Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2018

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2019

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Forschungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kfz-Steuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bestellung eines Nachlasspf... / 5. Lösung mittels trans- oder postmortaler Vollmachten

Vorstehende Schwierigkeiten können durch post- oder transmortale Vollmachten vermieden werden: entweder durch eine Generalvollmacht, die umfassend zur rechtlichen Vertretung über den Tod hinaus berechtigt (OLG Karlsruhe v. 13.8.2013 – 11 Wx 64/13, GmbHR 2014, 205), oder Spezialvollmacht, die sich inhaltlich auf die Beteiligung beschränkt und den Bevollmächtigten ermächtigt, al... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bestellung eines Nachlasspf... / 6. Nachlasspflegschaft

Wurde keine Vollmacht erteilt, ist somit nach überwiegender Auffassung die Bestellung eines Nachlasspflegers notwendig. Nach § 1960 Abs. 2 BGB kann das Amtsgericht einen Nachlasspfleger bestellen, wenn die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob diese die Erbschaft angenommen haben (§ 1960 Abs. 1 BGB, zur Zuständigkeit und zum Verfahren: Weidlich in Grünewald, BGB, 85. Aufl.... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bestellung eines Nachlasspf... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Sind die Erben eines verstorbenen Gesellschafters unbekannt, sind Entscheidungen der Gesellschafter blockiert, da Beschlüsse, die ohne Ladung der Erben getroffen werden, nichtig sind (§ 241 Nr. 1 AktG analog). Liegen auch keine trans- oder postmortalen Vollmachten vor, muss ein Nachlasspfleger (§ 1960 BGB) bestellt werden. Folgefragen stellen sich au... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bestellung eines Nachlasspf... / 7. Formulierungsbeispiel

Formulierungsbeispiel für einen Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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BGM in der öffentlichen Ver... / 6.2.4 Wesentliche Erfolgsfaktoren

Wichtig Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren Einsatz von Fachpersonal (Qualifikationen im BGM) Konzentration auf wesentliche Kennzahlen Beurteilung der Kennzahlen (Normabweichung, Unterschiede und Ursachen) Optimierung/Organisation des BEM Bündeln von Informationen (BGM-Hotline) Entwicklung digitaler Angebote (u. a. Arbeitgeber-App "Meine LHW") In Krisenzeiten: EAP und psychologische... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 33

Die Kommission empfiehlt, die DRV organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann. Ausgangslage Die heutige Struktur der DRV ist Ergebnis historisch gewachsener politischer Kompromisse, die zuletzt 2005 neu justiert wurden. Regionale Präsenz, Selbstverwaltung und... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gesetzesänderung zur Digita... / 4. Grunderwerbsteuer

Änderungen des GrStG wurden mit den Art. 5 bis 8 vollzogen. Hier betreffen die gesetzlichen Anpassungen insb. den Rechtsverkehr mit den Notaren, der nun im Wesentlichen elektronisch erfolgen soll. Dem BMF werden in Art. 5 zu § 22a GrEStG entsprechende Ermächtigungen erteilt, i.R. einer Rechtsverordnung Einzelheiten der Datenübermittlung und Datenbereitstellung zu regeln sowie... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Cloer/Hagemann, AStG § 22 AStG Neufassung des Gesetzes

Ermächtigung des BMF zur Bekanntmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt Rz. 1 § 22 AStG wurde durch das JStG 2008[1] neu gefasst. Die Vorschrift hat rein deklaratorische Wirkung.[2] Sie enthält eine Erlaubnis[3], der zufolge das BMF "den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen" kann. Eine solche Bekanntmachung erleichter... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur verfahrensmäßigen Durchführung der Besteuerung (zum Umfang dieses Begriffs s Tz 4) einschl der Anrechnung, Entrichtung und Vergütung der KSt sowie zur Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (Zuschlagst), enthält das KStG nur insoweit Vorschriften, als dies aufgr der Besonderheiten bei Kö, Pers-Verein... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtliche Grundlagen in § 19 EStG, § 1 LStDV

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das EStG enthält keine Bestimmung des ArbN-Begriffs; dieser wird nur im Auslegungswege bestimmt (> Rz 3). Grundlage ist § 19 Abs 1 EStG, der in Satz 1 Nr 1 bestimmte > Einnahmen für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zuordnet. Beispielhaft werden "Gehälter, Löhne, Gratifikati... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2.3.1 Regelungszweck und Anwendungsbereich

Rz. 53 Abs. 1 S. 2 gleicht die steuerliche Anknüpfung an unterschiedliche aufsichtsrechtliche Organisationsformen an. Seit der Deregulierung gehören bei bestimmten Pensionskassen die allgemeinen Versicherungsbedingungen und fachlichen Geschäftsunterlagen nicht mehr notwendig zum genehmigten Geschäftsplan. Ohne die Fiktion könnte deshalb eine materiell gleiche Beitragsverpfli... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zum Bsp hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fisch... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abrundung

