Rz. 332

Rechtsanwaltskosten für die Aufforderung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung nach Pflichtverletzungen des Verwalters.[469]
Fehlerhafte Zahlungen: an den Hausmeister und Finanzamt infolge unrichtiger Lohnberechnung;[470] an Gaslieferanten, obwohl sich die Gasrechnung auf Lieferungen während der Bauzeit bezog und deshalb nicht die Gemeinschaft betraf.[471] Im Übrigen wird auf den Abschnitt über die Konsequenzen unbefugter Vertragsabschlüsse und Geldausgaben verwiesen (→ § 10 Rdn 282). In Fällen fehlerhafter Zahlungen muss die Gemeinschaft dem Verwalter gem. § 255 BGB die Abtretung der Ersatzansprüche gegen den Zahlungsempfänger anbieten.
Überziehungszinsen (Sollzinsen), nachdem das Gemeinschaftskonto durch unberechtigte Abhebungen ins Soll geführt wurde.[472]
Erfolgloses Gerichtsverfahren. Der Verwalter macht erfolglos Hausgeld geltend, obwohl die Ansprüche wegen Formfehlern erkennbar unbegründet waren.[473]
Unterlassene Hausgeldbeitreibung mit der Folge der Verjährung der Ansprüche.[474]
Unterlassung geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Hausgeldbeitreibung (unterlassene Anmeldung von Hausgeldansprüchen in der Zwangsversteigerung;[475] unterlassener Antrag auf Zwangsverwaltung.[476]
Vertragsabschlüsse zu ungünstigen Konditionen: Gebäudeversicherung mit Selbstbehalt und zu höheren Prämien (ohne die nach dem Verwaltervertrag vorgesehenen Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat);[477] Auftragsvergabe nach dem Motto "bekannt und bewährt" ohne die Einholung von Vergleichsangeboten.[478]
Unberechtigte Kündigung. Der vom Verwalter gekündigte Hausmeister erhielt nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage von der WEG eine Abfindung von 30.000 EUR. Die Verwalter musste der WEG die Abfindung zzgl. Rechtsverfolgungskosten erstatten.[479]
Beratungspflichten. Das LG Mönchengladbach verurteilte einen Verwalter wegen unterlassener Hinweise auf Fördermittel bei der Umstellung der Heizung auf Erdgas zum Schadensersatz.[480] Die Entscheidung ist abzulehnen, weil die Beratungspflichten des Verwalters damit überspannt werden. Eine Beratungs- bzw. Ersatzpflicht lehnte das AG Oberhausen in einem vergleichbaren Fall zutreffend ab.[481]
Falsche Angaben "ins Blaue hinein". Im Fall ging es um die Frage, ob eine bestimmte Mangelbeseitigungsmaßnahme erfolgreich war oder nicht; die falschen Angaben des Verwalters führten dazu, dass die Gemeinschaft einen nachteiligen Beschluss fasste.[482]

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