Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (8) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 735 Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gelten die allgemeinen Grundsätze. Der Ausgleichspflichtige, der sich auf Verjährung beruft, hat deren Voraussetzungen dazulegen und zu beweisen. Dazu muss er den Beginn und den Ablauf der Verjährung konkret schildern und – wenn dies streitig ist – unter Beweis stellen. Der Ausgleichsberechtigte muss dagegen Hemmungstatbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 4. Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Auswirkung

Rz. 107 Rechenbeispiel Die Ehegatten M und F haften als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten in Höhe von 100.000 EUR im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Ehescheidungsantrags. M bedient das Darlehen mit einer monatlichen Zahlung in Höhe von 600 EUR, wobei 400 EUR auf den Zins und 200 EUR auf die Tilgung entfallen. Beide Ehegatten hatten ein Anfangsvermögen von 0 EUR. Zum S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / (2) Forderung ist noch nicht eingezogen

Rz. 389 Fraglich ist, wie eine gemeinschaftliche Forderung zu behandeln ist, die noch nicht eingezogen wurde. In derartigen Fällen ist die Forderung im Endvermögen als Aktivposten in voller Höhe anzusetzen. Nach § 428 BGB kann jeder Ehegatte gegen den Schuldner in voller Höhe den Anspruch geltend machen. Damit korrespondiert der Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten, mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (d) Sofern sich nicht aus dem Schuldverhältnis etwas anderes ergibt

Rz. 687 Etwas anderes kann sich aus einer vertraglichen Regelung, aus der besonderen Natur des Schuldverhältnisses oder aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben.[954] Die besondere Natur des Schuldverhältnisses schließt die einredeweise Berufung auf einen Zugewinnausgleich (Zurückbehaltungsrecht) gegenüber einem sonstigen vermögensrechtlichen Klagebegehren nicht aus.[955]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (4) Einzelne Entscheidung

Rz. 741 Soweit ersichtlich, hat sich mit der Verwirkung der Zugewinnausgleichsforderung nur einmal ein Gericht beschäftigt: Allein daraus, dass ein Ehegatte etwa 2 ½ Jahre zuwartet, bis er nach Erteilung von Auskünften durch den anderen Ehegatten auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Geltendmachung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich klagt, kann nicht die Verwirkung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (6) Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB

Rz. 733 Die Verjährung und damit der Lauf der Verjährungsfrist beginnt nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neben den dort konkret gennannten Handlungen des Schuldners erneut, wenn der Schuldner den Anspruch gegenüber den Gläubiger in anderer Weise anerkennt. Die Erteilung einer Auskunft im Zugewinnausgleichsverfahren stellt hinsichtlich des Leistungsanspruchs grundsätzlich kein Aner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / 4. Vereinbarungen zur Ausgleichsforderung

Rz. 582 Grundsätzlich kann sich kein Beteiligter verpflichten, vor dem Entstehen der Zugewinnausgleichsforderung darüber zu verfügen, § 1378 Abs. 3 S. 3 BGB. Dies gilt sowohl für Vereinbarungen zwischen den Eheleuten als auch mit Dritten.[848] Vereinbarungen über Zugewinnausgleichsansprüche, insbesondere Abtretungen von Zugewinnausgleichsansprüchen vor der Beendigung des Güt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / a) Grundlagen

Rz. 617 Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinn-"Gemeinschaft" nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB entsteht kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten allein aufgrund der Ehe. Es handelt sich bei dem gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft, trotz des Gegenteiliges suggerieren Begriffs, um eine Erscheinungsform der Gütertrennung. Rauscher[327] formuliert beso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / a) Doppelberücksichtigung von Aktivposten

Rz. 218 Im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot ist die Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt relevant. Gegenstand des Güterrechts ist die Verteilung der von den Ehegatten während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Vermögensposten: Verteilt zwischen ihnen werden also alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert.[173] Mithin bezweckt das Gü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / a) Private Veräußerungsgeschäfte ("Spekulationsteuer", § 23 EStG)

Rz. 55 Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 7.7.2010[49] die Verlängerung der sog. Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 für verfassungswidrig erklärt: Gesetzliche Regelungen, die für künftige belastende Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpfen (sog. unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / cc) Sonstiges Vermögen

