Das Güterrecht ist – anders als beispielsweise das Unterhaltsrecht – ein recht statisches Rechtsgebiet, weitgehend unabhängig von gesellschaftlichen Veränderungen. Umso bedeutsamer war deshalb das am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BGBl 2009 I, S. 1696), das mit der Anerkennung negativen Anfangsvermögens eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und darüber hinaus den Schutz vor illoyalen Minderungen des Vermögens verstärkt hat. Der folgende Beitrag zeigt die weitere Entwicklung auf, die das Güterrecht seit diesem Zeitpunkt genommen hat.

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