Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.2.2 Unbefristetes Mietverhältnis

Beim unbefristeten Geschäftsraummietverhältnis spielt die Vorschrift des § 57a ZVG an sich nur dann eine Rolle, wenn die Mietvertragsparteien eine längere als die in § 580a Abs. 2 BGB geregelte Kündigungsfrist vereinbart haben. Praxis-Beispiel Die einjährige Kündigungsfrist Nach den Bestimmungen des Mietvertrags kann das Mietverhältnis über den Friseursalon unter Einhaltung ei...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.2.1 Bekanntmachung

Die Gerichte machen Termine zur Zwangsversteigerung mindestens 6 Wochen vor dem Termin im amtlichen Bekanntmachungsblatt und regelmäßig auch in der Tagespresse bekannt. Zunehmend erfolgt die Bekanntmachung in einzelnen Bundesländern zusätzlich im Internet. Im Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Bekanntmachung ausschließlich im Internet, was zulässig ist.[1] Tipp: Internet-R...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1 Entscheiden: Eigennutzung oder Kapitalanlage?

Von wesentlicher Bedeutung ist zunächst die Klärung der Frage, ob die zu erwerbende Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen soll oder ob der Erwerber diese selbst nutzen möchte. Dient der Erwerb der Kapitalanlage, kommt durchaus der Kauf einer vermieteten Einheit infrage. Achtung: Kündigungsvorschriften bei beabsichtigter Eigennutzung beachten! Gewerberaummiete Im Fall ...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.2 Veräußerungsbeschränkung

Grundsätzlich ist das Sondereigentum frei veräußerbar. Zur Erhaltung der Gemeinschaft bzw. des Gemeinschaftscharakters ist den Wohnungseigentümern jedoch mit § 12 WEG die Möglichkeit geschaffen worden, die schutzwürdigen Gemeinschaftsinteressen zu wahren. Charakteristisches Merkmal der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nämlich deren Unauflösbarkeit. Da an eine Entziehung de...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.6.3 Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

Ist etwa zugunsten der zu erwerbenden Sondereigentumseinheit ein Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, liegt diesem aber keine wirksame Vereinbarung der Wohnungseigentümer zugrunde, kann es gutgläubig erworben werden.[1] Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 892 BGB gilt nämlich zugunsten des gutgläubigen Erwerbers der Inhalt des Grundbuchs als richtig. Sel...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 8 Welche Mängelrechte hat der Erwerber?

Zuschlag in der Zwangsversteigerung Erfolgt der Erwerb einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, stehen dem Erwerber keinerlei Mängelrechte zu. Dies regelt die Bestimmung des § 56 Satz 2 ZVG. Erwerb durch Kauf Anders verhält es sich im Fall des rechtsgeschäftlichen Erwerbs. Die Rechte des Erwerbers im Fall von Mängeln am Kaufobjekt ric...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.2 Zahlungspflichten nach Wirtschaftsplan

Insbesondere für den Verwalter ist der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht nur hinsichtlich der Ladung des neuen Eigentümers zu Eigentümerversammlungen von erheblicher Bedeutung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Zahlungspflichten auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Stets ist derjenige zur Beitragszahlung nach dem jewe...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.3 Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %: Höhe der Grunderwerbsteuermehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.4 Beitragsleistungen zu Sonderumlagen

Für die Frage, ob Veräußerer oder Erwerber zur Leistung von Beiträgen zu beschlossenen Sonderumlagen verpflichtet sind, kommt es grundsätzlich auf die Fälligkeit der entsprechenden Beitragsverpflichtung an. Praxis-Beispiel Beschlussfassung über und Fälligkeit einer Sonderumlage Die Wohnungseigentümer beschließen auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 14. Mai die Erhebung ei...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.2.4 Zuschlag

Liegen keine Versagungsgründe vor, ist der Zuschlag dem Meistbietenden durch Beschluss zu erteilen. Der Zuschlag wird mit der Verkündigung des Beschlusses wirksam. Mit dem Zuschlag wird der Meistbietende Eigentümer des Versteigerungsobjekts nebst Zubehör. Der Übergang des Eigentums vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs automatisch mit dem Zuschlag. Der Zuschlagsbeschluss s...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.2.3 Sicherheitsleistung

Bieter müssen damit rechnen, dass sie für das von ihnen abgegebene Gebot Sicherheit leisten müssen. Für den Fall des Zuschlags muss nämlich gewährleistet sein, dass vom Bieter auch tatsächlich Zahlung geleistet wird. Antragsberechtigte sind daher diejenigen Beteiligten, die durch eine Nichtzahlung beeinträchtigt wären. Dies sind all diejenigen, die aus dem Erlös Zahlungen er...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.2.2 Ablauf des Versteigerungstermins

