Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 3 Praxisfragen

Die für die Praxis wesentliche Frage ist die nach dem Anwendungsbereich der GRCh. Die Grundrechte sind nach Art. 51 GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der Organe und Einrichtungen der EU sowie auf die der Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der EU durchführen. Im Steuerrecht sind die Grundrechte daher anwendbar auf Zölle, Verbrauchsteuern und die USt. Für direkte Steuern sind si...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.5 Liquiditätssicherung in akuten Krisensituationen

In den bisherigen Ausführungen wurde davon ausgegangen, dass das Unternehmen über eine strategische Krise in eine Erfolgs- und anschließend eine Liquiditätskrise gerutscht ist, und es vor diesem Hintergrund darum geht, sowohl die entstandenen Verluste auszugleichen als auch eine gesunde Basis für den weiteren Geschäftsbetrieb zu schaffen. Diese Überlegung lag auch der im vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.1 Steuern und Zinsen

Rz. 326 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO besteht nur hinsichtlich der aus dieser Tat hinterzogenen Steuern und der in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen. Die Straffreiheit tritt ein, sobald die Steuern und Zinsen entrichtet sind. Weitere aus der Tathandlung resultierende steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AO, also ggf. Verspätungszuschläge[1], ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Nachentrichtung als Bedingung der Straffreiheit

Rz. 304 Der Eintritt der Straffreiheit setzt nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO, entsprechend dem Gedanken des "Ablasses" (vgl. Rz. 8), die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten (steuerlichen) Schadens[1] voraus. Folglich muss der Tatbeteiligte die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern sowie – in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung des § 371 Abs. 3 S. 1 AO – die Hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.2 Hinterzogene Steuern

Rz. 329 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO bezieht sich – neben den in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen (vgl. Rz. 337ff.) – nur auf die hinterzogenen Steuern, also auf den durch die vorsätzliche Hinterziehung bewirkten Verkürzungsbetrag (zur Nachzahlungspflicht für strafrechtlich verjährte Zeiträume vgl. Rz. 332a ff.). Wird im Zusammenhang mit der Selbstanz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4 Hinterziehung zu seinen Gunsten

Rz. 316 Durch § 371 Abs. 3 S. 1 AO wird eine Nachentrichtungspflicht nur für den die Selbstanzeige erstattenden Tatbeteiligten einer vollendeten Steuerhinterziehung hinsichtlich der zu seinen Gunsten aus der Tat hinterzogenen Steuern und der in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen begründet. 2.4.2.4.1 Selbstanzeigender als Steuerschuldner Rz. 317 Zweifelsfrei ist derjenige Tatbetei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Verhältnis zu § 153 AO

Rz. 389 § 153 AO und § 371 AO regeln zwei unterschiedliche Wege, eine Erklärung zu berichtigen, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und zu einer Steuerverkürzung führen kann oder die Verkürzung bereits eingetreten ist. Durch die neue, am 3.5.2011 in Kraft getretene Fassung des § 371 AO ist die Abgrenzung zwischen einer (steuerstrafrechtlichen) Selbst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Steuerstrafverfahren

Rz. 18 Die Wertung des Verhaltens im Besteuerungsverfahren als Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) ist nichts anderes als die Schöpfung eines Tatverdachts i. S. v. § 152 Abs. 2 StPO .[1] Hiernach sind die Strafverfolgungsorgane bzw. ihre Ermittlungspersonen aufgrund des Legalitätsprinzips bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik-Großanlage / 8 Besteuerung

Auch steuerliche Aspekte sind bei PV-Großanlagen zu berücksichtigen. Sie können die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich beeinflussen. Abschreibungen Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für PV-Anlagen können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer der Anlage, die vom Bundesfinanzministerium auf 20 Jahre festgelegt wur...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 68 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Unter dieser Kontengruppe zu erfassende Zinserträge sind: Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an Dritte Zinsen und Dividenden auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen für Vor- und Zwischenfinanzierungen, insbesonde...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 7076 Zinsen

Für Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit besteht in der Bilanz ein Aktivierungswahlrecht. Für Zinsen für den Einsatz disponibler Mittel (Eigengeldzinsen) besteht dagegen in der Bilanz ein Aktivierungsverbot, obwohl sie nach der II. BV in der Bauabrechnung angesetzt werden können. Eine Erfassung kann über das Gruppenkonto 79 "Statistische Buchungen" erfolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 603 Miet-, Zins- und Aufwendungszuschüsse

Die hier zu erfassenden Zuschüsse sowie entsprechende Beihilfen sind zur Mietverbilligung bestimmt. Sie werden von dritter Seite neben der vertraglichen Miete gewährt. Hierher gehören ebenfalls Zuschüsse, die in erster Linie von öffentlichen Stellen gegeben werden, um eine möglichst weitgehende Finanzierung des Wohnungsbaus aus Mitteln des Kapitalmarktes zu erreichen (Zinszus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6430 Bestandserhöhungen aus aktivierten Fremdkapitalzinsen

