Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 7+8/2015, In guten, aber... / 2. Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

Letztlich stellt sich noch die Frage, ob und wie sich die Ansprüche der Schwiegereltern im Zugewinnausgleich der Ehegatten darstellen. Nach der alten Rechtsprechung des BGH, nach der Zuwendungen der Schwiegereltern an das eigene Kind Schenkungen, an das Schwiegerkind aber ehebedingte Zuwendungen sind, waren sie im Anfangsvermögen des Kindes als privilegierter Vermögenserwerb...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / I. Die Entwicklung der Gesetzgebung

Die güterrechtlichen Vorschriften des BGB sind zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts grundlegend geändert worden. Die Neuerungen sind vielfach dargestellt und besprochen worden.[1] Sie sind seit mehr als fünf Jahren in Kraft und sollen daher nicht erneut behandelt werden. Der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngem...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / 2. Güterrecht und Eheverträge

Der Zugewinnausgleich ist nach einer als gefestigt zu bezeichnenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Er hat im System der Scheidungsfolgen eine nur nachrangige Bedeutung; darüber hinaus machen die Eheleute mit dem Ausschluss des Zugewinnausgleichs von einer ihnen gesetzlich eingeräumten Gestaltungsmöglichkeit G...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / 8. Billigkeitsregelungen

Nach § 1381 BGB kann der Schuldner der Ausgleichsforderung ihre Erfüllung in den Fällen einer groben Unbilligkeit verweigern. Eine solche Unbilligkeit sieht die Rechtsprechung nicht allein in einer langen Trennungszeit. Denn nach der gesetzlichen Regelung des § 1384 BGB falle die Trennungszeit bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages in den Zeitraum, für den Zugewinna...mehr

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FF 7+8/2015, In guten, aber... / II. Die frühere Rechtsprechung des BGH

Nach der bis 2010 geltenden Rechtsprechung des BGH und ihm folgend der Instanzgerichte stellte die Vermögensübertragung an das eigene Kind eine Schenkung und die an das Schwiegerkind eine Zuwendung dar. Das hatte zur Folge, dass die Schenkung,[1] wenn überhaupt, nach Schenkungsrecht (§ 530 BGB), eventuell aber auch über Bereicherungsrecht in Form der Zweckverfehlung oder übe...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / 4. Auskunft

Die Auskunftsverpflichtung des § 1379 BGB ist seit dem 1.9.2009 deutlich erweitert. Sie erstreckt sich nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB auf alle Umstände, die für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens bedeutsam sein können. Auskunft ist auch zu erteilen über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Für die Geltendmachung dieses Anspruchs besteht ein Rechtsschutzbedürfnis b...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / c) Versicherungsagentur

Die von einem Ehegatten als selbstständigem Handelsvertreter betriebene Versicherungsagentur ist lediglich mit dem Substanzwert zum Bewertungsstichtag in die Zugewinnausgleichsbilanz aufzunehmen. Einen darüber hinausgehenden Goodwill hat der Gewerbebetrieb eines selbstständigen Handelsvertreters nicht.[22] Von erheblichem Wert für den Handelsvertreter ist die Beziehung zu de...mehr

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FF 7+8/2015 / Internationales Familienrecht

Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gemäß Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gemäß Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht (BGH, Urt. v. 10....mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / d) Einzelne Positionen des Anfangs- und Endvermögens

Verbindlichkeiten, die noch nicht oder nicht vollständig getilgt sind, sind im Anfangs- und/oder Endvermögen als Passivposten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten der Eheleute. Solche Gesamtschulden sind – wie der Bundesgerichtshof im Berichtszeitraum noch einmal bekräftigt hat – in voller noch valutierender Höhe als Passivposition ...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / a) Abfindungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe[17] befasst sich ausführlich und unter Auswertung der hierzu vertretenen Ansichten mit der Behandlung einer wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindung. Es folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, [18] wonach wegen des Verbos der Doppelverwertung die Abfindung nicht sowohl im Unterhalt als auch im Zugewinnausgleich Berücksichtigun...mehr

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FF 7+8/2015, In guten, aber... / IV. Fazit

Auch mehr als 4 Jahre nach der Umstellung der Rechtsprechung ist die Behandlung der Ansprüche der Schwiegereltern nach Zuwendungen an das Schwiegerkind in weiten Teilen noch nicht geklärt. Die Anzahl der von den Gerichten zu entscheidenden Fälle hat sicher erheblich zugenommen, weil die Position der Schwiegereltern sich deutlich verbessert hat. Der BGH wird aber noch reichli...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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FF 7+8/2015, In guten, aber... / e) Inhalt des Anspruchs