Bekanntmachung Im Termin macht der Rechtspfleger zunächst das zu versteigernde Objekt und die Versteigerungsbedingungen bekannt. Diese Bekanntmachung dient der Vorbereitung der Versteigerung, der Ablauf ist gesetzlich vorgeschrieben[1]: Aufruf der Sache, Feststellung der anwesenden Verfahrensbeteiligten gem. § 9 ZVG bzw. deren Vertreter – wozu die Bieter nicht gehören[2], Beschr...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / Zusammenfassung

Überblick Beim Erwerb gebrauchten Wohnungs- oder Teileigentums ist wie beim Ersterwerb vom Bauträger entscheidend, ob die Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen oder eigengenutzt werden soll. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Erwerbsinteressenten so viele Informationen über das Objekt und die Gemeinschaft einholen wie möglich. Oberstes Gebot ist hie...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.1 Grundbuchauszug

Der Kaufinteressent sollte sich stets einen aktuellen Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch bzw. Teileigentumsgrundbuch vom Veräußerer vorlegen lassen. Die Grundbuchauszüge bestehen neben der sog. Aufschrift jeweils aus 4 Bestandteilen: Bestandsverzeichnis, Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III. Aufschrift Bei der sog. Aufschrift handelt es sich um das Deckblatt des jeweiligen Gr...mehr

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Eigenbedarf – Kündigungsverzicht gilt nicht bei Zwangsversteigerung

1 Leitsatz Beim Erwerb einer Mietwohnung per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren hindert die von dem ursprünglichen Vermieter – einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen – getroffene mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter das Mietverhältnis nur "in besonderen Ausnahmefällen" kündigen darf, nicht die Ausübung des Kündigungsrechts des Erstehers wegen Eigenbeda...mehr

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Eigenbedarf – Kündigungsver... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Frankfurt/M. entschiedenen Fall ging das Eigentum an der Wohnung jedoch nicht durch rechtsgeschäftlichen Erwerb, sondern im Wege der Zwangsversteigerung an den neuen Eigentümer über. In diesem Fall ist der neue Eigentümer nach Auffassung des AG Frankfurt/M. an der Ausübung einer Eigenbedarfskündigung auch dann nicht gehindert, wenn die von dem ursprünglichen Ve...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH: Es ist nur eine Gebühr angefallen Das LG nimmt zu Recht an, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG in Höhe von 0,4 für die Tätigkeit des Rechtsanwalts der Gläubigerin bei den nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Versteigerung zugleich beizutreibenden notwendigen Kosten nur einfach in Ansatz zu bringen ist. Allerdings mehrere Verfahren Dies folgt allerdings en...mehr

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FF 07+08/2023, Veräußerung ... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: I. [1] Streitig ist, ob der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfüllt ist, wenn der seinen Miteigentumsanteil veräußernde Ehegatte nach Trennung der Eheleute aus dem im Miteigentum stehenden Wohnhaus ausgezogen ist, der andere Ehegatte und das gemeinsame Kind dort aber wohnen bleiben. [2] Der Kläger und Revisio...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bewertung uneinbringlicher oder zweifelhafter Forderungen

Rz. 14 Ein eine abweichende Bewertung rechtfertigender besonderer Umstand ist in § 12 Abs. 2 BewG ausdrücklich normiert: die Uneinbringlichkeit einer Forderung. Von einer uneinbringlichen Forderung ist auszugehen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder wenn eine grundpfandrechtlich gesicherte Forderung im Rahmen der Zwangsversteigerung ausgefallen ist. Auch verjährte Fo...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Besprechungen

Rz. 157 Die Terminsgebühr kann auch entstehen, wenn zwar kein gerichtlicher oder außergerichtlicher Termin wahrgenommen wurde, der Anwalt jedoch an einer Besprechung mitgewirkt hat, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet war. Dabei genügt, dass ein unbedingter Verfahrensauftrag erteilt wurde, die Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens ist nicht ...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 1 Der Fall

Streit, ob zwei Schuldner auch zu zwei Verfahrensgebühren führen Auf Antrag der anwaltlich vertretenen Gläubigerin hat das AG – Vollstreckungsgericht – die Zwangsversteigerung in die hälftigen Miteigentumsanteile der beiden Schuldner an einer Eigentumswohnung angeordnet und zwei Beitritte der Gläubigerin zugelassen. Es hat – soweit hier von Interesse – die von der Gläubigerin ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Abs. 1 Nr. 4b und 4c: Erwerb des Familienheims von Todes wegen

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt die Steuerbefreiung für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (nicht dagegen Verlobte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen,[74] während in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erstmalig eine Steuerbefreiung für einen Übergang auf Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Besondere Wertvorschriften des RVG

