Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Regelungen aufgrund von § 74c Abs. 3 GVG

Rz. 18a § 74c Abs. 3 und 4 GVG bringen darüber hinaus eine Veränderung der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts. Durch Rechtsverordnungen der jeweiligen Landesregierungen bzw. bei Weitergabe der Ermächtigung an die Landesjustizverwaltung können Steuerstrafsachen, für die eine besondere Geschäftsverteilung auf Wirtschaftsstrafkammern nach § 74c Abs. 1 GVG zulässig wäre, f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.3 Ermessen nach dem Zweck der Ermächtigung

Rz. 25 Bei der Ausübung des Ermessens ist auf der Grundlage des ermittelten Sachverhalts vom Zweck der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigung, wie er sich aus deren Wortlaut und seiner Auslegung unter Heranziehung der systematischen Stellung und Entstehungsgeschichte ergibt, auszugehen. Dabei sind alle Gesichtspunkte tatsächlicher Art und ferner alle rechtlichen Gesichtspunkte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.1 Erfordernis gesetzlicher Ermächtigung

Rz. 13 Das Ermessen setzt schon nach dem Wortlaut des § 5 Halbs. 1 und 2 AO eine entsprechende (gesetzliche) Ermächtigung voraus, durch die der Gesetzgeber der Verwaltung einen bestimmten bzw. jedenfalls durch Auslegung bestimmbaren Ermessensspielraum einräumt. Auch der Zweck der Ermächtigung für die zu treffende Ermessensentscheidung muss sich aus der Ermächtigungsvorschrif...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.5 Haftung des Minderjährigen

Rz. 9 § 1629a BGB (Beschränkung der Minderjährigenhaftung) (1) Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder eine sonstige Handlung mit Wirkung für das Kind begründet haben, oder die aufgrund eines während der Minderjährigk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.5 Rechtsverordnungen

Rz. 19 Rechtsverordnungen sind sog. Gesetze im materiellen Sinn. Sie können nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, wenn diese dazu durch ein förmliches Gesetz ermächtigt worden sind. Eine solche von einem Organ der Exekutive erlassene Rechtsverordnung setzt, obwohl sie nicht unmittelbar vom Gesetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält, obwohl im Zweiten Abschnitt ("Steuerliche Begriffsbestimmungen") platziert, keine Begriffsbestimmung, sondern eine Direktive für das Wie des von der Finanzbehörde auszuübenden Ermessens und die Grenzen der Ermessensausübung. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 40 VwVfG überein. Es handelt sich nur um eine Rahmenvorschrift für die Anwendung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3.2 Sonderabgaben

Rz. 24 Keine Steuern sind die im Staatsrecht höchst umstrittenen sog. Sonderabgaben.[1] Anders als Steuern sind diese hinsichtlich ihrer Erhebung und Verwendung zweckgebunden und dienen nicht der Erzielung von Einnahmen i. S. d. § 3 Abs. 1 AO. Ihr Aufkommen fließt nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern regelmäßig in einen Sonderfonds und ist "gruppennützig" zu verw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Rz. 49 Nach der BVerfG-Rspr.[1] folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG insbesondere für das Einkommensteuerrecht das grundsätzliche Gebot, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Im Interesse steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Stpfl. bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2.3 Verzahnung von unbestimmtem Rechtsbegriff und Ermessen

Rz. 11 In manchen Vorschriften sind unbestimmter Rechtsbegriff und Ermessenstatbestand als sog. Koppelungsvorschriften materiell so eng verzahnt, dass sich die Frage einer einheitlichen Behandlung beider Teile stellt. Dies betrifft nicht die typischen Ermessensermächtigungen, bei denen auf der ersten Stufe der Ermessensentscheidung (vgl. Rz. 5) zunächst die hierfür erforderl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.7 Autonome Satzungen

Rz. 24 Rechtsnormen i. S. d. § 4 AO sind auch die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts [1] erlassenen öffentlich-rechtlichen Satzungen. Im kommunalen Bereich ergibt sich die Befugnis zum Erlass von Steuersatzungen aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder.[2] Die Festsetzung der Hebesätze bei der Grundsteuer[3] und Gewerbesteuer[4] ist den Gemeinden durch Art. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.2.1 Ermessensüberschreitung