Rz. 58 Anders zu beurteilen ist es, wenn eine Trennung bereits vor dem Todesfall eingetreten ist und eine gegenseitige Absicherung durch eine verbundene Lebensversicherung vorlag[41] oder zur Absicherung des Todesfalls ein Sparbrief ausgestellt wurde.[42] Dies gilt auch bei einem Vermögensaufbau für den anderen Ehegatten durch Geldanlagen oder Lebensversicherungen oder der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / (2) Ansatz der Gesamtschuld im Zugewinnausgleichsverfahren, nachträgliche Unterhaltsberechnung

Rz. 269 Ist die gesamtschuldnerische Verbindlichkeit im Rahmen eines bereits durchgeführten Zugewinnausgleichsverfahrens in den Vermögensbilanzen berücksichtigt worden, hat dies Auswirkungen auf ein nachträgliches Unterhaltsverfahren. Beispiel Der Ehemann verfügt über ein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen in Höhe von 4.500 EUR. Er tilgt ein zinsloses Familiendarlehen in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / ee) Antrag nach § 1383 BGB

Rz. 72 In der Literatur[71] wird (auch) vertreten, eine weitere Gestaltung zur Vermeidung der Besteuerung nach § 23 EStG könne in einem Antrag auf Vermögensübertragung nach § 1383 BGB zu sehen sein: Zumindest dann, wenn der Gläubiger der Zugewinnausgleichsforderung geltend machen kann, dass die Durchsetzung der Geldforderung zum Zugewinnausgleich nur mit Schwierigkeiten durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / ee) § 37 FamGKG (Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten)

Rz. 31 § 37 FamGKG Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten (1) Sind außer dem Hauptgegenstand des Verfahrens auch Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten betroffen, wird deren Wert nicht berücksichtigt. (2) Soweit Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten ohne den Hauptgegenstand betroffen sind, ist deren Wert maßgebend, soweit er den Wert des Hauptgegenstands nicht übersteigt. (3) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / b) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 92 In den Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des Unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / a) Güterstände und Gesamtgläubigerausgleich

Rz. 330 Abhängig vom jeweiligen Güterstand sind aber beim Scheitern der Ehe die gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Gesamtgläubigerausgleich unterschiedlich zu behandeln. Rz. 331 Wenn die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft zusammengelebt haben, findet ein Gesamtgläubigerausgleich nicht statt. Sollten zwischen den Eheleuten Ausgleichsansprüche best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (d) Sonstige Sachverhalte

Rz. 662 § 1381 BGB kann gegeben sein, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei der Teilungsversteigerung eines gemeinsamen Grundstücks Alleineigentum durch Zuschlag auf ein unter dem Verkehrswert liegendes Gebot erwirbt (Wert des Grundstücks unstreitig 200.000 EUR, Erwerb für 89.500 EUR, ausschließlich zu Lasten des Ausgleichspflichtigen; Anrechnung auf den Zugewinnausgle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (5) Die "überhöhte Zuwendung"

Rz. 619 Wenn der Wert der Zuwendung den sich nach § 1380 BGB ergebenden Ausgleichsanspruch übersteigt (überhöhte Zuwendung), ist nach Ansicht der Rechtsprechung[881] § 1380 BGB nicht anwendbar: § 1380 BGB greife nur ein, wenn eine Ausgleichsforderung des Zuwendungsempfängers besteht, auf die ein Vorausempfang angeordnet werden kann. Habe der Zuwendungsempfänger aber im Vorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 1. § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 304 Nach § 1371 Abs. 1 BGB wird der Erbanspruch des überlebenden Ehegatten pauschal um ¼ erhöht. Der BGH hat diesen Anspruch als güterrechtlich qualifiziert.[229] Ziel ist es, mit dieser "erbrechtlichen Lösung" die Ansprüche aus dem Zugewinn zu realisieren. Die pauschale Erhöhung erfolgt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinnausgleichsanspruch besteht oder nicht. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (3) Rechtsfolgen

Rz. 688 Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Schuldner hat zur Folge, dass der bis dahin bestehende Anspruch des Gläubigers auf die Leistung nur noch Zug um Zug durchgesetzt werden kann, § 274 Abs. 1 BGB. Der Schuldner braucht diese Einrede nicht mehr zu erheben, wenn der Gläubiger seinerseits eine Verurteilung auf Zugewinnausgleich nur Zug um Zug gegen Erbringu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / c) Extremer Ausnahmefall – Praxisbeispiele