Rz. 31 Darüber hinaus enthält das RVG selbst besondere Wertvorschriften, geregelt in den §§ 23a bis 31b und 37 bis 38a RVG. Während es sich bei einigen um eher exotische Vorschriften handelt, die in der Praxis selten zur Anwendung kommen, sollten andere unbedingt bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere:mehr

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AGS 01/2023, Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 6. Aufl., 2023, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 1.616 S., 109,00 EUR Wenn ein Buch zum RVG innerhalb weniger Jahre bereits in 6. Aufl. erscheint, belegt dies schon für sich genommen den großen Zuspruch bei den Lesern. In der gerade noch vor den Weihnachtsfeiertagen erschienenen Neuauflage hat Schneider die bewährte Konzeption des Werkes, die ...mehr

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FF 07+08/2023, Veräußerung ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: II. [11] Die Revision ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG hat zu Recht erkannt, dass der Kläger im Streitjahr ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG getätigt hat (dazu unter 1.). Entgegen der Ansicht der Revision hat der Kläger das Wirtschaftsgut im maßgeblichen Zeitraum nicht i.S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.1 Begriff des Rechtsnachfolgers

Rz. 104 Der Begriff des Rechtsnachfolgers i. S. d. § 24 Nr. 2 EStG ist nicht vollständig geklärt; darunter verstanden wird sowohl der bürgerlich-rechtliche Einzel- als auch Gesamtrechtsnachfolger, insb.: der Erbe oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB); Testamentsvollstreckung hindert die Zurechnung und den Zufluss beim Erben auch dann nicht, wenn der Testament...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 159 Zwangsversteigerung

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Das neue WEG: Gesetzestext ... / 1 Neue Fassung des WEG

§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigent...mehr

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WEMoG: Entziehung des Wohnu... / 2 Materiell-rechtliche Änderungen

Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Entziehung des Wohnungseigentums sind gegenüber der bisher geltenden Rechtslage im Kern weitgehend unverändert. Allerdings haben sich im Gesetzestext selbst insoweit Änderungen ergeben, als das Regelbeispiel des Zahlungsverzugs in § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a. F. entfallen wird. Dies ist konsequent, weil im Zuge des WEMoG auch de...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.7.1 Vorfälligkeit

Vorfälligkeits- oder Verfallsregelungen können zwar grundsätzlich auf Grundlage der Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG beschlossen werden und müssen daher nicht zwingend Gegenstand der Gemeinschaftsordnung sein. Dennoch empfehlen sich schon hier entsprechende Bestimmungen, da sie stets sinnvoll sind.mehr

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WEMoG: Erwerberhaftung / 1 Vereinbarte Erwerberhaftung

Die Wohnungseigentümer können eine Haftung des Erwerbers für Hausgeldrückstände des Voreigentümers durch Vereinbarung begründen. Eine entsprechende Regelung ist grundsätzlich wirksam.[1] Zu den Hausgeldrückständen gehören insoweit nicht nur rückständige Hausgeldvorschüsse nach Wirtschaftsplan, sondern auch rückständige Beiträge auf eine fällige Sonderumlage.[2] Erwerber in d...mehr

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WEMoG: Fälligkeits- und Zah... / 1.8 Exkurs: Versorgungssperre

In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich im Rückstand ist.[1] Die Versorgungssperre stellt dabei keine Verzugssanktion dar, vielmehr übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihr Zurückbehaltungsrecht h...mehr

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Das neue WEG: Gesetzestext ... / 2 Synopse: WEG alte Fassung / WEG neue Fassung

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 2.1 Verstoß gegen zwingende zivilrechtliche Vorschriften

Grenzen der Vereinbarungskompetenz setzen zunächst die Bestimmungen der §§ 134, 138 und 242 BGB. Auch spezialgesetzlich sind den Wohnungseigentümern bestimmte Grenzen gesetzt. So kann keine Haftung des Erstehers in der Zwangsversteigerung für Hausgeldrückstände des Wohnungseigentümers vereinbart werden.[1] Bei der Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten sind stets die maßg...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.6.1 Erwerberhaftung

Eine Regelung über eine Erwerberhaftung ist zunächst grundsätzlich zulässig, was sich bereits aus § 7 Abs. 2 Satz 3 WEG ergibt, wonach eine Erwerberhaftung ausdrücklich im Grundbuch einzutragen ist, und hat den Vorteil, dass ein zusätzlicher Schuldner zur Verfügung steht. Zu beachten ist allerdings, dass eine Erwerberhaftung nur im Rahmen rechtsgeschäftlicher Veräußerung gre...mehr

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Gemeinschaftsordnung (WEMoG) / 3.6.2 Wirtschaftsplan

