Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / I. Die Einflussnahme des einseitig widerrufenden Ehegatten auf die Wirksamkeit der Verfügung von Todes wegen des anderen Ehegatten

Rz. 13 Die Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments (§ 2270 BGB) oder eines Erbvertrags (§ 2298 BGB) führt dazu, dass ein Erblasser mit seinen rechtsgeschäftlichen Erklärungen nicht nur Einfluss auf seine eigenen Verfügungen von Todes wegen nehmen kann, sondern auch auf diejenigen des anderen Testators, und zwar ohne dessen Zutun. Die innere inhaltliche Abhän...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / V. Einflussnahme auf das anzuwendende Erbstatut

Rz. 25 Seit 17.8.2015 kann gem. § 2270 Abs. 3 BGB i.V.m. Art. 22 EuErbVO auch die erbrechtliche Rechtswahl wechselbezüglich angeordnet werden. Mit dem einseitigen Widerruf einer solchen Rechtswahl gem. § 2271 Abs. 1 BGB wird nicht nur die von diesem getroffene Rechtswahl unwirksam, sondern gem. § 2270 Abs. 1 BGB auch diejenige des anderen Ehegatten für dessen Erbfall. Auf di...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / A. Das Eingreifen in wechselbezügliche Verfügungen eines anderen Erblassers

Rz. 1 Die besondere Konstruktion der gegenseitigen Verkoppelung wechselbezüglicher Verfügungen ermöglicht es einem potenziellen Erben, in die Verfügungen des ihn begünstigenden Erblassers zu dessen Lebzeiten durch Widerruf oder Anfechtung eigener Verfügungen von Todes wegen einzugreifen – eine rechtsdogmatische Besonderheit.mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / IV. Anfechtung des Erbvertrags nach Trennung

Rz. 15 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vorbehalten und liegen auch die Voraussetzungen für ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht vor, so kommt eine Anfechtung wegen Motivirrtums gem. §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB in Betracht. § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser eine Anfechtungsmöglichkeit, deren Tatbestände grundsätzlich dieselben sind wie bei der Testamentsanfechtung, §§ 2281...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 5. Wechselbezügliche Verfügungen

Rz. 55 Die grundsätzliche Möglichkeit, wechselbezügliche Verfügungen inhaltlich aufrechtzuerhalten, ist weitgehend anerkannt. Das gilt nicht nur, wenn beide Ehegatten die Fortgeltung für den Fall der Eheauflösung wollten, sondern – und auch hier ohne Umdeutung – auch dann, wenn nur ein Ehegatte seine wechselbezüglichen Verfügungen aufrechterhalten wissen wollte (die an sich ...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / V. Bei Auslandsbezug: Welches Scheidungs- und Erbrecht ist anzuwenden?

Rz. 18 Mit Hilfe der Regeln des Internationalen Erbrechts, als Teil des Internationalen Privatrechts, ist die für einen konkreten Erbfall anwendbare Rechtsordnung zu bestimmen, sofern ein Bezug zu einer ausländischen Erbrechtsordnung besteht, Art. 3 Abs. 1 S. 1 EGBGB. Das deutsche Kollisionsrecht hat sich bezüglich des Erbrechts (Sachrecht) in den bis 16.8.2015 eingetretenen ...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Das Feststellungsinteresse des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 46 Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO des Schlusserben kann jedoch bejaht werden, wenn unklar ist,mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Begriff

Rz. 3 Unter Wechselbezüglichkeit, die in § 2270 Abs. 1 BGB definiert wird, versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll." [1] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einsetzen, wenn...mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / a) Feststellungsinteresse

Rz. 14 Nach der Rechtsprechung besteht ein Feststellungsinteresse für die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Testaments des Betreuten, wenn für diesen aufgrund der bestehenden Testierunfähigkeit keine andere rechtliche Möglichkeit besteht, das unwirksame Testament zu widerrufen. Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge handelt nicht pflichtwidrig, wenn er ...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / III. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 11 Ein Erbvertrag ist grundsätzlich nicht widerruflich, es sei denn, der Rücktritt wäre vorbehalten worden bzw. es lägen besondere gesetzliche Rücktrittsgründe vor. Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend da...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / VI. Gemeinschaftliches Testament und EuErbVO

1. Unterschiedliche Zulässigkeit in einzelnen Staaten Rz. 26 Nur wenige Rechtsordnungen kennen das gemeinschaftliche Testament. In Deutschland und in Österreich ist es bekannt (§§ 2265 ff. BGB; Art. 583, 1248 ABGB). In common-law-Rechtsordnungen beruhen sog. Mutual wills auf einer Vereinbarung zwischen den Testatoren: Sie können entweder in einer einzelnen oder in getrennten ...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Verbot des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 27 Zahlreiche Rechtsordnungen verbieten gemeinschaftliche Testamente, so ist das gemeinschaftliche Testament bspw. in Frankreich (Art. 968 cc), Belgien (Art. 968, 1097 cc) und Italien (Art. 589, 635 cc) verboten.mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Fehlende Kollisionsregel für gemeinschaftliche Testamente in der EuErbVO

