Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FoVo 11/2015, Kosten sparen... / 3 Der Praxistipp

Zulassung der Beschwerde beantragen! Der Streit drehte sich im einzelnen Fall nur um 20,35 EUR für die persönliche Zustellung oder 7,05 EUR für die Zustellung per Post, d.h. um eine Differenz von 13,30 EUR. Das versperrte nach § 66 Abs. 2 GKG, der über § 5 Abs. 2 GvKostG anwendbar ist, den Weg zur Beschwerde. Diese ist nämlich nur statthaft, wenn die Beschwer mindestens 200 E...mehr

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Zulässiger Rechtsweg gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach §§ 30 ff. des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HmbVwVG)?

Leitsatz Wendet sich der Beitragsschuldner vor dem Finanzgericht gegen die Beitreibung von rückständigen Rundfunkbeiträgen, die das Finanzamt auf Ersuchen des Norddeutschen Rundfunks durchführt, ist der Rechtsstreit an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen. Sachverhalt Der NDR hatte das Finanzamt mit der Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen ersucht. Wege...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / tt) Wirksamkeit, Rechtskraft und Vollstreckung des Beschlusses

Rz. 95 Die Wirksamkeit des Beschlusses bestimmt sich nach § 116 Abs. 3 S. 1, S. 2 FamFG; hiernach wird ein Beschluss – abweichend von der allgemeinen Vorschrift des § 40 Abs. 1 FamFG nicht mit Bekanntgabe –, sondern grundsätzlich erst mit Rechtskraft wirksam, es sei denn, das Gericht hat die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses angeordnet. Rz. 96 Nach § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG...mehr

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§ 4 Güterstände / e) Verfahren und Vollstreckung

Rz. 918 Für das Revokationsverfahren sind die Familiengerichte zuständig, weil es sich um eine Güterrechtssache im Sinne der §§ 101 Nr. 9, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1 FamFG handelt.[1138] Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Verfügungsempfängers von dem die Unwirksamkeit der Verfügung begründeten Umständen trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit beruft.[1139]...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 229 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedliche Beweggründe beruhen. Rz. 230 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Die weiteren Ansprüche des § 1379 BGB

Rz. 1073 Der Anspruch auf Aufnahme des Bestandsverzeichnisses in bestimmter Form, der Wertermittlungsanspruch sowie der Anspruch auf Hinzuziehung der Herstellung des Bestandsverzeichnisses kann jeweils selbstständig isoliert aber auch in Verbindung mit dem Auskunfts- und Belegvorlageanspruch geltend gemacht werden. Die Vollstreckung eines insoweit ergangenen (Teil-) Beschlus...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / A. Allgemeines und Rechtsquellen

Rz. 1 Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt wird immer häufiger mit Fragestellungen, die Auslandsberührungen haben, konfrontiert. Die enger werdende Zusammenarbeit der Europäischen Länder und die Globalisierung der Märkte ermöglichen und fördern Ehen und Partnerschaften mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Religionen und Kulturen. Die Möglichkeiten für Familien si...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Im deutschen Recht fällt es in der Regel nicht schwer zwischen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit im Rahmen einer Scheidung oder aber einer Unterhaltsproblematik zu unterscheiden. Ist der beratende Anwalt jedoch mit der Anwendung ausländischen Rechtes konfrontiert, kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Um entscheiden zu können, ob es sich um eine unterhalt...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Kindesunterhalt im Rahmen der Gütergemeinschaft

Rz. 208 Auch im Rahmen des Güterstandes der Gütergemeinschaft kommen bei Ansprüchen auf Kindesunterhalt die Regeln nach §§ 1601 ff. BGB einschließlich der Vertretungsbefugnis nach § 1629 BGB uneingeschränkt zur Anwendung. Rz. 209 Hinsichtlich der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs bestehen allerdings Besonderheiten. Bei Kindesunterhaltsansprüchen handelt es sich um Gesamtgu...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / I. Rechtswahl zur Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 28 Mit Inkrafttreten der Brüssel IIa-VO am 1.3.2001 war die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen geregelt worden. Für Eheverträge und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen ist wichtig, dass eine Gerichtsstandvereinbarung nach dieser Verordnung nicht zulässig ist. Ebenso wenig können sich Eheleute darauf verständigen, ob eine im Ausland ergang...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (1) Grundlagen

