Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist, Abs. 1

Rz. 2 Die Festsetzungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden oder nach § 50 Abs. 3 AO unbedingt geworden ist. Maßgebend ist, wann der Steueranspruch nach § 38 AO nach den Einzelsteuergesetzen entstanden ist, die Fälligkeit ist unbeachtlich. Der Beginn der Festsetzungsfrist am Ende des Kalenderjahrs gilt für alle Steuern, unabhängi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verwendung von mehreren Finanzinstrumenten als Kombination (Sicherungsinstrumente-Paket)

Rn. 135 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zur Absicherung i. R.e. Micro-Hedges wird im Regelfall ein einzelnes geeignetes Sicherungsinstrument verwendet. Die handelsrechtlichen Bilanzierungsnormen verbieten es jedoch nicht, mehrere Sicherungsinstrumente mit dem Grundgeschäft zu kombinieren. Voraussetzung ist, dass mit dieser Kombination von mehreren Finanzinstrumenten als kombiniert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fall (B): Steigende Festsatzzinsen

Rn. 338 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Wert der langfristigen Verbindlichkeit hat sich aufgrund von gestiegenen Zinsen sowie des Einflusses von Wechselkursänderungen insgesamt um + 12,0 (vermindert um 12,0) verändert (zinsbedingt = + 11,0 und währungsbedingt (FX) = + 1,0), während sich der Zinsswap gleichzeitig nur um – 10 (zinsbedingt) verändert hat (negativer Marktwert).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 63 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene Erfolgsbeitrag darf nicht vorzeitig vereinnahmt werden (gemä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 417 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes i. R.d. Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (vgl. zu den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 Hd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine AfA auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilige VG sol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (vgl. zu den Ausnahmen IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kontrahieren eines Anschlusssicherungsinstruments (sog. Roll-over-Sicherungen)

Rn. 392 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Anschlusssicherungsinstrumente werden bspw. dann getätigt, wenn ein langfristiges Grundgeschäft (z. B. Forderung in Fremdwährung mit einer Laufzeit von zwei Jahren) mit hintereinander geschalteten Sicherungsinstrumenten (z. B. kurzfristige Devisentermingeschäfte mit einer Laufzeit von jeweils drei Monaten) gesichert wird. Ein weiteres Beispi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Absicherung von Teilrisiken (Volumen, Laufzeit)

Rn. 131 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Finanzinstrumente können ebenso wie Grundgeschäfte auch nur mit einem Teilvolumen als Sicherungsinstrument eingesetzt werden (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 161ff.). Insoweit muss eine betragliche Aufteilung vorgenommen werden, indem ein Teilvolumen als Sicherungsinstrument nach § 254 abgebildet wird, während das restliche Volumen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist derjenige Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umgekehrtes Factoring

Rn. 59 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Ob der Abnehmer beim umgekehrten Factoring seine ursprüngliche finanzielle Leistungsverbindlichkeit weiter als Verbindlichkeit aus LuL bilanzieren muss oder diese bei ihm abgeht und durch eine neue (sonstige) finanzielle Verbindlichkeit (vgl. zum Ausweis IAS 1.54 bzw. IFRS 18.103) zu ersetzen ist, richtet sich nach IFRS 9.3.3.1. Danach ist ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2f.; sodann ausführlich Haufe IFRS-Komm. (2025), § 28, Rn. 403ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei LuL. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet der Auszahlungsbetrag di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen

An Mahngebühren wurden dem Schuldner 10 EUR in Rechnung gestellt, Verzugszinsen wurden i. H. v. 356,94 EUR bezahlt. Die zugrunde liegende Forderung betrug 50.000 EUR. Bei Zahlung der Beträge seitens des Schuldners wird wie folgt gebucht.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 8 Mahnschreiben

3 Mahnstufen sind (leider) immer noch üblich, bevor härtere Maßnahmen ergriffen werden. Dies ist jedem bekannt und daher sind diese Maßnahmen meist auch erfolglos: Unwillige Zahler reagieren auf die ersten beiden Mahnungen erst einmal nicht, denn sie wissen, dass noch eine 3. folgt. Manche Schuldner glauben sogar das Recht zu haben, auf 3 Mahnungen warten zu dürfen, bevor es...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.1 Verzugszinsen

Der Schuldner muss die Zinsen für den Verzug ersetzen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt[1] bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist (also andere Unternehmer und Kaufleute), für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz[2] (eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch des Gläubigers gegen einen Unternehmer einer Entge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / a) Allgemeines

Werden Kryptoeinkünfte für bereits zurückliegende Veranlagungszeiträume nachgemeldet, sollten die Nacherklärungen den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 AO entsprechen, d.h. sie müssen materiell vollständig (§ 371 Abs. 1 AO) und dürfen nicht gesperrt (§ 371 Abs. 2 AO) sein. Zudem sind die Steuern nebst Zinsen und Hinterziehungszinsen nachzuentrichten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Leitsatz 1. Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1966 – I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG – a.F.) berufen. 2. Eine allgemeine, dem sogenannten...§ 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG§ 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStGmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Die Zuflussbesteuerung soll bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Bezüge das Risiko abmildern, dass der bisherige Betriebsinhaber nach dem Verkauf – gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit – vorzeitig verstirbt, aber den gesamten Veräußerungsgewinn versteuert hat, also einen Gewinn, den er tatsächlich niemals erzielt hat. Der Tod führt nämlich in diesen Fällen nich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesellschafterdarlehen bei ... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts und entschied, dass das Darlehen steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist. Grund hierfür ist das Fehlen der erforderlichen Personenverschiedenheit zwischen Gläubiger und Schuldner. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) wird einer Gesellschafterin einer Personengesellschaft die Forderung oder Verbindlichkeit aus einem Darlehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 1. Entstehen der Säumniszuschläge von Gesetzes wegen