Rz. 28 Das gemeinschaftliche Testament wird in Art. 3 Abs. 1 lit. c EuErbVO als "ein von zwei oder mehr Personen in einer einzigen Urkunde errichtetes Testament" definiert. Andererseits enthält Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO eine Legaldefinition für den Erbvertrag, als "Vereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung aufgrund gegenseitiger Testamente, die mit oder ohne Gegenle...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Unterschiedliche Zulässigkeit in einzelnen Staaten

Rz. 26 Nur wenige Rechtsordnungen kennen das gemeinschaftliche Testament. In Deutschland und in Österreich ist es bekannt (§§ 2265 ff. BGB; Art. 583, 1248 ABGB). In common-law-Rechtsordnungen beruhen sog. Mutual wills auf einer Vereinbarung zwischen den Testatoren: Sie können entweder in einer einzelnen oder in getrennten Urkunden zusammengefasst werden.[24]mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Feststellungsklagen über erbrechtliche Rechtsverhältnisse zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 6 Für die Beratungspraxis stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit schon zu Lebzeiten eines Erblassers die späteren (Erb-)Rechte potenzieller Erben gesichert werden können.[5] Ob schon zu Lebzeiten des Erblassers erbrechtliche Fragen durch Feststellungsklage geklärt werden können, ist nach § 256 ZPO zu beurteilen. Die Klage muss auf Feststellung des Bestehens oder Ni...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / I. Die Selbstbindung des Erblassers von Todes wegen

Rz. 30 Die Bindung von Todes wegen betrifft zwei verschiedene Bereiche des Erbrechts: Letztgenannte Bindung ist Gegenstand dieser Darstellung. Rz. 31 Die Selbstbindung d...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 2 Gründe:

II. Die gemäß §§ 352 ff., 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 hat in der Sache keinen Erfolg. Die vom Nachlassgericht in dem angegriffenen Beschluss angenommene Erbfolge ist eingetreten. 1. Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Mitteilungen nach dem StBerG

Schrifttum: Jehke/Haselmann, Der Schutz des Steuergeheimnisses nach einer Selbstanzeige, DStR 2015, 1036; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerbereinigungsgesetzes, StB 1989, 217; Pump, ABC der Einzelfragen zum Steuergeheimnis (§ 30 AO) – Teile 1 bis 5, StBp 2003, 20; Wessing, Nebenfolgen der Selbstanzeige, steueranwaltsmagazin 2010, 99; Weyand, Anhörungs- und Mitte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 98 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 98). Schrifttum: Bachmann, Einheitlicher Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren, NJW 1999, 2414; Biernat, Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, JuS 2004, 401; Bosbach, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2015; Dörn, Steuerstrafrecht – Rechtsschutz bei abgeschlossenen Durchsuchungen, Stbg 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Zweck, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 448 RAO a.F. sah eine besondere, auf eine bestimmte Berufsgruppe beschränkte Verfahrensvoraussetzung für das Bußgeldverfahren der FinB vor. Die Vorschrift war rechtspolitisch stark umstritten. Nach ihr durfte gegen einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer ein Bußgeldbescheid wegen einer Ste...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 1 Tatbestand:

I. Die am … im Alter von … Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann … … ist am … vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm. Am … haben die Erblasserin und ihr (späterer) Ehemann …...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative"§ 399 Rz. 979 ff.; zur Europäischen...mehr

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ZErb 11/2020, Errichtung ei... / 1 Gründe:

I. Die Parteien streiten darum, ob der Vater der Parteien wirksam ein Vermächtnis zugunsten des Beklagten und Widerklägers angeordnet hat. Die Klägerin ist die Tochter, der Beklagte der Sohn des am 15.10.2015 verstorbenen Erblassers H … F … O … T … . In einem Erbvertrag vom 8.2.1982 mit seiner Mutter setzte der Erblaser, erbvertraglich bindend, seine Abkömmlinge nach den Rege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 57 ff. AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 57 ff.). Schrifttum: Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Bittmann, Das Beiziehen von Kontounterlagen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1990, 325; Dörn, Sicherstellung von Geld durch die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, wistr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Niederlande / 4. Widerruf der Adoption

Rz. 172 Nach Eintritt der Volljährigkeit kann nur das adoptierte Kind selbst zwischen dem zweiten und fünften Jahr nach Eintritt der Volljährigkeit einen Antrag auf Widerruf der Adoption stellen (Art. 1:231 Abs. 2 BW).[224] Vgl. die Anfechtungsgründe beim Anerkenntnis (Art. 1:205 BW).[225]mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / d) Vertretung