Rz. 30 Die Zwangsvollstreckung richtet sich nur bei Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs unmittelbar nach dem FamFG, §§ 88 ff., 95 Abs. 1 FamFG. In Gewaltschutzsachen, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfallen (sogenannte reine FamFG-Familiensachen), gelten gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 (für Ansprüche auf Überlassung ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Durchsetzung der Befreiung

Rz. 996 Der Befreiungsanspruch kann bei der Notwendigkeit zur gerichtlichen Durchsetzung wegen des Wahlrechts des Befreiungsschuldners, wie er die Befreiung bewirken will, nicht durch einen Zahlungsantrag an den Gläubiger oder den Befreiungsgläubiger verfolgt werden.[906] Eine Vollstreckung des titulierten Befreiungsanspruches richtet sich auf Vornahme einer vertretbaren Hand...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegliches Vermögen

Rz. 36 Eine weitere sehr sinnvolle Maßnahme zur Wahrung der Rechte der Gesamtgläubigerschaft ist die Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. Erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Rechtswirkung des § 89 InsO ein, der Zwangsvollstreckungen nach Verfahrenseröffnung für unzulässig erklärt. Auf Antrag des vorläufigen Insolvenzv...mehr

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§ 4 Güterstände / (3) Aufrechnung gegen eine Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 704 Wenn eine Zugewinnausgleichsforderung im Scheidungsverbund geltend gemacht wird, entsteht diese und wird fällig mit Rechtskraft des Scheidungsendbeschlusses, auch wenn der Berechnungszeitpunkt auf den Tag der Zustellung des Scheidungsantrags vorverlegt wurde. Hat der Ausgleichspflichtige vor diesem Zeitpunkt seinerseits eine Gegenforderung aus Gesamtschuldnerausgleic...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / III. Rechtswahl im Güterrecht

Rz. 30 Im Güterrecht existieren bisher keinerlei internationale Verträge oder EU-Verordnungen, die eine Rechtswahl der Eheleute in diesem Bereich, sei es nun die Zuständigkeit eines Gerichtes oder die Anwendung des materiellen Rechtes regeln. Die angedachte EU-GüterrechtsVO soll dies auffangen und sowohl die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung als auch die Anwendung...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (5) Vollstreckungserinnerung entsprechend § 766 ZPO

Rz. 40 Die in der Praxis besonders bedeutsame Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO ist keine Familiensache. Zur Entscheidung über die Erinnerung ist nämlich gemäß § 766 ZPO ausschließlich (§ 802 ZPO) das Vollstreckungsgericht zuständig.[55] Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Vollstreckung stattgefunden hat oder stattfinden soll, § 764 Abs. 2 ZPO. Es entscheidet...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 1149 Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich ebenso vorrangig gegen das Gesamtgut. Nachdem Kindesunterhaltsansprüche also Gesamtgutsverbindlichkeiten sind, haften im Widerspruch zu den kindesunterhaltsrechtlichen Grundsätzen beide Elternteile als Gesamtschuldner für den Barkindesunterhalt, selbst wenn nur ein Elternteil das Kind betreut. Rz. 1150 In der Trennungszei...mehr

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§ 4 Güterstände / b) Abgrenzung des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 260 Abs. 2 ZPO zum Ergänzungs- und Berichtigungsverlangen bei erteilter Auskunft

Rz. 1075 Aus § 260 Abs. 2 BGB folgt die Verpflichtung des Auskunftsschuldners, auf Verlangen an Eides Statt zu versichern, dass er die erteilte Auskunft nach besten Wissen und so vollständig abgegeben hat, als er dazu im Stande ist. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass Grund zur Annahme besteht, dass das Bestandsverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufges...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Ausübung des Übernahmerechts

Rz. 1421 Bei dem Übernahmerecht handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, das vererblich ist. Es ist gegenüber dem anderen Ehegatten oder gegenüber dem Gericht durch einseitige, formlose, unwiderrufliche und empfangsbedürftige Willenserklärung geltend zu machen. Die Ausübung des Übernahmerechts ist selbst dann formlos möglich, wenn der rechtsgeschäftliche Erwerb des Gegenstan...mehr

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§ 4 Güterstände / e) Verfahren

Rz. 968 Der Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach § 1385 BGB kann nicht im Scheidungsverbund gestellt werden.[1174] Rz. 969 Soweit ein Ehegatte Antrag nach § 1385 Nr. 2 – 4 BGB gestellt hat, besteht für den anderen Ehegatten die Möglichkeit, im gleichen Verfahren Widerantrag zu stellen. Dabei haben Antrag und Widerantrag nicht denselben Streitgegenstan...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / V. Durchsetzung

