Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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§ 2 Grundbuchauswertung / II. Eigentum und Eigentumsnutzung

Rz. 77 Um eine endgültige Bereinigung der nach wie vor unterschiedlichen Rechtslage im Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern herbeizuführen, wurden umfassende Regelungen durch Ergänzungen des EGBGB, durch das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG), das Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) und das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) geschaffen. Rz. 78...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / E. Abweichende Versteigerungsbedingungen

Rz. 40 Jeder Beteiligte kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 59 Abs. 1 ZVG verlangen, dass abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ein neues oder weiteres geringstes Gebot aufzustellen ist. Eigentlicher Gedanke dieser Vorschrift dürfte sein, die starren Regelungen des Zwangsversteigerungsverfahrens zu brechen, um im Interesse der Beteiligten ein möglichst gutes wirtscha...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / 1. Nach § 83 ZVG

Rz. 1 Bei der Beschlussfassung über den Zuschlag ist das Gericht an eine vorherige Entscheidung nicht mehr gebunden, § 79 ZVG. Es hat daher die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens zu überprüfen. Von Amts wegen ist der Zuschlag aus den Gründen des § 83 Nr. 1 bis 8 ZVG zu versagen. Hierbei sind die Gründe der Nr. 1 bis 5 heilbar, § 84 Abs. 1 ZVG. Ein mit der Bestellung eine...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 60 Nicht der Zuschlagsbeschluss, sondern bereits die Abgabe des Meistgebots löst die Grunderwerbssteuerpflicht aus. Die Höhe bemisst sich nach dem Meistgebot einschließlich der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer n...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / I. Eigentumserwerb

Rz. 58 Die Zuschlagserteilung, §§ 89, 90 ZVG, ist ein konstitutiv wirkender Staatshoheitsakt, der Eigentum nicht überträgt, sondern frei von nicht ausdrücklich bestehen bleibenden Rechten begründet. Der Ersteher erwirbt Eigentum originär, nicht als Rechtsnachfolger des Schuldners.[67] Rz. 59 Allerdings kann ein nicht mit dem gesetzlich gebotenen oder mit unzulässigem Inhalt b...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / II. Scheingebote

Rz. 66 Gebote, die in der Absicht abgegeben werden, im Fall des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen und zu können, sind als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.[95] Ein Beispiel hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt der Entscheidung des BGH 19.7.2018:[96] Hier wurde – wieder einmal – mit unfairen und unzulässigen Mitteln versucht, im Versteigerungstermin Ver...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Zur Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners stehen dem Gläubiger drei Möglichkeiten zur Verfügung: Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, § 866 Abs. 1 ZPO. Der Gläubiger kann alle drei Vollstreckungsmöglichkeiten wahlweise einzeln hintereinander oder gleichzeitig durchführen lassen, § 866...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / E. Restrukturierungsverfahren

Rz. 61 Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 22.12.2020 wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, 3256). Das SanInsFog besteht aus 25 Artikeln. Das hier relevante Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmens...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / C. Befriedigungsfiktion

Rz. 22 Die Zuschlagserteilung zu einem Gebot unter 50 % des Verkehrswerts unter Hinzurechnung des Ausfalls des Meistbietenden, § 85a Abs. 3 ZVG, kann nur i.V.m. der Befriedigungswirkung nach § 114a ZVG gesehen werden. Meistbietender muss somit ein zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigter sein. Dies sind in erster Linie die Grundpfandrechtsgläubiger, aber auch jeder B...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / B. Schuldnerangaben – Zeugnis nach § 17 ZVG

Rz. 3 Die Zwangsversteigerung darf nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen oder Erbe des eingetragenen Eigentümers ist, § 17 Abs. 1 ZVG. Dieser Nachweis kann durch ein Zeugnis des Grundbuchamts erfolgen. Auch wenn häufig das Zwangsversteigerungsgericht und das Grundbuchamt bei demselben Gericht ansässig sind und zum Nachweis der E...mehr

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Vorwort

In den Jahren 2006 bis Anfang 2010 bewegten sich die Zahlen der Zwangsversteigerungsverfahren auf noch hohem Niveau von über 50.000 pro Jahr. Ab 2010 sank die Anzahl der Verfahren kontinuierlich auf ca. 30.000 in 2014 und rund 15.000 in 2020. Die gute wirtschaftliche Konjunktur und das seit Jahren sehr niedrige Zinsniveau im Bereich von Immobiliendarlehen machen sich auch hi...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / B. Einzel- und Gesamtzwangsvollstreckung