Rz. 109 Die Eheleute sind grundsätzlich gleichgestellt, jeder Ehegatte vertritt nur sich selbst, und seine Verträge oder sonstige Verpflichtungen binden nur ihn selbst. Eine Ausnahme gibt es für den Fall, dass ein Ehegatte aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit (z.B. bei einer Auslandsreise) seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann. Hat der Kranke oder Abwesende kei...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Ausschlüsse

Rz. 13 Nach Art. 1 Abs. 3 gilt die EUEheVO 2003 hingegen nicht für Folgesachen, betreffend die Feststellung und die Anfechtung des Eltern-Kind-Verhältnisses (lit. a), Adoptionsentscheidungen und Maßnahmen zur Vorbereitung einer Adoption sowie die Ungültigerklärung und den Widerruf der Adoption (lit. b), Namen und Vornamen des Kindes (lit. c), die Volljährigkeitserklärung (li...mehr

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Portugal / 2. Ehewohnung

Rz. 89 Die Ehewohnung unterfällt auch während des Scheidungsverfahrens, aber noch vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, den Bestimmungen über die allgemeinen Ehewirkungen. So kann die im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehende Wohnung – unabhängig vom vereinbarten oder zwingenden Güterstand – nur mit Zustimmung beider belastet oder veräußert werden (Art. 1682-A A...mehr

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Russland / 2. Eheverbote

Rz. 3 Eheverbote (nach russischer Diktion: Ehehindernisse) bestehen nach dem numerus clausus des Art. 14 FGB bei bereits bestehender Ehe eines der Eheschließenden, bei Verwandtschaft in gerader – aufsteigender oder absteigender – Linie, bei Geschwister- oder Halbgeschwisterschaft, bei einem Adoptionsverhältnis sowie bei gerichtlicher Erklärung der Geschäftsunfähigkeit eines ...mehr

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Bulgarien / 4. Schenkungen

Rz. 94 Zuwendungen zwischen (künftigen) Ehegatten oder Dritter an einen (späteren) Ehegatten behandelt das Gesetz stets als Schenkungen, wenn sie während der Ehe oder im Hinblick auf die Eheschließung gemacht werden (Art. 55 FamKodex). Bei einer Ehescheidung können sie widerrufen und zurückverlangt werden, sofern es sich nicht um übliche, der Sitte entsprechende Schenkungen ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 394 Entsprechende Maßregeln des Kinderschutzes können nach Art. 3 KSÜ (mit seiner im Unterschied zu Art. 1 MSA beispielhaften und nicht abschließenden Aufzählung)[542] insbesondere (klarstellend) Folgendes umfassen (sachlicher Anwendungsbereich; "Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Kindes"[543]):mehr

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Schweiz / 1. Trennung des Vermögens von Mann und Frau

Rz. 106 Die güterrechtliche Auseinandersetzung beginnt mit der Rücknahme von Vermögenswerten, die sich im Besitz des anderen Ehegatten befinden und der Regelung der zwischen den Ehegatten bestehenden Schulden (vgl. Art. 205 ZGB). Die Rücknahme von Vermögenswerten setzt lediglich die bessere Berechtigung am fraglichen Vermögenswert, also nicht zwingend die Stellung eines Eige...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 5. Volljährigenadoption

Rz. 311 Die Volljährigenadoption setzt voraus, dass der Anzunehmende älter als 18 Jahre und der Annehmende älter als 35 Jahre ist und dass ein Altersunterschied von mindestens 18 Jahren zwischen Annehmenden und Anzunehmenden besteht.[340] Der Annehmende muss nicht verheiratet sein. Die Volljährigenadoption ist unzulässig, wenn der Annehmende eheliche oder uneheliche Kinder h...mehr

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Schweiz / XIII. Staatsangehörigkeit

Rz. 78 Durch die Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer erwirbt der ausländische Staatsangehörige nicht automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Eine erleichterte Einbürgerung ist aber möglich, wenn der Ausländer seit drei Jahren mit einem Schweizer in ehelicher Gemeinschaft[132] lebt und insgesamt fünf Jahre sowie vor Gesuchseinreichung mindestens ein Jahr in der S...mehr

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Schweiz / 1. Voraussetzungen

Rz. 164 Das ZGB unterscheidet zwischen der Adoption Minderjähriger und der Adoption einer volljährigen Person, wobei die Adoption in beiden Fällen durch Ehegatten oder durch Einzelpersonen erfolgen kann. Neben den Regelfall der Adoption eines fremden Kindes tritt sodann die Stiefkindadoption. Unabhängig davon, welche Art der Adoption im Einzelfall zur Anwendung gelangt, ist ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Regelungsumfang des Scheidungsstatuts