Rz. 28 Eine Anwendung des § 313 BGB zum Ausgleich eines extremen Ausnahmefalles kommt in Betracht, wenn der Ehemann sein Vermögen während der Ehezeit auf die Ehefrau übertragen hatte, der Ehemann bei Trennung kein weiteres Vermögen hat, das Vermögen bei der Ehefrau noch vorhanden ist und ein Zugewinnausgleichsanspruch des Ehemannes daran scheitert, dass die Ehefrau ein das E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 1. Die Doppelberücksichtigung von Aktivposten

Rz. 84 Im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot ist die Ausgleichskonkurrenz zwischen Zugewinn und Unterhalt relevant. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Gegenstand des Güterrechts die Verteilung der von den Ehegatten während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Vermögenspositionen ist. Verteilt zwischen ihnen werden also alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / cc) Beendigung des Güterstandes durch Ehescheidung

Rz. 575 Im Falle der Beendigung des Güterstandes durch Scheidung endet der gesetzliche Güterstand mit Rechtskraft des Scheidungsendbeschlusses.[841] Dies folgt aus der gesetzlichen Systematik: Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird automatisch – wenn kein anderer Güterstand durch notarielle Vereinbarung gewählt wird – als gesetzlicher Güterstand zugrunde gelegt, § 1363...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / 2. Vererblichkeit und Übertragbarkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 579 Erst mit der Beendigung des Güterstandes entsteht der Zugewinnausgleichsanspruch. Damit ist die Zugewinnausgleichsforderung erst ab diesem Zeitpunkt vererblich[843] und übertragbar, § 1378 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 BGB. Umgekehrt bedeutet das, dass vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs, § 1564 S. 2 BGB, des Aufhebungsbeschlusses, § 1313 S. 2 BGB, oder des Gestaltungsurtei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / bb) Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 44 Sofern die Voraussetzungen des § 1385 BGB vorliegen, kann jeder Ehegatte vom anderen jederzeit die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen (§ 1386 BGB). Der Zugewinnausgleichsanspruch entsteht. Rz. 45 Praxistipp § 1385 BGB gibt dem den vorzeitigen Zugewinnausgleich begehrenden Ehegatten einen Zahlungs- (Zugewinnausgleich) und § 1386 BGB einen Gestaltung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / (1) Ansatz der Gesamtschuld im Unterhaltsverfahren; nachträgliche Zugewinnausgleichsberechnung

Rz. 260 Wenn man die vom Ehemann im Außenverhältnis übernommene gesamtschuldnerische Verbindlichkeit bei den Unterhaltsberechnungen berücksichtigt, ist wie folgt zu rechnen: Rechenbeispielmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / bb) Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, freiberufliche Praxen

Rz. 227 In denjenigen Sachverhalten, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen führt, eine Unternehmensbeteiligung hält oder freiberuflich tätig ist, begegnet der anwaltliche Vertreter regelmäßig der Problematik des Verbots der Doppelverwertung von Aktivposten, da eine zweifache Teilhabe an einem Vermögenswert, nämlich einerseits im Zugewinnausgleich und andererseits im Wege des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / cc) Zugewinngemeinschaft

Rz. 76 Gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, werden die Regelungen über den Gesamtschuldnerausgleich durch diesen nicht verdrängt. Die Regelungen über die Durchführung des Zugewinnausgleichs sind keine gesetzlichen Spezialregelungen zum Gesamtschuldnerausgleich.[62] Die Ehegatten können untereinander wie "Fremde" auf vertraglicher Vereinbarung beruhende Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / 3. Die Doppelberücksichtigung von Passivposten

Rz. 97 Das Verbot der Doppelverwertung von Vermögenspositionen gilt auch für den Fall, dass es sich bei der Vermögensposition um einen Passivposten handelt.[45] Der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz "keine zweifache Teilhabe" eines Ehegatten durch Unterhalt und Zugewinnausgleich muss auch für die Aufteilung von Verbindlichkeiten gelten. Es darf nicht zu einer "do...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (kk) Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Rz. 334 Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts ist nur die dem Unternehmen innewohnende und übertragbare Ertragskraft zu bewerten.[528] Dies kann zu Besonderheiten insbesondere bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen führen, da sie im Gegensatz zu großen Unternehmen oftmals nicht über ein von den Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / a) Stichtag für die Berechnung und Höhe des Endvermögens