Rz. 16 Die Zwangsversteigerung des Grundstücks wird auf Antrag eines Gläubigers angeordnet, weitere Gläubiger können dem Verfahren jederzeit beitreten, § 27 ZVG. Die Zwangsversteigerung ist insoweit ein Gesamtverfahren, als ein Versteigerungstermin für alle Gläubiger durchgeführt wird. Die Befriedigung der Gläubiger in der Erlösverteilung richtet sich nach der Rangfolge des ...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / III. Öffentliche Abgaben

Rz. 62 Von dem Zuschlag an trägt der Ersteher die Lasten des Grundbesitzes. Hierzu gehören auch öffentliche Lasten bzw. Abgaben. Der Ersteher haftet insbesondere für die Grundsteuern, die auf die Zeit ab Zuschlag bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres entfallen. Der Ersteher eines Grundstücks ist nicht nach § 91 Abs. 1 ZVG vor einer Beitragsforderung geschützt, wenn die B...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / I. Einstellungsgründe

Rz. 30 Ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, kann der Insolvenzverwalter einen Einstellungsantrag bis zum Schluss der Zwangsversteigerung, also bis zur Verkündung des Zuschlags, stellen, § 30d ZVG. Der Insolvenzverwalter muss einen der nachfolgenden Gründe, oder auch mehrere kumulativ, glaubhaft machen, § 294 ZPO, § 30d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 ZVG:mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / B. Ort und Zeit des Termins

Rz. 2 Ort und Zeitpunkt des Versteigerungstermins müssen sich aus der Terminsbestimmung ergeben, § 37 Nr. 2 ZVG. Muss der Versteigerungstermin in einem anderen Sitzungszimmer stattfinden, genügt ein Aushang mit einem entsprechenden Hinweis an beiden Räumen. Die getroffenen Vorkehrungen sind aber im Sitzungsprotokoll genau festzuhalten.[1] Rz. 3 Die Auffassung, einen Gerichtsw...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / I. Sicherungsverwaltung

Rz. 89 Der Ersteher wird Eigentümer des Grundstücks und der mitversteigerten Gegenstände durch den Zuschlag. Ob das bare Meistgebot im Verteilungstermin gezahlt wird oder nicht, ist unerheblich. Gegen Verfügungen des Erstehers rechtlicher Art – soweit sie das Grundstück betreffen – sind die Beteiligten, die aus dem baren Meistgebot Befriedigung erwarten können, durch § 130 A...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / G. Vermögensarrest

Rz. 25 Mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, 872) wurde in der Strafprozessordnung mit § 111h Abs. 2 S. 1 StPO ein Vollstreckungsverbot geregelt. Alle Arten nachrangiger Zwangsvollstreckungen in Gegenstände, die von der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Arrestvollziehung gepfändet worden sind, sind unzulässig. Unabhängig ...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / C. Beispiel eines Teilungsplans (Zuteilung, Rückgewährsanspruch, Löschungsanspruch)

Rz. 75 (Hinweis: Alle angegebenen Daten sind als Werktage zu unterstellen.) Im Grundbuch von L….. Blatt 1470 sind nachstehende Eintragungen enthalten: Bestandsverzeichnis: Abteilung I Abteilung IImehr

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§ 14 Erlösverteilung / I. Zinsen der Grundschuld

Rz. 9 Wie bei allen Grundpfandrechten werden auch die Zinsen der Grundschuld von Amts wegen berücksichtigt, sofern es sich um laufende Zinsen handelt; rückständige Zinsen müssen angemeldet werden, § 114 Abs. 2 ZVG. Rückständige Zinsen, die der Grundschuldgläubiger nicht anmeldet, bleiben unberücksichtigt; meldet der Gläubiger ausdrücklich weniger laufende Zinsen an, wird die...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 2. Nichtzahlung des Meistgebots

