Gläubiger erstmals seine ungesicherte titulierte Forderung dinglich mit Rang vor späteren Rechten am Grundstück sichern und auch mit Rang vor einer späteren Beschlagnahme des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung du...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / IV. Berücksichtigung durch Widerspruch

Rz. 32 Da das Versteigerungsgericht nur auf dingliche Ansprüche zahlt, §§ 114, 10 ZVG, ist der Rückgewähranspruch als schuldrechtlicher Anspruch nicht zu berücksichtigen. Verpflichteter des Rückgewähranspruchs ist der Grundschuldgläubiger, Berechtigter der Rückgewährinhaber. Rz. 33 In welcher Form der Grundschuldgläubiger seine Rückgewähransprüche zu erfüllen hat, ergibt sich...mehr

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Literaturverzeichnis

Böttcher, ZVG, Kommentar, 7. Aufl., 2022, zitiert: Böttcher, ZVG. Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, Kommentar, 16. Aufl., 2020, zitiert: Dassler/Schiffhauer/Autor, ZVG. Demharter, Grundbuchordnung, 32. Aufl., 2021, zitiert: Demharter, GBO. Eickmann/Böttcher, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsre...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / C. Deckungs- und Übernahmegrundsatz

Rz. 20 Wird ein Grundstück rechtsgeschäftlich veräußert, handeln Veräußerer und Erwerber aus, ob die im Grundbuch eingetragenen Rechte vom Erwerber zu übernehmen oder zu löschen sind. Auch nach den gesetzlichen Regeln in der Zwangsversteigerung steht nicht immer fest, ob der Ersteher das Grundstück lastenfrei erwirbt. Alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger in der Rangfol...mehr