Verfügt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach einem Mahnverfahren, nach einer Klage oder im Übrigen über einen Titel, der zur Zwangsvollstreckung geeignet und dem Schuldner zugestellt ist, kommen verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahme (allein oder nebeneinander) in Betracht:

Möglichkeiten und Ziele der Zwangsvollstreckung

Bei der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung ist noch der Beitritt zum Verfahren eines anderen und bei der Zwangsversteigerung auch eine Forderungsanmeldung vorstellbar.

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