Rz. 64 Wird das Meistgebot durch den Ersteher nicht gezahlt, wird der Teilungsplan dadurch ausgeführt, dass die Forderung (Zahlung des baren Meistgebots) des Schuldners gegen den Ersteher auf die Berechtigten übertragen wird, § 118 ZVG. Die Übertragung wirkt wie die Befriedigung aus dem Grundstück, § 118 Abs. 2 S. 1 ZVG. Innerhalb einer Frist von drei Monaten kann sich der G...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / I. Gebote

Rz. 49 Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Sie werden als privatrechtliche Willenserklärung angesehen, auch wenn sie dem Versteigerungsgericht gegenüber abzugeben sind; sie unterliegen somit der Anfechtungsmöglichkeit wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung, §§ 119, 123 BGB.[72] Allerdings ist eine Anfechtung dann ausgeschlossen, wenn der Bieter im Verste...mehr

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§ 6 Antragstellung / V. Zahlungstitel in ausländischer Währung

Rz. 46 Zahlungstitel in ausländischer Währung können dann vollstreckt werden, wenn die Zulässigkeit durch ein deutsches Vollstreckungsurteil ausgesprochen wurde, § 722 ZPO. Nach § 28 S. 2 GBO sind im Grundbuch einzutragende Geldbeträge in inländischer Währung anzugeben; durch Rechtsverordnung des BMJV im Einvernehmen mit dem BMF kann die Angabe in einer einheitlichen europäi...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 2. Landesrechtliche Besonderheiten

Rz. 19 Nach § 9 EGZVG kann durch Landesrecht bestimmt werden, dass das Altenteil abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen auch dann bestehen bleibt, wenn es grundsätzlich nicht in das geringste Gebot fällt und somit erlöschen würde.[16] Rz. 20 Geht das Altenteil dem bestbetreibenden Gläubiger im Range vor, bleibt es nach den Versteigerungsbedingungen bestehen...mehr

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§ 4 Erfolgsaussichten / C. Welche Rechte gehen dem eigenen Anspruch vor?

Rz. 3 Außer den Grundpfandrechten in Abt. III des Grundbuchs ist insbesondere auch auf die dinglichen Belastungen in Abt. II des Grundbuchs zu achten (vgl. hierzu § 2 Rdn 6 ff.). Bei den Grundpfandrechten, insb. Hypotheken und Grundschulden, sind neben dem aus dem Grundbuch ersichtlichen Kapitalbetrag auch auf die gleichzeitig eingetragenen Zinsen und anderen Nebenleistungen...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / V. Vorkaufsrecht

Rz. 27 Das dingliche Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, bei Verkauf des Grundstücks durch den Eigentümer von diesem die Übereignung des Grundstücks zu verlangen, § 1094 BGB. Das Vorkaufsrecht kann für einen Verkaufsfall, für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden, § 1097 BGB. Das Zwangsversteigerungsverfahren und insbesondere die Zuschlagsertei...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / II. Schuldner

Rz. 3 Weiterer Verfahrensbeteiligter ist der schuldnerische Eigentümer. Hiermit ist zunächst der Schuldner gemeint, gegen den das Zwangsversteigerungsverfahren angeordnet wurde. Stirbt der Schuldner nach Anordnung des Verfahrens, treten seine Erben an seine Stelle, die Zwangsversteigerung wird in den Nachlass fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO. Der Anordnungsgläubiger muss keine ...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / IV. Ausbietungsgarantie

Rz. 76 Regelmäßig wird die Ausbietungsgarantie unterschieden in "mit schwächerer Wirkung" und "mit stärkerer Wirkung". Eine Ausbietungsgarantie mit schwächerer Wirkung bedeutet: Der Garant übernimmt die Pflicht, dass dem Gläubiger kein Ausfall in der Zwangsversteigerung entsteht, ggf. ein solcher Ausfall zu ersetzen ist.[110] Eine solche Ausfallgarantie bedarf keiner Form. R...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / V. Sonderkündigungsrecht

Rz. 73 Ist das ersteigerte Grundstück vermietet oder verpachtet, hat der Ersteher ein Sonderkündigungsrecht, § 57a ZVG. Die Kündigung muss zum ersten gesetzlich zulässigen Termin nach dem Zuschlag ausgesprochen werden. Die außerordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten zulässigen Termin erfolgt, § 57a S. 2 ZVG. Der Zeitpunkt der Verkündung des Z...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / 1. Veräußerungsbeschränkung