Rz. 34 Eine Ermessensüberschreitung ist gegeben, wenn die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, indem ihr entweder nach dem vorliegenden Sachverhalt eine Ermessensermächtigung nicht zur Verfügung steht (Fehlen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsnorm) oder die gewählte Rechtsfolge von der Ermächtigungsvorschrift nicht gedec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 32 Bei Ermessensentscheidungen können Fehler verschiedenster Art auftreten. Ermessensfehler können auf unzutreffender Gesetzesauslegung, auf Fehlern im Verfahren wie z. B. der unterlassenen Anhörung des Beteiligten nach § 91 Abs. 1 AO vor Erlass eines Haftungsbescheids oder auf unzutreffenden bzw. unzureichenden Sachverhaltsermittlungen (vgl. oben Rz. 27), auf fehlender ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2.1 Verfassungsmäßigkeit der Ermessensermächtigung

Rz. 6 § 5 AO regelt nur die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ermessensausübung. Die Einräumung von Ermessensspielräumen für das Verwaltungshandeln durch den Gesetzgeber ist rechtsstaatlich grundsätzlich unbedenklich. [1] Eine Grenze ergibt sich allerdings aus der Gewaltenteilung, dem Bestimmtheitsprinzip sowie den verfassungsrechtlichen Besteuerungsgrundsätzen, insbesondere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.1 Rechtscharakter

Rz. 108 Keine Rechtsnormen i. S. d. § 4 AO sind die Verwaltungsanordnungen oder Verwaltungsvorschriften, deren Ziel in erster Linie die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Besteuerungspraxis ist. Sie enthalten bindende verwaltungsinterne Anweisungen von im Behördenaufbau weisungsbefugten Stellen an nachgeordnete Dienststellen. Als bloßes Innenrecht entfalten sie grundsät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 6.2 Gerichtliches Verfahren

Rz. 54 Das FG darf Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden nur darauf überprüfen, ob sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen gehalten und ob vom Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht, also auf eine Ermessensunter- oder -überschreitung oder ein fehlerhaftes Ermessen.[1] Die Fassung dieser Vorschrift entspricht der des § 5 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1.1 Erfordernis eines förmlichen Gesetzes oder einer Satzung

Rz. 38 Im Steuerrecht, dessen Steuerbelastungsentscheidungen und Tarifgestaltungen weitgehend vom Willen des Gesetzgebers abhängen, ist von einem strengen Gesetzesvorbehalt auszugehen.[1] Die allein ausreichende Grundlage für die Besteuerung i. S. d. Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) sind Gesetze im formellen Sinn und Satzungen.[2] Wegen des in der Besteuerung liegenden...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.2 Einzelfälle

Rz. 36 Dem Schutzzweck entsprechend ist § 119 Nr. 4 FGO weit auszulegen. Ein Mangel in der Vertretung liegt z. B. vor, wenn der Beteiligte deshalb nicht zu Wort kommen konnte, weil er z. B. keinen gesetzlichen Vertreter hatte oder zu Unrecht als prozessfähig angesehen worden ist.[1] Das gilt auch für die Fälle mangelnder Prozessführungsbefugnis oder mangelnder Beteiligungsfäh...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.1 Gegenstand

Rz. 33 Ein Mangel in der Vertretung liegt vor, wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war, außer wenn er der Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat.[1] Von einer stillschweigenden Zustimmung zur Prozessführung ist auszugehen, wenn der Beteiligte den seiner Meinung nach bestehenden Mangel nicht spätestens ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51–62 FGO)

Rz. 5 Der 2. Teil der FGO [1] regelt das Verfahren von der Klage bis zu den Rechtsmitteln und zur Wiederaufnahme. § 121 S. 1 FGO verweist auf die im 2. Abschnitt enthaltenen allgemeinen Verfahrensvorschriften[2], die unmittelbar nicht nur für das FG-Verfahren, sondern auch für das Verfahren vor dem BFH anwendbar sind, soweit sie nicht lediglich das Verfahren vor dem FG betref...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.4 Zulässigkeit i. e. S.