Rz. 543 Nach dem Wortlaut des § 1375 Abs. 1 S. 1 BGB ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Höhe des Endvermögens die Beendigung des Güterstandes. Der gesetzliche Güterstand wird grundsätzlich entweder durch Auflösung der Ehe, in der Regel im Wege der Ehescheidung, oder durch den Tod eines Ehegatten beendet.[785] Abweichend von der allgemeinen Regel des § 1375 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / b) Positives und negatives Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 3 BGB)

Rz. 504 Nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts am 1.9.2009 konnten Verbindlichkeiten nach § 1374 Abs. 1 BGB nur bis zur Höhe des Vermögens in Ansatz gebracht werden, so dass das Anfangsvermögen immer nur Null, nie aber negativ sein konnte. Gegen diese Gesetzeslage äußerte nicht nur das Schrifttum, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / bb) Die Reform 2009

Rz. 7 Auch die Reform aus dem Jahr 2009 griff in die grundlegende Struktur des Ehegüterrechts nicht ein. Die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand stellt sich nach wie vor als Gütertrennung mit späterem schuldrechtlichen Zugewinnausgleich dar. Mit der Reform 2009 versuchte der Gesetzgeber einzelne strukturelle Defizite und Gerechtigkeitslücken zu beheben. Im Wesen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vertragsgestaltung im G... / IV. Die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 189 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausglei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / a) Abgrenzung zur Gütertrennung

Rz. 40 Sollte bei einer Ehe, bei der der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht, die geschaffenen Vermögenslage durch ehebedingte Zuwendungen trotz Ermittlung des Zugewinnausgleichs, für den Ehegatten, der die Zuwendung geleistet hat, auch unter Berücksichtigung der konkreten Lebensumstände, schlechthin unangemessen, unzumutbar unbillig und unerträglich sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 86 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [55] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung sei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / 3. Anfangsvermögen, § 1374 BGB

Rz. 498 § 1374 Abs. 1 BGB definiert den für den Zugewinn nach § 1373 BGB konstitutiven Begriff des Anfangsvermögens und entzieht dem Zugewinn in § 1374 Abs. 2 BGB bestimmte Vermögensbestandteile, die zwar während der Ehe dazugewonnen worden sind, aber an denen der andere Ehegatte nach dem Grundgedanken der Zugewinngemeinschaft keinen Anteil haben soll, indem diese Vermögensg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (1) Allgemein

Rz. 663 Die Zugewinnausgleichsforderung wird mit ihrem Entstehen sofort zur Zahlung fällig, § 271 BGB. Mit der Möglichkeit, die Forderung zu stunden, wird die durch das Gesetz bestimmte Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben, kann aber weiterhin vom Schuldner vor Ablauf der Stundung erfüllt werden.[934] Das Recht der Stundung wird nicht mit der Geltendmachung durch den Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 4. AfA-Bemessungsgrundlage: Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter

Rz. 89 Werden im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung Wirtschaftsgüter, insbesondere Grundstücke, übertragen, die der Erzielung von Einkünften dienen, dann entstehen für die (weitere) Abschreibung nach Übertragung der Wirtschaftsgüter für den übernehmenden Ehegatten Anschaffungskosten. Der Wert des übertragenen Gegenstands stellt insoweit die Anschaffungskosten dar, die als w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (ee) Vereinbartes Begutachtungsverfahren, § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB

Rz. 728 Der Beginn eines vereinbarten Begutachtungsverfahrens, § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB hemmt die Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs. Die Beteiligten können sich hierzu auf die Einholung von Wertgutachten zu den Stichtagen zur Berechnung des Zugewinnausgleichs einigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / b) Beibehaltung des Vermögenszustandes unzumutbar