Rz. 37 Haben die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung oder durch Beschluss als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung der Zustimmung des Wohnungseigentümerverwalters, der anderen Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, § 12 Abs. 1 WEG, gilt diese Veräußerungsbeschränkung auch für das Zwangsversteigerungsverfahren, § 12...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Erlösverteilung / 1. Erfüllung

Rz. 17 Wegen der fehlenden Akzessorietät zwischen Forderung und Grundschuld wird regelmäßig in der Sicherungsabrede vereinbart, dass der Gläubiger die Grundschuld zurückzugewähren hat, wenn der Sicherungszweck nicht mehr gegeben ist. Ist die Sicherungsgrundschuld nur teilweise valutiert, hat der Sicherungsgeber auch einen Anspruch auf teilweise Rückgewähr.[19] Den bei der Er...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / F. Zuschlagsbeschwerde

Rz. 45 Der Zuschlagsbeschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, § 11 Abs. 1 RPflG, § 96 ZVG. Die Zwei-Wochen-Notfrist beginnt für die Beteiligten, welche im Versteigerungstermin oder in einem besonderen Verkündigungstermin anwesend waren, mit der Verkündung. Der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter müssen nicht unbedingt während des gesamten Termins anwesend sei...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / II. Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 18 Nach der Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung hat das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die im konkreten Fall notwendig und erforderlich erscheinen, um die Insolvenzmasse zu sichern, § 21 Abs. 1 InsO (gilt auch im Verbraucherinsolvenzverfahren, § 306 Abs. 2 InsO). Aufgrund des Maßnahmenkatalogs in § 21 Abs. 2 InsO, der nicht abschließen...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / C. Wertermittlung der Rechte aus Abt. II

Rz. 6 Stellt der Gläubiger bei der Durchsicht des Grundbuchauszugs fest, dass bereits ein dingliches Recht in Abt. II des Grundbuchs eingetragen ist, und geht dieses Recht seinem eigenen Anspruch im Range vor, müssen unbedingt Überlegungen zur Bewertung dieses Rechts vorgenommen werden, da u.U. das Zwangsversteigerungsverfahren hierdurch aussichtslos werden kann. Bleibt ein ...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / II. Wertermittlung

Rz. 14 Der Sachverständige hat von dem Besichtigungstermin Gläubiger und Schuldner rechtzeitig zu benachrichtigen. Den Zutritt zu dem Grundstück kann jedoch weder der Sachverständige selbst noch der Gläubiger, auch nicht mithilfe des Gerichts, erzwingen.[19] Verweigert der Schuldner dem gerichtlich bestellten Gutachter den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Versteigerungsobje...mehr

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§ 6 Antragstellung / B. Zeitpunkt des Antrags

Rz. 19 Der Zeitpunkt, wann der Antrag gestellt werden soll, kann durchaus eine größere Rolle spielen:mehr

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§ 14 Erlösverteilung / A. Anmeldung

Rz. 1 Wie bei der Erstellung des geringsten Gebots werden auch in der Erlösverteilung einige Ansprüche von Amts wegen berücksichtigt, andere nur auf Anmeldung. Von Amts wegen werden in den Teilungsplan die Ansprüche aufgenommen, die sich zzt. der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks aus dem Grundbuch ergeben. Hierzu gehören auch die laufenden wiederkehrenden Leistunge...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / B. Gläubigerantrag

Rz. 20 Auf Antrag des Gläubigers kann das Verfahren einstweilen eingestellt werden und nach rechtzeitiger Fortsetzung ein weiteres Mal, § 30 Abs. 1 ZVG. Nach Einstellungsbewilligung scheidet der Gläubiger aus dem Kreis der betreibenden Gläubiger aus; sein Antrag kann nur dann dem geringsten Gebot zugrunde gelegt werden, wenn er rechtzeitig einen Fortsetzungsantrag stellt. De...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / C. Rechte und Pflichten des Schuldners

Rz. 13 Nach der Beschlagnahme verbleibt die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks nach wie vor dem Schuldner, § 24 ZVG. Ist jedoch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Verwaltung des Grundstücks gefährdet, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einschreiten, § 25 ZVG. Verstößt der Schuldner hiergegen, könnte ein Grundpfandrechtsgläubiger auf Unterlassu...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / IV. Beteiligte nach Anmeldung