Rz. 5 Als Zulässigkeitsvoraussetzungen i. e. S. führt § 124 Abs. 1 S. 1 FGO nur die gesetzliche Form und Frist für Einlegung und Begründung der Revision an. Die Aufzählung ist nicht abschließend.[1] Die wesentlichen von Amts wegen zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen i. e. S. sind: formgerechte Einlegung und Begründung der Revision – Schriftform [2]; Einhaltung der Fristen...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 4 Besonderheiten bei Minderjährigen

Ein minderjähriger Arbeitnehmer, der von seinen gesetzlichen Vertretern zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ermächtigt wurde, gilt nach § 113 BGB für solche Rechtsgeschäfte als unbeschränkt geschäftsfähig, die sich mit der Eingehung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses oder der Erfüllung der Arbeitsvertragspflichten ergeben. Ausgenommen sind nur Verträge, zu denen der g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rücknahmeerklärung

Rz. 5 Die Rücknahme muss als Prozesshandlung klar und eindeutig erklärt werden.[1] Eine missverständliche Erklärung ist unwirksam, der BFH braucht sich nicht durch Rückfrage über den Inhalt der Erklärung zu vergewissern.[2] Die Rücknahme unter einer Bedingung ist daher unwirksam.[3] Nicht erforderlich ist die ausdrückliche Erklärung, die Revision zurücknehmen zu wollen; ausr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.1 Allgemeines

Rz. 134 Im Rahmen der besonderen Steueraufsicht [1] besteht gem. § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde dem von der Aufsicht Betroffenen Auflagen erteilen. Bei dieser Auflage handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt, der mit einer anderen Entscheidung verbunden ist und auf dieser beruht. Sie lässt den Inhalt und die Rechtswirkungen des "H...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächtigung

1 Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1, 18, 20 Abs. 1 ...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümer B auf Rückbau einer unzulässigen baulichen Veränderung. Da K womöglich nicht prozessführungsbefugt ist, ermächtigen die Wohnungseigentümer ihn in Bezug auf die Entstörung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Beschluss. Fraglich ist, ob Wohnungseigentümer eine solche Ermächtigung überhaupt beschließen können.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Ermächt... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 30.3.2023, 2-13 S 14/22mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 9a Abs. 2 WEG stehe einer Ermächtigung nicht entgegen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei vielmehr berechtigt, einen Wohnungseigentümer zu ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums geltend zu machen (Hinweis u. a. auf B...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt die Frage, ob es möglich ist, einen Wohnungseigentümer in Bezug auf Ansprüche zu ermächtigen, welche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Prozessstandschafterin nach §§ 9a Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG eigentlich selbst durchsetzen müsste. Das LG bejaht diese Frage mit der h. M. Für diese Sichtweise spricht ihre Praktikabilität. Wie vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Ermächt... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen.mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 50 WEG a. F. waren den Wohnungseigentümern als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Mit anderen Worten: Wer auf den vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt nicht vertrauen wollte, war stets berechtigt, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger. Zu fragen ist, wer für die Geltendmachung der Mängelrechte in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zuständig ist. Primäre Mängelrechte Die primären Mängelrechte (= Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses) kann jeder Wohnungseigentümer selbst durchsetzen. Dies galt vor ...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / 2.3 Wie der Nachweis der Zuordnung zur Lieferung des Unternehmers erbracht werden kann

Zum Nachweis der Zuordnung der Beförderung oder Versendung zur Lieferung des Unternehmers gehört ggf. auch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, bei Vorliegen konkreter Zweifel im Einzelfall diesen Nachweis zu überprüfen. Somit kann der Unternehmer in Zweifelsfällen ggf. zur Vorlage folgender Dokumente...mehr

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Körperschaftsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die "Einkommensteuer der Körperschaften". Es bestehen daher viele Gemeinsamkeiten, insbesondere beim Umfang der Einkünfte und der Einkommensermittlung. Ist eine Körperschaft berechtigt, Ausschüttungen vorzunehmen, gehören die Ausschüttungen im Normalfall zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer des Anteilseigners. Nicht als Körpersc...mehr

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Umsatzsteuer in der Schweiz / 3 Vorsteuervergütungsverfahren

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Auslagen für unternehmerische Tätigkeiten haben und denen steuerpflichtige inländische Leistungserbringer Dienstleistungen oder Gegenstände mit einer den Vorschriften entsprechenden Rechnung fakturieren (ausgenommen sind Reisebüros), können sich die MWSt vergüten lassen (gilt analog auch für in die Schweiz eingeführte Gegenstände)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3 Bevollmächtigung des Anbieters, sog. Dauerzulageantrag (Abs. 1a)