Anders als bei Zinsen, die entsprechend den für die Steuern geltenden Vorschriften nach § 239 Abs. 1 S. 1 AO festgesetzt werden, entstehen die Säumniszuschläge gem. § 240 Abs. 1 S. 1 AO von Gesetzes wegen (BFH, Beschl. v. 8.12.1975 – GrS 1/75, BStBl. II 1976, 262, unter II.1). Als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern sind sie keine Zinsen, sondern nur ein Mittel, de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gesellschafterdarlehen bei ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Darlehensverträge zwischen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern steuerrechtlich nicht anerkannt werden können, wenn Gläubiger und Schuldner rechtlich als identisch gelten. Dies hat zur Folge, dass Zinsen aus solchen Darlehen weder als Werbungskosten abziehbar noch als Einnahmen aus Kapitalv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 1. Aussetzungszinsen

Durch Beschluss v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, HFR 2021, 922) hat das BVerfG entschieden, dass der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG seit dem 1.1.2014 nicht vereinbar ist. Hintergrund war die nachhaltige Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus in der Folge der Finanzk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufwendungen für die Ablösu... / Entscheidung

Das Finanzamt lehnte das ab. Es meinte, dass solche Geschäfte – also Zinsswaps – in bestimmten Fällen nicht abzugsfähig sind. Doch das Gericht sah das anders. Es entschied: Die Firma hat das Geschäft nicht aus spekulativen Gründen gemacht, sondern um ihren normalen Geschäftsbetrieb abzusichern. Sie wollte sich nur gegen schwankende Zinsen schützen. Und das ist bei Windpark-B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 3. Problem der Vollziehbarkeit des Abrechnungsbescheides

Da der Einspruch – wie auch die Klage – nicht dazu führen, dass bereits ihre Einlegung die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts hemmen, bedarf es, will der Steuerpflichtige die Säumniszuschläge zunächst nicht zahlen müssen, der AdV (§§ 361 AO, 69 FGO). Dies könnte jedoch deshalb problematisch sein, weil Abrechnungsbescheide grundsätzlich nicht wie Steuerbescheide, H...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufwendungen für die Ablösu... / Hintergrund

Eine Firma hatte im Jahr 2008 ein Darlehen aufgenommen, um einen Windpark zu finanzieren. Für die ersten Jahre war der Zinssatz festgelegt, danach wäre er aber variabel – also schwankend – gewesen. Um sich davor zu schützen, hat die Firma im Jahr 2014 mit ihrer Bank einen Vertrag abgeschlossen, der die Zinsen auch für die restliche Laufzeit des Darlehens festschreibt. So wus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / I. Einleitung

Während im Zusammenhang mit der Zinshöhe bei Aussetzungszinsen (§ 237 AO) zwischenzeitlich erneut verfassungsrechtliche Zweifel im BFH bestehen, ist die Frage, ob auch die Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 AO) verfassungsgemäß ist, aus seiner Sicht geklärt. Unabhängig davon, ob der Berater diese Meinung teilt, scheint es ratsam der Frage nachzugehen, wie der Steuerpflichtige ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / [Ohne Titel]

RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker[*] Während zur Höhe bei Aussetzungszinsen (§ 237 AO) erneut verfassungsrechtliche Zweifel im BFH bestehen, ist die Frage, ob auch die Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 AO) verfassungsgemäß ist, aus seiner Sicht geklärt. Daher ist zu untersuchen, wie der Steuerpflichtige sich verfahrensrechtlich gegen den Erlass von Säumniszuschlägen wenden kann. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 4. Reichweite des Erlassantrags im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen

Da Steuerpflichtige nicht immer explizit einen Abrechnungsbescheid beantragen, wenn sie sich gegen Säumniszuschläge wehren wollen, sondern meist allein den Erlass der Säumniszuschläge anstreben, stellt sich abschließend die Frage, ob auch in einem solchen Fall ein Abrechnungsbescheid erlassen werden kann. Schließlich fehlt es an einem solchen ausdrücklichen Antrag nach § 218...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Währungskursverluste aus ei... / Hintergrund

In dem entschiedenen Fall hatte eine deutsche Aktiengesellschaft ihrer Tochterfirma in der Schweiz im Jahr 2015 zwei Darlehen in Schweizer Franken gewährt. Dabei handelte es sich um unbesicherte Kredite mit einem Zinssatz, der leicht über dem damals üblichen Zins lag. Um sich gegen Wechselkursschwankungen abzusichern, hatte die deutsche Firma parallel dazu eigene Darlehen mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Währungskursverluste aus ei... / Entscheidung

Das Gericht entschied, dass die Darlehen im konkreten Fall tatsächlich fremdüblich waren. Dafür sprach unter anderem: der Abschluss des Währungskursicherungsgeschäfts, der Zinssatz, der Ausgleich für die fehlende Absicherung mit einem höheren Zins und eine anerkannte Kreditwürdigkeitsanalyse für die Tochterfirma. Auch der Währungsraum – also, dass es sich um Schweizer Franken han...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.7 Bausparverträge

Rz. 116 Befindet sich der Bausparvertrag in der Ansparphase, sind die zum Stichtag angesparten Prämien zuzüglich der zum Stichtag angefallenen Zinsen in die Aktiva aufzunehmen. Sind die Bausparverträge vorfinanziert worden, ist das zur Vorfinanzierung aufgenommene Darlehen bei den Passiva anzusetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 199 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, sodass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 200 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[1] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 160 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vGA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr