Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag

Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetzt immerhin schon in der 5. Auflage erschienen ist, intensiv beschäftigt.

Die Vorauflage (4. Aufl. 2010) ist ausführlich in der FamRZ von Kappler besprochen worden (FamRZ 2010, 2047, 2048).

Seit den bahnbrechenden Urteilen des BVerfG vom 6.2.2001 und 29.3.2001 ist das Mantra von der Vertragsfreiheit der Ehepartner nicht mehr zu halten.

Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die wirtschaftlich stärkeren Ehepartner den anderen Partner, im Regelfall die Ehefrau, mit einem Globalverzicht, der Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich regelte, weitgehend schutzlos stellen (vgl. insofern insb. Gerber, Sonderheft DNotZ 1998, 290).

Die Aufweichung der bisherigen Praxis führte zu einer Neujustierung der Privatautonomie im Zusammenhang mit Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen (vgl. Dauner-Lieb, FF 2002, 151).

In der Folgezeit konnte der BGH nur dem BVerfG folgen, ebenfalls eine völlige Überprüfung von Eheverträgen vorzunehmen (vgl. auch insofern Dauner-Lieb, Richterliche Überprüfung von Eheverträgen nach dem Urteil des BGH vom 11.2.2004 – XII ZR 265/02, FF 2004, 65 ff.)

Vorangegangen waren insbesondere Aufsätze von Schwenzer und vor allem Büttner. Insofern wird erinnert an den legendären Vortrag von Büttner am 25.9.1997 beim Familiengerichtstag in Brühl mit dem Titel "Grenzen ehevertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten" (abgedr. in FamRZ 1998, 1–8) und den Vortrag von Hahne "Vertragsfreiheit im Familienrecht" auf dem FamRZ-Kongress 2004 in Bonn (abgedr. in FamRZ-Buch 20, Familien im Brennpunkt, sowie Gliederungsübersicht des Vortrags in FF 2004, 100 ff.).

In den letzten Jahren sind unter allen Aspekten Entscheidungen des BGH, aber auch der Oberlandesgerichte getroffen worden, die regelmäßig von Herrn Kollegen Bergschneider in der FamRZ im Wesentlichen erörtert worden sind. Zuletzt ist eine Entscheidung des OLG Karlsruhe von Bedeutung (s. hierzu Anm. Bergschneider, FamRZ 2015, 500 ff. sowie Anm. Sanders, FF 2015, 253). Bei dieser Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 12.12.2014 geht es um das subjektive Element bei Sittenwidrigkeit des Ehevertrags. Der BGH muss sich mit diesem Fall beschäftigen, weil Rechtsbeschwerde zugelassen und eingelegt worden ist.

Alle Fragen des Kindesunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, des Zugewinns (einschließlich der seltene Güterstand der Gütergemeinschaft), Verteilung der Haushaltsgegenstände, Überlassung der Ehewohnung, Vermögensauseinandersetzung bei Miteigentum von Immobilien sind erschöpfend in diesem überschaubaren, gut lesbaren Praktiker-Handbuch dargestellt.

Insbesondere der Versorgungsausgleich (S. 257–302) hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen, nachdem den Beteiligten die Möglichkeit eröffnet wurde, den Versorgungsausgleich eigenverantwortlich zu gestalten (§ 6 VersAusglG). Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht auch an die Vereinbarung gebunden (§ 6 Abs. 2 VersAusglG). Auch dieser Teilbereich ist umfangreich erörtert.

Das Buch gehört für den Familienrechtler, ob Richter oder Anwalt, auf seinen Schreibtisch. Es ist inzwischen ein Klassiker.

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen

FF 7/2015, S. 335 - 336

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