Rz. 23 Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrags bevollmächtigen, für ihn die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen (§ 89 Abs. 1a S. 1 EStG). Der Antrag auf Zulage im sog. Dauerzulageantragsverfahren ist eine eigene Willenserklärung des Anbieters im Namen des Zulageberechtigten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertretung im steuerlichen Verfahren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.1 Vollmachtserteilung

Rz. 24 Die Bevollmächtigung muss nach dem Wortlaut des § 89 Abs. 1a S. 1 EStG "schriftlich" erfolgen.[1] Aus dem Begriff "schriftlich" kann allerdings nicht ohne Weiteres auf ein die eigenhändige Unterschrift umfassendes Schriftformerfordernis geschlossen werden. In den Fällen, in denen das Gesetz Begriffe wie "Schriftstück" oder "schriftlich" verwendet, ist im Wege der Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3.2 Antrag des Anbieters

Rz. 29 Die Frist zur Beantragung der Zulage endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zugangs des Antrags beim Anbieter. Da der bevollmächtigte Anbieter den Antrag auf Zulage bei sich selbst stellen müsste, fingiert die Finanzverwaltung den Antragseingang. Zeitpunkt des Zugangs des Antrags ist im Fall der B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 2.1 Frist

Rz. 8 Die Antragsfrist endet mit Ablauf des zweiten Kj. nach Ablauf des Beitragsjahres. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Zulageantrag beim Anbieter eingeht.[1] Bei der Antragsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die als Ausschlussfrist zu qualifizieren ist.[2] Die Frist ist nicht verlängerbar. Bei Fristversäumnis kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Andere Vereinbarungen/Vollmacht

Rz. 85 Andere Vereinbarungen dürften zwar in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden, zu beachten ist jedoch,mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / V. Auswirkung der Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess

Rz. 87 § 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31] Rz. 88 Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ei...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 104 Wie bereits erwähnt, hat der Gesetzgeber in § 3a Abs. 1 S. 4 RVG geregelt, dass § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG gelten. Dies bedeutet, dass eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG weder in Text – noch in Schriftform vorliegen muss. Auch greift für eine solche Vereinbarung nicht das Verbot der Aufnahme in einer Vollmacht. Auc...mehr

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Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG zu Geschäftsführern einer Tochter-GmbH

Zusammenfassung Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können sich nur dann selbst zu Geschäftsführern einer Tochtergesellschaft bestellen, wenn sie von den Beschränkungen des § 181 Fall 1 BGB befreit sind. Die Zwischenschaltung eines Bevollmächtigten ändert hieran nichts. Hauptteil Grundsätzlich ist es möglich, dass Vorstände einer Aktiengesellschaft (AG) zu Geschäftsfü...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) § 3a RVG – Form- und Inhaltsvorschriften

Rz. 51 § 3a RVG wurde zum 1.10.2021 angepasst, einige bisher in § 4 RVG enthaltene Regelungen wurden umgeparkt:[24] § 3a RVG: (4) -1-Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. -2- Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht ...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.3.2 Beschränkte Geschäftsfähigkeit (Minderjährige)

Personen, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Minderjährige), sind beschränkt geschäftsfähig. Für Rechtsgeschäfte, an denen sie beteiligt sind, gelten die besonderen Regeln der §§ 106 ff. BGB: Grundsätzlich bedarf der Minderjährige zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung des gesetzl...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Abgrenzung Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

Rz. 137 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information sowie für die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrags, Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG. Maßgeblich für den Anfall einer Geschäftsgebühr ist der erteilte Auftrag, da diesem zu entnehmen ist, welchen Weg der Rechtsanwalt zur Erledigung der Angelegenheit beschr...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / B. Mandatsablehnung

Rz. 3 Gerade im Familienrecht treten Mandanten mit schwieriger Persönlichkeitsstruktur gehäuft auf. Solange eine Pflicht zur Annahme des Mandats nicht besteht, sollten Anwälte daher immer sorgfältig prüfen, ob sie ein Mandat annehmen möchten. Trennung/Scheidung stellen eine außergewöhnliche Lebenssituation für Menschen dar. Es geht um "alles, was wichtig ist". Trennung/Schei...mehr