Das Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind und der dadurch bedingte Wegfall der Geschäftsgrundlage führt aber nicht sogleich zu Rückgewähransprüchen. Ob und ggf. in welcher Höhe die Schwiegereltern einen Rückgewähranspruch oder einen Anspruch auf Vertragsanpassung haben, hängt vielmehr davon ab, ob die bestehende Vermögenssituation für sie unzumutbar ist (§ 313 BGB). F...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / 1

Das Güterrecht ist – anders als beispielsweise das Unterhaltsrecht – ein recht statisches Rechtsgebiet, weitgehend unabhängig von gesellschaftlichen Veränderungen. Umso bedeutsamer war deshalb das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BGBl 2009 I, S. 1696), das mit der Anerkennung negativen Anfangsvermögens eine ...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / 1. Übergangsrecht

Das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 enthält für das Güterrecht nur eine Übergangsvorschrift: Nach Art. 229 § 20 Abs. 2 EGBGB gilt die Regelung des negativen Anfangsvermögens, § 1374 BGB n.F. nur für solche Verfahren, die nach dem 1.9.2009 anhängig geworden sind. Im Übrigen findet das geänderte Güterrecht mit dem Tage seines I...mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / e) Die Bewertung der Gegenstände des Anfangs- und Endvermögens

Das Gesetz gibt allein in § 1376 Abs. 4 BGB Regeln für die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor. Für andere Vermögensgegenstände ist abhängig von dem zu bewertenden Objekt eine geeignete Bewertungsart auszuwählen und anzuwenden. Diese Auswahl zu treffen ist – der Bundesgerichtshof hat dies mehrfach ausgesprochen – die Aufgabe des sachverständig beratenen Ta...mehr

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§ 12 Lebensversicherung / I. Rechtsprechung

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Zugewinnausgleich

Ein negatives Anfangsvermögen ist beim Zugewinnausgleich auch nach einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu berücksichtigen (OLG Naumburg, Beschl. v. 17.12.2014 – 4 UF 153/14).mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung berührt die umstrittene Frage nach der Inhaltskontrolle güterrechtlicher Vereinbarungen. Die Revision gegen die Entscheidung wurde eingelegt,[1] so dass man gespannt sein darf, wie der XII. Zivilsenat des BGH entscheiden wird. Gütertrennung und Kernbereichslehre Das OLG wiederholt zunächst die Grundsätze der Kernbereichslehre aus der grundlegenden Entscheidung...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / Leitsatz

1. Zur Funktionsäquivalenz von Versorgungs- und Zugewinnausgleich: In Fällen, in denen ein Ehegatte als Selbstständiger voraussichtlich seine Altersversorgung durch Bildung von grundsätzlich dem Zugewinnausgleich unterfallenden Vermögens betreiben wird, während der andere Ehegatte voraussichtlich zur Altersversorgung lediglich Rentenanwartschaften erwerben wird, führt der eh...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag und andere nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen

Ein Schwerpunktheft der NZFam widmete sich den "Zuwendungen in der Familie", wobei sich die Beiträge – schon wegen der wichtigen Abgrenzungsfragen – zwangsläufig auch mit der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag befassten.[57] Jung wies auf die hohe Dunkelziffer und das damit verbundene nicht gesehene Haftungsrisiko hin.[58] ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / 2. Verjährungsbeginn bei Altfällen

Eine auch für das Familienrecht wichtige Entscheidung des XI. BGH-Senats (Bankensenat) hat darauf erkannt, dass die Rechtsunkenntnis des Anspruchsgläubigers den Verjährungsbeginn dann hinausschiebt, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtsunkundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesem Fall fehlt es an der Zumutbark...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / 1. Gespaltene Verjährungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen vom BGH bestätigt und grundsätzlich geklärt

Ob eine gespaltene Verjährungsfrist gilt, je nachdem ob bewegliche (§ 195 BGB, Frist 3 Jahre) oder unbewegliche Sachen (§ 196 BGB, Frist 10 Jahre) zurückverlangt werden, war streitig. Zum Meinungsstand vergleiche den letzten Jahresrückblick des Verfassers.[14] Der Bundesgerichtshof hat die Frage 2014 grundsätzlich in dem Sinne geklärt, dass die wegen Störung der Geschäftsgru...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 2 Anmerkung

"Alter Wein in neuen Schläuchen?" Der Leser der Entscheidung könnte geneigt sein, dies zu glauben. Eigentlich bestätigt der Beschluss doch nur die seit jeher vertretene Rechtsansicht des BGH, wonach die dingliche Rückforderung des zugewendeten Gegenstandes lediglich in Ausnahmefällen erfolgen konnte. Damit würde aber die Bedeutung des Beschlusses verkannt. Er hat weitreichen...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / IV. Innenausgleich für die Zeit des Zusammenlebens?