Rz. 821 Wird die gerichtliche Durchsetzung des Befreiungsanspruchs betrieben, muss ein entsprechender Antrag dem Bestimmtheitserfordernis gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügen. Das bedeutet, aus einem auf Befreiung gerichteten Antrag muss die betreffende Höhe der Zahlungsverpflichtung eindeutig hervorgehen.[676] So sollte bei einem Bankdarlehen die ursprüngliche sowie aktuelle...mehr

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FoVo 10/2015, Vollstreckung... / Leitsatz

Hat der Mieter von Gewerberäumen gegen ein Berufungsurteil des OLG auf Räumung und Herausgabe Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht, kann er im noch laufenden Erkenntnisverfahren Vollstreckungsschutz über §§ 544 Abs. 5 Satz 2, 719 Abs. 2 ZPO erhalten; ein Antrag nach § 765a ZPO ist daher unzulässig. LG Frankfurt, Beschl. v. 27.2.2015 – 11 T 29/15mehr

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FoVo 10/2015, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

Eigentlich sollte Gläubiger der Beschwerdeführer sein Die Konstellation des Falles ist besonders. Eigentlich wäre es an dem Gläubiger gewesen, gegen die Entscheidung des AG sofortige Beschwerde einzulegen bzw. die Entscheidung schon mit der tragenden Begründung des LG zu vermeiden. Muster "Der Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO kann schon aus formalen Gründen keinen Er...mehr

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FoVo 10/2015, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

LG legt Mitteilung als Beschwerde aus Der Antrag der Schuldner ist als sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des AG auszulegen, da sie "Berichtigungen" betreffend den Beschluss begehren, die sie infolge des Nichtabhilfebeschlusses des AG lediglich im Wege der sofortigen Beschwerde erlangen können. Beschwerde gegen Sicherheitsleistung ist unzulässig Die sofortige Beschwerde g...mehr

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FoVo 10/2015, Vollstreckung... / 1 I. Der Fall

Räumungsbegehren in zwei Instanzen erfolgreich Die Schuldner sind zur Räumung der von ihnen genutzten Gewerberäume verurteilt worden, wogegen sie sich erfolglos mit der Berufung gewandt haben. Dagegen richtet sich ihre Nichtzulassungsbeschwerde. Räumung steht an In der Folgezeit hat die Gläubigerin den GV mit der zwangsweisen Räumung beauftragt. Dagegen haben die Schuldner Antr...mehr

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zfs 10/2015, Parallelvollst... / 2 Aus den Gründen:

"Gegen den Betr. wurde in vorliegendem Verfahren durch Urt. v. 8.8.2014 ein Fahrverbot angeordnet, wobei ihm keine Abgabefrist i.S.d § 25 Abs. 2a StVG bewilligt wurde im Hinblick darauf, dass in einem Zeitraum von 2 Jahren vor der hier zugrunde liegenden Ordnungswidrigkeit bereits ein Fahrverbot verhängt worden war. Die gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde wurde a...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO und in der Sache begründet. Der Kläger haftet für die Kosten der Vollstreckungsabwehrbürgschaft der X-Bank nur im Umfang der Kostenquote von 12/13, d.h. es sind nur 7.099,26 EUR erstattungspflichtig. Hat der Beklagte nach erstinstanzlicher Verurteilung eine ...mehr

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zfs 10/2015, Parallelvollst... / 3 Anmerkung:

Entgegen der scheinbar klaren Subsumtion durch das AG Saarbrücken gibt es gerade keine klare gesetzliche Regelung zur Parallelvollstreckung von Fahrverboten, vgl. § 25 Abs. 2a S. 2 StVG, so dass im Zweifel eine gerichtliche Klärung über § 103 OWiG erfolgen muss. Es gibt dabei insgesamt vier Konstellationen: (1) mehrere privilegierte Fahrverbote; (2) mehrere sofortige Fahrver...mehr

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FoVo 10/2015, Verspätet beh... / 2 II. Die Entscheidung

Frist als erstes Hindernis Zutreffend weist das AG bezüglich des Vollstreckungsschutzantrages darauf hin, dass die Schuldnerin bereits die Frist für den Antrag auf Räumungsschutz nach § 765a Abs. 3 ZPO nicht eingehalten hat. Ihr wäre es auch möglich gewesen, den – mit dem Bestehen von drei Untermietverhältnissen begründeten – Räumungsschutzantrag zu einem früheren Zeitpunkt z...mehr