Wenn von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von Zinsen für Fremdmittel in die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht wird, ist deren Aktivierung über dieses Konto vorzunehmen. Als Primäraufwand sind sie der Kontengruppe 88 "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" zuzuordnen. Die Aktivierung von kalkulatorischen Zinsen für Eigenmittel ist nicht zulässig.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 6Erträge

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6590 Aktivierte Fremdkapitalzinsen

Soweit von der Möglichkeit der Aktivierung von Zinsen für Fremdmittel, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens verwendet werden und auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Buchung in diesem Konto. Als Primäraufwand sind sie in der Kontengruppe 88 "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" zu buchen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 707/717/727 Baunebenkosten

Hierzu gehören die Kosten, die bei der Planung und Baudurchführung auf der Grundlage von Gebührenordnungen, Preisvorschriften oder nach besonderer vertraglicher Vereinbarung entstehen sowie die Kosten der Beschaffung von Dauerfinanzierungsmitteln und die Zinsen während der Bauzeit. Gliederungsbeispiel – gilt gleichermaßen für 717 und 727mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 490 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Zu erfassen sind vorausempfangene Zinsen und Verwaltungskosten auf Ausleihungen sowie vorausempfangene Mieten und Pachten, Zins- und Aufwendungszuschüsse u. Ä. Abgegrenzte Zuschüsse, die zur Mietverbilligung über einen bestimmten Zeitraum bestimmt sind, sind erfolgswirksam über das Konto 603 "Miet-, Zins- und Aufwendungszuschüsse" aufzulösen und unter den Umsatzerlösen aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 36 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Hierunter sind die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag zu buchen, wobei eine entsprechende Kontentrennung zweckmäßig ist. Lohn- und Gehaltssteigerungen der Zukunft sind in die versicherungsmathematischen Berechnungen zwingend einzubeziehen. Nettoerträge aus der Abzinsung sind in der GuV-Rechnung gesondert ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6699 Schuldnachlässe, Erträge aus Kontenbereinigungen, Aufzinsungsbeträge u. a.

Hier sind nur solche Aufzinsungsbeträge zu erfassen, bei denen die Abzinsung über die Kontengruppe 86 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" geführt wurde. Erfolgte die Abzinsung über die Kontengruppe 88 "Zinsen und ähnliche Aufwendungen", sind die Aufzinsungen bei den Kontengruppen 67 "Erträge aus Beteiligungen, aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 25 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter "Sonstige Vermögensgegenstände" sind alle Forderungen und ähnliche bilanzierungsfähige Ansprüche sowie antizipative Rechnungsabgrenzungsposten zu führen, soweit sie nicht sachlich anderen Kontengruppen der Klasse 2 zuzuordnen sind. Zur Unterscheidung zwischen antizipativen und transitorischen Abgrenzungsposten vgl. Ausführungen zu Konto 291. Gliederungsbeispielmehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8673 Steuerlich nicht abzugsfähige sonstige Aufwendungen

Hier sind steuerliche Nebenleistungen im Sinne von § 3 Abs. 4 AO (außer Zinsen im Sinne von § 233a AO) zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8901 Kapitalertragsteuer

Auf diesem Konto sind einbehaltene Kapitalertragsteuer auf erhaltene Dividenden und Zinsabschlagsteuer auf vom Unternehmen getätigte Geldanlagen zu erfassen. Die entsprechenden Erträge sind brutto darzustellen, d. h. einschließlich Steuer. Bei einem voll steuerpflichtigen Unternehmen sind die einbehaltenen Steuern auf die Körperschaftsteuerschuld anzurechnen. Dies gilt auch b...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8903 Gewerbesteuer

Hierunter wird die aufgrund des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelte Gewerbesteuer ausgewiesen. Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig. Grundstücksunternehmen können bei Ermittlung des Gewerbeertrags eine erweiterte Kürzung (um den Ertrag aus der Hausbewirtschaftung) in An...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8909 Steuererstattungen/-nachzahlungen für frühere Jahre

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die frühere Geschäftsjahre betreffen, können auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Bei größerem Umfang ist zu empfehlen, eine Unterteilung je nach Steuerart vorzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6697 Veräußerungsgewinn aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die beim Abgang der Wertpapiere erstatteten Stückzinsen sind der Kontengruppe 68 "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" zuzuordnen. Als Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungserlös abzüglich des Buchwertes im Veräußerungszeitpunkt anzusehen. Es bestehen keine Bedenken, die anfallenden Verkaufsnebenkosten (Provisionen, Auslagen) ebenfalls mit dem Veräußerungserlös zu verrechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 889 Aufwendungen aus Verlustübernahmen

Aufwendungen aus Verlustübernahmen umfassen sowohl die bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrags gesetzlich zu übernehmenden Verluste als auch alle weiteren Aufwendungen für Verluste, die das Unternehmen aufgrund sonstiger Verträge oder Vereinbarungen mit dem Ziel der Verlustfreistellung übernommen hat.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 691 Erträge aus Verlustübernahme