Bei der Frage nach einem möglichen internen Ausgleichsanspruch des Ehegatten, der die Gesamtschuld bedient hat, muss unterschieden werden zwischen dem Fall der Schuldentragung während des Zusammenlebens und dem der Schuldentragung nach Scheitern der Ehe. Für den Fall der Schuldentragung während des Zusammenlebens gilt: Der Ehegatte, der die Schuld bedient hat, hat beim Schei...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragstellerin begehrt von ihrem geschiedenen Ehemann, dem Antragsgegner, Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem vormals ehelichen Hausanwesen. [2] Die Beteiligten, die im Jahre 1988 die Ehe geschlossen hatten, bewohnten mit ihren beiden (1988 und 1993 geborenen) Kindern die Erdgeschosswohnung in einem Hausanwesen, das dem Vater der Antragstellerin (...mehr

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FF 3/2015, Kein vorzeitiger Zugewinnausgleich bei beharrlicher Verweigerung der Auskunft zum Trennungsvermögen; Anforderungen an eine wirksame Geltendmachung des Unterrichtungsanspruchs

BGB § 1385 Nr. 2 und Nr. 4 § 1386 § 1379 Abs. 2 § 1353 Abs. 1 S. 2 Leitsatz Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB nicht verlangt werden. BGH, Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 604/13 (OLG Frankfurt am Main, AG Kassel) Anmerkun...mehr

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FF 3/2015, Kein vorzeitiger... / 2 Anmerkung

A. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts[1] hat u.a. die wechselseitigen Auskunftspflichten der im gesetzlichen Güterstand verheirateten Ehegatten neu strukturiert und erweitert. Anders als nach der bisherigen Rechtslage begründet nunmehr bereits die bloße Trennung i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB nach § 1379 Abs. 2 ...mehr

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FF 3/2015, Kein vorzeitiger... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2015, 32 m. Anm. Koch.mehr

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FF 3/2015, Kein vorzeitiger... / Leitsatz

Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB nicht verlangt werden. BGH, Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 604/13 (OLG Frankfurt am Main, AG Kassel)mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 2. Ausschluss des ehelichen Güterrechts

Der Ausschluss des ehelichen Güterrechts aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (Art. 1 Abs. 2 lit. b) wird unter anderem dazu führen, dass es bei Erbfällen, die deutsche Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft betreffen, bezüglich der Anwendbarkeit des § 1371 Abs. 1 BGB, wonach sich im Falle der Beendigung des Güterstands durch den Tod eines Ehegatte...mehr

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Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach § 10 Abs. 6 ErbStG?

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil nur anteilig als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann, wenn zum Nachlass ein nach § 13a ErbStG begünstigter Anteil an einer Kapitalgesellschaft gehört. Normenkette § 10 Abs. 6 a.F., § 13a a.F. ErbSt...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / II. Zugewinnausgleich

Auch beim Zugewinnausgleich ist ausschließlich auf die Ehezeit abzustellen, die sich aus der Zeitspanne zwischen Eheschließung und Rechtshängigkeit ergibt. Schon 1980 hat der BGH festgestellt, dass dann, wenn der Zugewinn während eines lange dauernden Getrenntlebens erworben wurde, dies kein Ausschlussgrund ist. Die Überlegung, dass eine lange zurückliegende Trennung schon au...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 2. Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12 (OLG Düsseldorf 9.12.2011 – II-5 UF 183/11)Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Der BGH stellt fest: Lottogewinn kein privilegiertes Anfangsvermögen; § 1374 Abs. 2 BGB ist nicht analog anzuwenden. Der Lottogewinn ist mit einer Erbschaf...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / 7. Zugewinnausgleich im Todesfall bei türkischem Erb –und Güterrechtsstatut

a) Rechtslage seit 1.1.2002 Mit der Reform des tZGB wurde der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung aufgehoben und der Güterstand der Errungenschaft eingeführt. Die Errungenschaftsbeteiligung unterscheidet zwischen Eigengut (Art. 220 ff tZGB) und Errungenschaft (Art. 219 tZGB). Aus dieser Konstellation können vier Vermögensmassen entstehen, nämlich das Eigengut und die Err...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Urt. v. 9.10.2013 – XII ZR 125/12 (OLG München v. 17.10.2012)Grundstücke an einem bayerischen See

Alleine eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere Gründe hinzutreten, aus denen sich ein Leistungsverweigerungsrecht ergibt (im Anschluss an Senatsurteil vom 6.2.2012 – XII ZR 213/00, FamRZ 2002, 606).mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / 6. Folgen bei unterschiedlichem Erb –und Güterrechtstatut

Insbesondere bei unterschiedlichen Statuten stellt sich die Frage nach den Konsequenzen und den Bestrebungen nach Rechtsvereinheitlichung. Wie vorliegend dargestellt, wird eine Nachlassspaltung hinzunehmen sein, solange das deutsch-türkische Nachlassabkommen seine Gültigkeit hat. Im Verhältnis Deutschland-Türkei gilt das bereits Geschriebene mit der Maßgabe, dass bei unbeweg...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / d) Güterrechtsstatut

Unter güterrechtlichen Gesichtspunkten wird zunächst türkisches Güterrecht anzuwenden sein, wenn beide Eheleute die türkische Staatsangehörigkeit innehatten und diese auch im Zeitpunkt der Eheschließung hatten. Dies ergibt sich aus Art. 15 Abs. 1 iVm Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 EGBGB.[14] Das deutsche internationale Familienrecht verweist bei gemeinsamer türkischer Staatsangehöri...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / e) Rechtswahl

Eine Rechtswahl wäre in diesen Fällen durchaus sinnvoll; dann gäbe es im Falle der güterrechtlichen Fragen um die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um 1/4 (durch pauschalisierte Durchführung des Zugewinnausgleiches im Todesfall) keine Benachteiligung der Witwe, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Denn hinsichtlich des beweglichen Nachlasses in Deutschland un...mehr

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Zerb 2/2015, Deutsch-türkis... / a) Rechtslage seit 1.1.2002

Mit der Reform des tZGB wurde der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung aufgehoben und der Güterstand der Errungenschaft eingeführt. Die Errungenschaftsbeteiligung unterscheidet zwischen Eigengut (Art. 220 ff tZGB) und Errungenschaft (Art. 219 tZGB). Aus dieser Konstellation können vier Vermögensmassen entstehen, nämlich das Eigengut und die Errungenschaft der Ehefrau und...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Güterrecht

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs trifft die Ehegatten grundsätzlich die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substanziiert zu bestreiten. Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen (BGH, Beschl. v. 12.11.2014 – XII ZB 469/13).mehr

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AGS 1/2015, Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

Leitsatz Der Wert eines Verfahrens auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist auf ein Viertel des zu erwartenden Zugewinns festzusetzen. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.8.2014 – 5 WF 105/14 1 Sachverhalt Die Antragstellerin hatte beantragt, den Zugewinn der Beteiligten vorzeitig auszugleichen. Für den Fall des Obsiegens beantragte sie weiter, den Antragsgegner zur Auskunft über seine Ve...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / a) Zugewinnausgleich

aa) Zahlungsforderung Verlangter Betrag ist maßgebend Der Antrag auf Zugewinnausgleich ist auf eine Geldforderung gerichtet und damit nach § 35 FamGKG zu bewerten. Es gilt der Wert der geltend gemachten Forderung. bb) Negativer Feststellungsantrag Geht der Antragsteller im Wege des negativen Feststellungsantrags vor und beantragt er festzustellen, dass dem Antragsgegner kein Zug...mehr

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AGS 1/2015, Antrag auf vorz... / Leitsatz

Der Wert eines Verfahrens auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist auf ein Viertel des zu erwartenden Zugewinns festzusetzen. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.8.2014 – 5 WF 105/14mehr

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AGS 1/2015, Antrag auf vorz... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung folgt inhaltlich zwar der Auffassung des BGH, so wie er sie im Jahre 1972 vertreten und seitdem diese Frage nicht wieder erneut zu beantworten hatte. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es sich der BGH seinerzeit recht einfach gemacht und im Ergebnis mit Bruchteilen gearbeitet hatte, die an der Erwartung in der Leistungsstufe zu bemessen seien, vergleic...mehr