Rz. Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA rundet bei Steuerfestsetzungen die Beträge in > Euro, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen, -verordnungen oder sonstigen Rechtsnormen ausdrücklich bestimmt... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Rechtsbegriff "Durchführung der Besteuerung" trat anlässlich des StBerG 1985 v 14.12.1984 (BStBl I 1984, 659) im Zusammenhang mit der Neuregelung der St-Erklärungspflichten bei der ESt (s § 25 EStG) an die Stelle des Begriffs "Veranlagung". Die nunmehr verwendete Formulierung ist umfangreicher und deckt – neben den Vorschriften des III. T... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.1 Regelungen ab Veranlagungszeitraum 2018

Tz. 19 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das Ges zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016 (BStBl I 2016, 694) wurden die Regelungen zur Abgabe der St-Erklärungen grundlegend geändert. Nach § 149 Abs 2 S 1 AO (idF des Ges v 18.07.2016) sind St-Erklärungen, die sich auf ein Kj oder auf einen ges bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens sieben Monate nach Abla... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Rechtsverordnung aufgrund § 117a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 5 § 117a Abs. 1 S. 1 AO enthält eine Ermächtigung für den BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen i. S. d. Art. 80 GG. Eine solche bedarf gem. Art. 80 Abs. 2 GG der Zustimmung durch den Bundesrat. Voraussetzung für den Erlass einer entsprechenden Verordnung ist ein in Kraft getretenes Transformationsgesetz einer völkerrechtlichen Vereinbarung.[1] Die Vereinbarung selbst is... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2.2.2 Verpflichtung aufgrund der Satzung oder des Geschäftsplans

Rz. 40 Satzung und Geschäftsplan sind die primären organisations- und aufsichtsrechtlichen Grundlagen der Pensionskasse. Die Satzung ordnet insbesondere Mitgliedschaft, Organe, Leistungen und Finanzierung; der Geschäftsplan umfasst die für den Geschäftsbetrieb maßgebenden Angaben und bei regulierten Einrichtungen die aufsichtsrechtlich genehmigten technischen Grundlagen. Für... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 132 Rechnungen über Kleinbeträge (sog. Kleinbetragsrechnungen) liegen nach § 33 S. 1 UStDV bei einer Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (bis 31.12.2016 150 EUR und bis zum 31.12.2006 100 EUR) vor. Unter diesem Gesamtbetrag wird der Bruttobetrag, also die Summe aus umsatzsteuerlichem Entgelt und ggf. der Umsatzsteuer verstanden. Bei der Qualifizierung einer Re... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Regelung des § 14 Abs. 6 UStG ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen und unter welchen Voraussetzungen Rechnungen berichtigt werden können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung beruhen die §§ 31-... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.2.3 Teilweise und mehrfache Verfügungen; Verhältnis zum Widerruf des Bezugsrechts

Rz. 92 Eine Verfügung kann sich auf einen Bruchteil, einen Höchstbetrag, einzelne Leistungsarten oder den gesamten Versicherungsanspruch beziehen. Satz 2 wirkt nur in dem Umfang, in dem die Verfügung besteht. Mehrere Abtretungen oder Verpfändungen sind möglich, soweit Vertragsrecht, Prioritätsregeln und Versicherungsbedingungen dies zulassen; auch eine Weiterabtretung durch ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.2.1 Abtretung und Beleihung

Rz. 86 Gegenstand der Verfügung sind Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Erfasst werden nicht nur bereits fällige Leistungen, sondern auch künftige und bedingte Ansprüche, insbesondere auf Kapital-, Renten-, Rückkaufs- und Überschussleistungen, soweit sie nach dem Vertrag übertragbar oder als Kreditsicherheit nutzbar sind. Der Versicherungsschein verkörpert den Anspruch ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr 2025 gestellt wird.[1] Die... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.3 Vollmacht

Um gegenüber Finanzbehörden und Gerichten tätig werden zu können, benötigt der Verein eine Vollmacht des Mitglieds[1], die schriftlich zu erteilen ist. Die Vollmacht ist dem Verein zu erteilen, da dieser die Mitglieder vertritt, nicht dem Beratungsstellenleiter. Das BMF hat ein amtliches Vollmachtsmuster zusammen mit einem Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster veröff... mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4 Die Satzung des Lohnsteuerhilfevereins

Die Satzung eines eingetragenen Vereins ist nach ihrer Rechtsnatur ein mehrseitiger Vertrag. Das Mitglied verpflichtet sich durch die Zustimmung zur Gründung oder durch den Eintritt in den Verein, die durch Satzung festgelegten Pflichten zu übernehmen und erhält die satzungsmäßigen Mitgliedsrechte. Gegenüber Dritten hat die Satzung nur ausnahmsweise Rechtswirkung, z. B. bei ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Festsetzung der Zinsen (Abs. 1 Halbs. 1)

Rz. 9 Die Zinsen werden nach §§ 155ff. AO wie Steuern durch Bescheid festgesetzt. Der Zinsbescheid muss in Form und Inhalt den Anforderungen des § 157 AO genügen.[1] Dieser muss schriftlich oder elektronisch erteilt werden und Art und Betrag der Zinsen (ggf. nach Steuerart, Zeiträumen, also Einzelbeträgen aufgeschlüsselt[2]) und den Zinsschuldner[3] angeben.[4] Von den Steue... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 8 Befugnis zum Erlass von Richtlinien

Rz. 220 Die Ausübung des Ermessens kann für gleich gelagerte Fälle im Interesse einheitlicher Ermessensausübung durch Richtlinien geregelt werden. Als Verwaltungsvorschriften binden diese Richtlinien zwar die Verwaltung, haben Außenwirkung aber nur im Rahmen der Selbstbindung. Über die auf dem Gleichheitssatz, Art. 3 GG, beruhende Selbstbindung der Verwaltung für die Ermesse... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.2 Voraussetzungen nach neuem Recht

Rz. 274 Voraussetzung für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist, dass der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies erfordert, dass die Mittel haushaltsrechtlich mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Die Haushal... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.5.2 Eigenhändige Unterzeichnung; Stellvertretung

Rz. 443 Nach § 126 Abs. 1 Satz 1 BGB muss die Unterzeichnung eigenhändig durch Namensunterschrift erfolgen. Die Schriftform wird daher nicht durch Telefax gewahrt[1], ebenso wenig durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.[2] Rz. 444 Die Befristungsvereinbarung kann von einem bevollmächtigten Stellvertreter unterzeichnet werden. Die Erteilung der Vollmac... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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E-Mobilität im Unternehmen / 6 Das Fuhrparkmanagement

Unter Fuhrparkmanagement wird verstanden, den Einsatz der Fahrzeugflotte im Unternehmen (Fuhrpark) zu verwalten, zu planen, zu steuern und zu überwachen. Das primäre Ziel ist, die Kostenstruktur in allen Bereichen des Fahrzeugeinsatzes (Beschaffung, Nutzung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern) zu optimieren. Ein Fuhrpark- und Flottenmanagement soll dabei helfen, alle Ressource... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Bekanntgabe an Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 S. 3 und S. 4 AO)

Rz. 57 Für die Frage, ob an einen Bevollmächtigten bekanntzugeben ist, ist zu unterscheiden, ob es sich um eine speziell für Bekanntgaben geltende allgemeine Empfangsvollmacht (Rz. 58ff.) oder eine (Vorsorgevollmacht (Rz. 61) handelt. Rz. 58 § 122 Abs. 1 AO gilt für alle Arten von Verwaltungsakten, einschließlich Steuerbescheiden, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Zweiergemeinschaft: Vertret... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Das Klägervorbringen gehe bereits im Ansatz fehl, wenn es B als Vertreter ohne Vertretungsmacht im Vorverfahren ansehe. Denn nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG würden die Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten, wenn, wie im Fall, kein Verwalter bestellt sei. Für Angelegenheiten, in denen der Gemeinschaft der Wohnungseigentü... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Mieter: Vorlage von Verwalt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer als Vermieter verpflichtet und berechtigt ist, einem Mieter zu ermöglichen, die vollständigen Verwaltungsunterlagen einzusehen. Mieter und Verwaltungsunterlagen Leistet ein Mieter einem Wohnungseigentümer als Vermieter Vorauszahlungen, so ist hierüber abzurechnen. Die Abrechnung soll den Mieter in die Lage... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 6 Zustellung schriftlicher Verwaltungsakte (§ 122 Abs. 5 AO)

Rz. 227 Die Anordnung der Zustellung ist ein behördeninterner Vorgang, kein Verwaltungsakt. Es gelten daher nicht die Regeln über ermessensgebundene Verwaltungsakte; insbesondere braucht die Anordnung der Zustellung nicht begründet zu werden.[1] Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zustellung in § 284 Abs. 6 AO (Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung), §§ 3... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Zweiergemeinschaft: Vertret... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentümer (Zweiergemeinschaft). Wohnungseigentümer B erhebt im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Klage gegen Wohnungseigentümer K. Gegenstand der Klage ist das Verlangen, einen TOP auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen. Diese Klage wird abgewiesen und die Gemeinschaft der Wohnungseigen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.12 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.10 Muster

Rz. 122 Kündigungsschreiben des Anwalts des Vermieters wegen Mietrückstands über mehr als zwei Monate (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.9 Muster

Rz. 65 Abmahnschreiben des Anwalts des Vermieters wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnung im Erdgeschoss/Obergeschoss Mitte/re... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet... mehr