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FoVo 10/2015, Verspätet beh... / Leitsatz

1. Das angebliche Bestehen von Untermietverhältnissen über eine zu räumende Ladenfläche, zu denen der Hauptmieter im Räumungsrechtsstreit keine näheren Angaben gemacht hat, reicht nicht zur Gewährung von Vollstreckungsschutz gegen die Räumung nach § 765a ZPO. 2. Aus einem gegen den Hauptmieter erstrittenen Räumungstitel kann grundsätzlich nur gegen diesen die Zwangsvollstreck...mehr

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FoVo 10/2015, Kontopfändung: Die Bankbescheinigung als Praxisproblem

Kontopfändung und Pfändungsfreibeträge Verfügt der Schuldner über ein Girokonto, so kann er Pfändungsschutz nur erlangen, wenn er das Konto vertraglich so gestaltet, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k ZPO handelt. Entgegen vielfacher Meinung gelten für dieses Pfändungsschutzkonto nicht die Pfändungsfreigrenzen nach der Tabelle zu § 850c ZPO. Vielmehr...mehr

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zfs 10/2015, Europäische Verkehrsrechtstage

Nachdem sie viele Jahre in Luxemburg beheimatet waren, haben die Europäischen Verkehrsrechtstage dieses Jahr eine Ortsveränderung erfahren. Die 16. Ausgabe der internationalen Tagung ist in Richtung Osten Europas gewandert und wird in Budapest stattfinden. Eines der zentralen Themen der diesjährigen Tagung ist der wichtigen Frage gewidmet, ob wir eine Aktualisierung der kodif...mehr

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FoVo 10/2015, Teilungsplan:... / 3 Der Praxistipp

Frist- und Inhaltskontrolle gefordert Widerspricht der Schuldner dem Teilungsplan und hinterlegt darauf das Vollstreckungs- bzw. Verteilungsgericht den Versteigerungserlös, wird der Vollstreckungserfolg illiquide. Es liegt also im Interesse des Gläubigers, dass eine schnelle (Rest-)Auszahlung erfolgt. Vor diesem Hintergrund gebietet es die Interessenlage, dass sich der Gläubi...mehr

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AGS 10/2015, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das AG Stralsund war gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO als zuständiges Gericht zu bestimmen. Der Verweisungsbeschluss des AG Hannover ist für das AG Stralsund nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend. Zwar ist – mindestens – die rechtliche Argumentation des AG Hannover in seinem Verweisungsbeschluss nicht richtig. Unabhängig davon, ob nicht von Rechts wegen eine örtliche Zuständigkeit de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Testamentsvollstrecker

Rz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Vergütungen aus der Vollstreckung von Testamenten führen zu Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); das gilt auch für einen Rechtsanwalt (EFG 1982, 569). Ergänzend > Haftung für Lohnsteuer Rz 151 ff, > Rechtsanwälte. Rz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Ob die Aufwendungen für eine Testamentsvollstreckung beim Erbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 24 Anhörung... / 2.2 Ausnahmen von der Anhörung

Rz. 7 Der Ausnahmekatalog in Abs. 2 enthält eine abschließende Aufzählung, die keine weiteren Ausnahmen erlaubt (BSG vom 9.3.1978, 2 RU 99/77, SozR 1200 § 34 Nr. 3). Auch eine analoge Anwendung auf andere Tatbestände ist nicht möglich. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie in den in Abs. 2 aufgeführten Fällen von einer Anhörung absieht. Diese verfahrensmäßige Ermessensent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 18 Beginn d... / 2.3 Amtsverfahren

Rz. 5 Beim Fehlen einer speziellen gesetzlichen Pflicht zur Einleitung eins Verwaltungsverfahrens liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, ob und wann sie ein Verfahren eröffnet (Satz 1). Sie bedarf dazu grundsätzlich keines Antrages eines Beteiligten. Mit dem Ermessen ist der Behörde ein Handlungsspielraum eingeräumt. Der einer Verwaltungsbehörde bei d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 09/2015, Kroatisches E... / 1

Kroatische Staatsangehörige stellen in Deutschland eine der größten Migrantengruppen.[2] Viele in Deutschland lebende Kroaten sind als sogenannte Gastarbeiter angeworben worden und haben Vermögenswerte aufgebaut, sodass erbrechtliche Fragen relevant werden. Sowohl in der Vorfeldberatung bei Errichtung von Testamenten oder Übertragung von Vermögenswerten als auch im Nachlassv...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / E. Muster