Hier sind sowohl Erträge aus gesetzlichen Verlustübernahmeverpflichtungen im Rahmen eines Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrags als auch aufgrund anderer Verträge, die dem Ziel dienen, Verluste zu übernehmen, zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8900 Körperschaftsteuer

Dieses Konto dient der Erfassung des Körperschaftsteueraufwandes aufgrund der vollen oder partiellen Steuerpflicht des Unternehmens. Die Höhe der Körperschaftsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem zu versteuernden Einkommen des gesamten Unternehmens bzw. des steuerpflichtigen Teils des Unternehmens und dem Steuersatz. Der Körperschaftsteuersatz beträgt aktuell 15 % (Stan...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8902 Solidaritätszuschlag

Dieses Konto dient der Erfassung des Solidaritätszuschlags, der als Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer (Konto 8900) oder zur Kapitalertragsteuer (Konto 8901) erhoben wird. Der Solidaritätszuschlag beträgt zurzeit 5,5 % (Stand zum Redaktionsschluss am 15.4.2025) der festgesetzten Körperschaftsteuer, vermindert um die anzurechnende oder vergütete Körperschaftsteuer, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8906 Latente Steuern

Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern ist in der GuV-Rechnung gesondert auszuweisen.mehr

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Erläuterungen des Inhalts d... / 8911 Kraftfahrzeugsteuer

In der Regel ist hierunter die Kfz-Steuer für den gesamten betrieblichen Fuhrpark zu buchen, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge für die Verwaltung, die Bewirtschaftung (z. B. Mehrzwecktraktoren) oder den Regiebetrieb (z. B. Werkstattwagen) eingesetzt werden, wobei auch ein gesonderter Ausweis – je nach Einsatzgebiet der Fahrzeuge – als zulässig erachtet wird (z. B. Fahrzeuge...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 891 Sonstige Steuern

8910 Grundsteuer Hierunter ist der Grundsteueraufwand des Wohnungsunternehmens zu erfassen, der auf den bewirtschafteten Bestand, eigene Geschäftsgebäude, die in der Baudurchführung befindlichen Objekte, die unbebauten Grundstücke oder zur Veräußerung besti...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 895 Aufwendungen aus Gewinnabführungsvertrag

Diese Gruppe ist den Kapitalgesellschaften vorbehalten. Hierunter ist der aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an die Obergesellschaft abzuführende Gewinn zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 890 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Kontengruppe sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen, für die das Wohnungsunternehmen Steuerschuldner ist. Auf den Steueraufwandskonten sind die gemäß Steuerbescheid für das Geschäftsjahr v...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8910 Grundsteuer

Hierunter ist der Grundsteueraufwand des Wohnungsunternehmens zu erfassen, der auf den bewirtschafteten Bestand, eigene Geschäftsgebäude, die in der Baudurchführung befindlichen Objekte, die unbebauten Grundstücke oder zur Veräußerung bestimmte Maßnahmen entfällt. Eine Erfassung sämtlicher Grundsteuern auf Konto 8910 "Grundsteuer" wird präferiert, da die Normalkürzung nach §...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 81 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.2 Klasse 8: Aufwendungen

In dieser Klasse werden alle Aufwendungen – unabhängig davon, ob es sich um betriebstypische oder nicht betriebstypische, ordentliche oder außerordentliche handelt – erfasst. Die in der Klasse 8 aufgeführten Aufwendungen lassen sich in sieben Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe fasst mit den Kontengruppen 80 bis 83 die bei der Erstellung wohnungswirtschaftlicher Leistung a...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 867 Verschiedene Sonstige Aufwendungen

Dieses Konto nimmt alle sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf, soweit sie nicht den Konten 860 bis 866 zuzurechnen sind. Dazu zählen z. B.: Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens Nicht durch Versicherungen gedeckte Schäden und Regressansprüche an das Unternehmen Rückzahlungen von in früheren Jahren zu hoch vereinnahmten Erlösen (z. B. Mieten) Betrag der A...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 291 Andere Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Aufwendungen und Erträge so abzugrenzen, dass eine periodengerechte Erfolgsrechnung erreicht wird. Rechnungsabgrenzungsposten sind bedeutsam für Geschäftsvorfälle, die mehrere (mindestens zwei) Geschäftsjahre berühren und somit über den Abschlussstichtag hinausreichen. Abgegrenzt werden nur transitorische Posten, d. h. Zahlungsvorgä...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 41 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 3.1 Objekte des Umlaufvermögens

Nach dem Jahresabschlussformblatt für Wohnungsunternehmen sind für Verkaufsgrundstücke zur Sichtbarmachung des betrieblichen Leistungsprozesses sämtliche Bauumsätze in der GuV-Rechnung zu zeigen. Die Aktivierung wird buchtechnisch dadurch vorgenommen, dass den in der GuV-Rechnung auszuweisenden Aufwendungen für die Herstellung (Grundstücks- und Baukosten) ein ertragsähnliche...mehr