Rz. 279 Dem Scheidungsstatut unterliegt zunächst die Frage, ob eine Scheidung überhaupt zulässig ist. Dem Scheidungsstatut unterliegt des Weiteren, wann eine Scheidung zulässig ist (z.B. bei Zerrüttung), unter welchen Voraussetzungen das Vorliegen eines entsprechenden Tatbestandes vermutet wird und wann der Scheidungsgrund wieder entfällt. Rz. 280 Aus dem Scheidungsstatut erg...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 4. Regelungsbereich des allgemeinen Ehewirkungsstatuts

Rz. 165 Die für die Praxis wichtigsten Rechtsfolgen der Ehe unterliegen nicht Art. 14 EGBGB, sondern speziellen Kollisionsnormen, die dieser Norm vorgehen. Dies gilt z.B. für den Ehenamen (Art. 10 Abs. 1 und 2 EGBGB), den Güterstand (EUGüVO und Art. 15 EGBGB – sowie EUPartVO), den ehelichen Unterhalt (Art. 3 HUntProt) und den Versorgungsausgleich. Die besondere Bedeutung von...mehr

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Spanien / 3. Kollisionsrechtliche Aspekte

Rz. 137 Der Inhalt der Adoptivkindschaft unterliegt dem Heimatrecht des Kindes; ist dieses nicht feststellbar, dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes (Art. 9.4 CC). Rz. 138 Für Adoptionen mit Auslandsbezug gelten gem. Art. 9.5 CC die Bestimmungen des "Gesetzes über die internationale Adoption" vom 28.12.2007 mit detaillierten IPR-Regelungen in seinen Art. 14–31,[21...mehr

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Österreich / II. Adoption

Rz. 258 Nach österreichischem Recht kommt die Adoption (Annahme an Kindes statt) durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung zustande (§ 192 Abs. 1 ABGB). Die Nichteinhaltung der Formvorschrift bildet eine von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit.[402] Rz. 259 § 191 Abs. 1 ABGB sieht seit dem 2. Erwachsenensc...mehr

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Portugal / 2. Stellvertretung und Sonderformen der Eheschließung

Rz. 14 Auch wenn das portugiesische Recht von der persönlichen Natur der gegenseitigen Übereinstimmung des Eheschließungswillens beider Eheschließenden ausgeht,[11] wird jedoch nicht zwingend die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner bei der Vornahme der Eheschließung gefordert. Vielmehr ist es einem der Eheschließenden erlaubt, die Ehe durch einen Bevollmächtigten sch...mehr

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Dänemark / 3. Erforderliche Zustimmungen

Rz. 187 Ist ein Kind, das adoptiert werden soll, 12 Jahre oder älter, "soll" nach § 6 des Adoptionsgesetzes die Bewilligung nur nach Einholung der Zustimmung des Kindes erteilt werden, es sei denn, es steht zu vermuten, dass dieser Vorgang dem Kind schaden würde. Vor der Zustimmung muss ein Gespräch über die Adoption und deren Bedeutung mit dem Kind geführt werden. Bei einem...mehr

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Ukraine / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 55 Die ukrainischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind relativ liberal.[23] Staatsangehörige aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein und einigen anderen Ländern dürfen seit dem 1.9.2005 als Touristen oder zu Besuchszwecken ohne Visum in die Ukraine einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Die innerhalb des Zeitraum...mehr

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Polen / III. Verlöbnis

Rz. 13 Das Rechtsinstitut des Verlöbnisses (zaręczyny) ist dem polnischen Recht nicht unbekannt. Das Verlöbnis ist jedoch seit 1950 im Familienrecht nicht mehr geregelt. Es besteht kein Anspruch auf Eheschließung. Leichtsinnige Verursachung von Kosten einer nicht erfolgten Eheschließung kann jedoch nach in der Literatur vertretener Auffassung Schadensersatzansprüche verursac...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Scheidung bei einvernehmlichem Antrag

Rz. 175 Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens der Scheidung bei einvernehmlichem Antrag ist, dass die Ehegatten sich nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgen für sich und die Kinder einig sind. Rz. 176 Das Verfahren beginnt mit einem ricorso beim zuständigen Gericht, in dem die Ehegatten ihre bezüglich der Scheidungsfolgen getroffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erteilung, Vorlage und Rückgabe der Bescheinigung

Rn. 45 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das zuständige FA erteilt die NV-Bescheinigung; dies ist ein sonstiger begünstigender Steuer-VA, kein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid; vgl BFH BStBl II 1992, 322; Bartone in Kühn/v. Wedelstädt, AO Vorbemerkung §§ 172–177 Rz 5; Ratschow in Klein, AO § 118 Rz 13. Es handelt sich um einen speziellen Grundlagenbescheid für Zwecke des S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH v 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die dage...mehr