Der (schriftliche) Adhäsionsantrag orientiert sich wesentlich an einer Klage. Das nachfolgende Muster soll als mögliche Formulierungshilfe dienen. Anmerkungen und Erläuterungen sind zur besseren Übersichtlichkeit in die Fußnoten aufgenommen worden. Hinweis Formulierungsbeispiel An das Gericht In der Strafsache gegen A wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr legitimiere ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für drogenbedingt behindertes Kind bei Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Leitsatz Nach der BFH-Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf Kindergeld für ein wegen einer Suchterkrankung behindertes Kind, das inhaftiert oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht ist. Etwas anderes gilt jedoch, solange die Vollstreckung einer Haftstrafe gem. § 35 BtMG zugunsten einer Entwöhnungstherapie zurückgestellt ist. Dass es sich um eine stationäre Therapie ...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / J. Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Rz. 284 Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen regelt Kapitel IV mit den Bestimmungen der Artt. 39 bis 58 ErbVO. Die Regelungen entsprechend weitgehend den Vorschriften der Brüssel I VO/Brüssel I a VO[218] (vgl. dazu § 1 Rn 41, 42). Die Brüssel I VO/I a VO befasst sich jedoch ausschließlich mit streitigen Verfahren, während die ErbVO sowohl für diese gilt als auc...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / II. Verordnungen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Rz. 41 Den Anfang machten Verordnungen über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, nämlich Mit diesen – bahnbrechenden – Verordnungen w...mehr

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§ 7 Anhang / A. ErbVO

Rz. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlass­zeugnisses DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN ...mehr

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§ 7 Anhang / F. Vorschlag für Güterrechts VO (im Planungsstadium)

Rz. 8 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.3.2011 KOM(2011) 126 endgültig 2011/0059 (CNS) C7–0093/11 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts {KOM(2011) 125 endgültig} {KOM(2011) 127 endgültig} {SEK(2011) 327 endgültig} {SEK(2011) 328 endgültig} … Kapi...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / C. Geschichtliche Entwicklung der ErbVO

Rz. 10 Jedes Jahr[12] ereignen sich in der EU ca. 450.000 grenzüberschreitende Erbfälle mit Auslandsbezug, bei denen ein Vermögen von insgesamt ca. 123 Milliarden EUR übertragen wird). Nach bisheriger Rechtslage haben die nationalen Gerichte in der EU dabei vielfach ein ihnen nicht vertrautes ausländisches Recht (sei es das Recht eines EU-Mitglied Staates oder eines Drittsta...mehr

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§ 7 Anhang / C. IntErbRVG

Rz. 3 Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) vom 29.6.2015, BGBl. I 2015, S. 1042 BGBl III 319–116 Abschnitt 1 Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / III. Deutsches Ausführungsgesetz

Rz. 294 Das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)[224] regelt die Umsetzung der Vorgaben der ErbVO für Deutschland, wobei sich der deutsche Gesetzgeber – bewusst – dagegen entschieden hat, die Durchführungsvorschriften zur Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung ausländischer Titel in das (bereits bestehende) Anerkennungs- und Vollstreckungsausführung...mehr

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§ 2 Die neue EU-Erbrechtsve... / II. Vollstreckbarkeit von Entscheidungen

Rz. 291 Auch die für die Vollstreckung geltenden Vorschriften der Artt. 43 bis 58 ErbVO sind eng an den Wortlaut der Vorschriften der Brüssel I VO angelehnt. Von einer pauschalen Verweisung auf die Vorschriften der Brüssel I VO wurde mutmaßlich deshalb abgesehen, weil die Brüssel I VO überarbeitet wurde (zur Brüssel I a VO siehe § 1 Rn 42),[223] als die ErbVO geschaffen wurd...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / IV. Ehegüterrecht

Rz. 57 Im Hinblick auf das Güterrecht liegt bereits ein Vorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung des Kollisionsrechts (für Ehen und auch eingetragene Lebenspartnerschaften) vor.[61] Wann mit einer Verabschiedung zu rechnen ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, das Gesetzgebungsverfahren ist zum Stillstand gekommen.[62] Es ist auch offen, ob die Verordnung zum anw...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / I. Entwicklung des EU-Rechts

Rz. 26 In der EU[11] wurde frühzeitig erkannt, dass einheitliche Regelungen die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung vereinfachen würden.[12] So vereinbarten die damals 6 EWG-Staaten das Übereinkommen der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968[13] (gängige A...mehr