Rz. 497 Die Beibehaltung des Vermögenszustandes muss unzumutbar sein. Wobei zwischen den Güterständen unterschieden werden muss. Rz. 498 Beim gesetzlichen Güterstand sind besonders hohe Anforderungen an einen Ausgleichsanspruch wegen ehebedingter Zuwendungen zu stellen. Über die Durchführung des Zugewinnausgleichs wird nämlich in der Regel bereits ein angemessener Vermögensau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / bb) Zugewinnausgleichsverfahren noch nicht durchgeführt

Rz. 382 Zwischen den Eheleuten anerkannte Ausgleichsansprüche fließen in die Zugewinnausgleichsbilanz ein. Wenn ein Ehepartner nach der Trennung eine Forderung allein eingezogen hat, kann der andere einen Ausgleichsanspruch in Höhe des auf ihn entfallenden Anteils geltend machen. Dieser Anspruch wird nicht durch das noch nicht durchgeführte Zugewinnausgleichsverfahren verdrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (7) Gegenseitige, anrechenbare Zurechnungen

Rz. 628 Bei gegenseitigen, anrechenbaren Zuwendungen sind diese – inflationsbereinigt auf den Stichtag Endvermögen hochgerechnet – zu saldieren.[887] Das saldierte Ergebnis ist dann in die Berechnung des Zugewinnausgleichs unter Berücksichtigung des § 1380 BGB einzustellen, wenn sich eine Zugewinnausgleichsforderung zugunsten des Zuwendungsempfängers der saldierten Zuwendung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nebengüterrecht / bb) Güterstand

Rz. 461 In dem Vertrag bzw. der notariellen Urkunde sollte zudem aufgenommen werden, in welchem Güterstand die Beteiligten leben. Rz. 462 Hinweis Zusätzliche Regelungen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bieten sich an dieser Stelle an. So wäre möglich, eine Regelung einzuführen, dass die von dem Gesellschaftsvertrag betroffenen Vermögenswerte und/oder die Ausgleichssumme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / aa) Allgemeines

Rz. 1000 Nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage gab es keinen Anspruch auf Auskunft über Vermögensverschiebungen zwischen Trennung und Scheidung. Ein Anspruch auf Auskunft über die Entwicklung des Vermögens in der Zeit des Bestehens oder den Verbleib einmal vorhandener Vermögensgegenstände war nicht gegeben.[1191] Dies war umso problematischer, als ein großer Teil v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / II. Bewertung von Vermögensgegenständen mit latenter Steuerlast

Rz. 10 Nach der Rechtsprechung des BGH[7] ist bei der stichtagsbezogenen Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich aus Gründen der Gleichbehandlung eine (fiktive) latente Ertragsteuerlast nicht nur bei der Bewertung eines Unternehmens oder eine Beteiligung an einem Unternehmen bzw. eine Freiberuflerpraxis oder die Beteiligung an einer Freiberuflerpraxis zu ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / b) Sonstiges

aa) Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien Rz. 62 § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG regelt eine Ausnahme zur Besteuerung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien. Normzweck ist die Erhaltung der Mobilität der Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt: Sie sollen von dem Wechsel des Arbeitsplatzes bzw. bei Arbeitslosigkeit von der Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (5) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 677 Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast: Der Ausgleichspflichtige, der die Stundung beantragt, muss die Voraussetzungen dafür im Einzelnen darlegen und unter Beweis stellen. Der Ausgleichsberechtigte, der der Stundung entgegentritt, muss für die Interessensabwägung die für die sofortige Zahlung und gegen die Stundung sprechenden Umstände i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vertragsgestaltung im G... / II. Trennungsvereinbarungen

Rz. 303 Mit der Trennung von Eheleuten entsteht in erster Linie das Bedürfnis, zunächst einmal die Frage zu klären, wie die Einkünfte der Beteiligten verteilt werden müssen, um für Beide und ggf. für die gemeinsamen Kinder das tägliche Auskommen zu sichern. Rz. 304 Sodann werden sich die Eheleute jedoch Gedanken um ihre vermögensrechtliche Situation machen, ggf. auch mit der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Güterstände / (c) Leistungsverweigerungsrecht, § 205 BGB

Rz. 730 In Betracht kommen hier ein Stillhalteabkommen zwischen den Beteiligten und eine Stundung der Ausgleichsforderung, insbesondere nach § 1382 BGB.mehr