Rz. 9 Diejenigen Berechtigten, die ihre Ansprüche zum Verfahren anmelden müssen, um die Beteiligtenstellung zu erreichen, sind in § 9 Nr. 2 ZVG aufgeführt. Hierbei handelt es sich zunächst um Rechte oder Ansprüche, die zeitlich nach dem Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen werden. Weiterhin gehören hierzu die Eigentümer von Zubehörgegenständen, die sich auf de...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / A. Bedeutung des Verkehrswerts

Rz. 1 In jedem Zwangsversteigerungsverfahren ist von Amts wegen der Verkehrswert des zu versteigernden Grundbesitzes festzusetzen, § 74a Abs. 5 ZVG. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaf...mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / E. Geringstes Gebot – Beispiel

Rz. 81 Das geringste Gebot stellt während der ganzen Versteigerung bis zu deren Abschluss durch den rechtskräftigen Zuschlag die wichtigste Grundlage der Versteigerung dar. Es gliedert sich in: Rz. 82 Der Deckungsgrundsatz besagt, dass alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehenden Rechte in das ...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / I. Gleichheitsgrundsatz

Rz. 15 Beispiel Im Rahmen einer Teilungsversteigerung war im Zwangsversteigerungstermin nur der Ehemann anwesend. Nach den Versteigerungsbedingungen blieb eine Grundschuld von ca. 34.000,00 DM (valutiert mit ca. 20.000,00 DM) bestehen. Der Ehemann bot für das Grundstück einen Betrag von 2.000,00 DM. Nach Abschluss der Bietstunde verlangte er die sofortige Zuschlagserteilung ...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / III. Rechtsstaatsprinzip

Rz. 25 Das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 GG sichert den Beteiligten ein faires Verfahren. Dieses Grundrecht stellt sicher, dass Beteiligte weder mit Verfahrenstricks arbeiten noch die Unwissenheit einzelner Beteiligter durch formale Positionen geschickt ausgenutzt wird. Rz. 26 Beispiel Der Schuldner war zunächst im Versteigerungstermin persönlich anwesend. Kurz nach Eröffn...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / II. Dritteigentum

Rz. 30 Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Gegenstand um einen wesentlichen Bestandteil oder um Zubehör handelt, wird er in jedem Fall mitversteigert, da er der Beschlagnahme unterliegt. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um einen Scheinbestandteil handelt oder eindeutig feststeht, dass der Gegenstand keine Zubehöreigenschaft hat. Rz. 31 Steht der Zubehörgegensta...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / H. Räumungsvollstreckung

Rz. 76 Aus dem Zuschlagsbeschluss kann jederzeit die Räumungsvollstreckung gegen den Schuldner stattfinden. Für die Räumungsvollstreckung ist (aufgrund der Änderung ab 1.1.1999) keine besondere Durchsuchungsanordnung des Richters mehr erforderlich, § 758a Abs. 2 ZPO. Dies gilt auch dann, wenn der Zuschlagsbeschluss vom Rechtspfleger erlassen wurde.[92] Hat der Schuldner eine...mehr

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§ 10 Terminsbestimmung / B. Inhalt der Bekanntmachung

Rz. 3 Der Inhalt der Terminsbekanntmachung ergibt sich aus §§ 37, 38 ZVG. Rz. 4 In der Terminsbestimmung ist das Grundstück möglichst genau zu bezeichnen. Eine umfassende Grundstücksbezeichnung ist einerseits von Bedeutung für diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht geltend machen, andererseits aber auch für Gläubiger, Schuldner und Bietinteressenten, da...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 6 Hausgeldprivileg in der Zwangsversteigerung

Am Hausgeldprivileg in der Zwangsversteigerung, aber auch an der Möglichkeit eines Drittbeteiligten, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abzulösen, hat sich im Übrigen nichts geändert.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 4 Exkurs Zwangsversteigerung / Insolvenzverfahren

Rz. 19 Als öffentliche Last unterliegt die Grundsteuer einer bevorrechtigten Befriedung im Rahmen einer Zwangsversteigerung sowie einem Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren. Aufgrund der öffentlichen Last gem. § 12 GrStG können die Steuergläubiger der Grundsteuer, mithin die Gemeinden, in das Grundstück vollstrecken, in dem sie die Zwangsversteigerung der betroffenen Grund...mehr