Wirtschaftsperiode Als Wirtschaftsperiode sollte entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG stets das Kalenderjahr gewählt werden. Denn bekanntlich ist nach Ablauf der jeweiligen Wirtschaftsperiode gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG die Jahresabrechnung zu erstellen. Die Jahresabrechnung hat nun aber nicht unerhebliche Relevanz für den Ernstfall der Zwangsvers...mehr

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WEMoG: Ein erster Überblick / 1.2.2 Weiterhin unabdingbare gesetzliche Regelungen

Zwar findet eine allgemeine Inhaltskontrolle der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung regelmäßig nicht statt. Zwingende gesetzliche Regelungen können allerdings nach wie vor auch durch Vereinbarung nicht ersetzt bzw. geändert werden. Grenzen setzen hier zunächst §§ 134, 138 und 242 BGB.[1] Auch spezialgesetzlich sind den Wohnungseigentümern Grenzen ihrer Vereinbarungsk...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 1 Einschränkungen der Vermietungsbefugnis

Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werden. Gegen das Diskriminierungsverbot verstoßend und damit ...mehr

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Das neue WEG: Gesetzestext ... / 3.4 ZVG alte Fassung / ZVG neue Fassung

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WEMoG: Ein erster Überblick / 3.5 Vorschriften, die nicht mehr gelten werden

Unabhängig von der grundlegenden Neustrukturierung des Wohnungseigentumsgesetzes, in dem sich bereits bislang geltende Regelungen unter neuer Paragrafierung finden werden, gelten insbesondere folgende Bestimmungen nicht mehr: § 7 Abs. 4 Sätze 3 bis 6 WEG a. F.: Da keines der Bundesländer von der bisher in § 7 Abs. 4 WEG geschaffenen Kompetenz zur Bestimmung von Sachverständig...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.1 Nutzung richtet sich nach Zweckbestimmung

Zunächst richten sich Art und Umfang des konkreten Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach der in der Teilungserklärung festgelegten Zweckbestimmung. Diese regelt die Nutzungsmöglichkeit des Gemeinschaftseigentums. Eine Zweckbestimmung kann insoweit für gemeinschaftliche Räume wie auch gemeinschaftliche Außenflächen getroffen werden. Praxis-Beispiel Nutzung des "Fahrradkell...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.4 Gemeinschaftsvermögen

Gemäß § 9a Abs. 3 WEG ist das Gemeinschaftsvermögen der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet und wird von ihr verwaltet, und nicht von den Wohnungseigentümern. Als Konsequenz folgt hieraus, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil am Verwaltungsvermögen haben. Sie haben auch keinen ideellen Anteil an diesem Vermögen. Praxis-Beispiel Erhaltun...mehr

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WEMoG: Fälligkeits- und Zah... / 1.6 Vorfälligkeits-/Verfallsregelungen

Auf Grundlage von § 21 Abs. 7 WEG a. F. konnten die Wohnungseigentümer auch Vorfälligkeits- bzw. Verfallsregelungen dergestalt beschließen, dass im Fall des Verzugs mit einer konkreten Anzahl von Hausgeldzahlungen sofort das restliche, auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1]. Verfallsregelung Wesen einer Verfallsregelung ist, dass ...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7 Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums durch das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht hat die Befriedigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus dem Erlös des Wohnungseigentums durch Veräußerung zum Ziel. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann selbst einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen (Eigenantrag). Sie kann aber auch dem Verfahren eines Dri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Zu einer solchen Abson...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.2 Antrag

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Anlagen Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden (vollstreckbarer Titel, Zustellnachweis, Nachweis des Einheitswerts) sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufüg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.4 Prüfung des Antrags und Anordnung des Verfahrens

Ist der Antrag zulässig und begründet, ordnet das Vollstreckungsgericht die Zwangsversteigerung an und trägt die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Sicherung des Anspruchs der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Grundbuch ein. Hierdurch wird das Grundstück zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird nach § 22 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.1 Allgemeines

Für eine Zwangsversteigerung bedarf es gemäß § 15 ZVG eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, i. d. R. bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnungseigentumsanlage belegen ist (etwas anderes gilt, wenn in dem betreffenden Bezirk Zuständigkeiten konzentriert wurden). Der Antrag wird häufig vom Verwalter gestellt. Dies ist aber nur möglich, wenn er nach § 2...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 5 Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Verfügt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach einem Mahnverfahren, nach einer Klage oder im Übrigen über einen Titel, der zur Zwangsvollstreckung geeignet und dem Schuldner zugestellt ist, kommen verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahme (allein oder nebeneinander) in Betracht: Möglichkeiten und Ziele der Zwangsvollstreckung Bei der Zwangsverwaltung und der Zwangsverste...mehr