Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
 

Der Bundeshaushaltplan für 2018 wird wieder ausgeglichen sein; er weist Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 343,6 Mrd. EUR aus. Wie in den vergangenen 2 Jahren ist keine Nettokreditaufnahme vorgesehen. Geplant wird jedoch mit einer Ermächtigung zur Kreditaufnahme soweit diese der Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten dient. Die Haushaltsausgaben finanzieren sich i. H. v. fast 319 Mrd. EUR aus Steuereinnahmen; dies sind ca. 17,9 Mrd. EUR mehr als in 2017.

Enthalten ist auch der Finanzplan bis 2021, welcher ebenfalls keine Aufnahme neuer Schulden vorsieht. Die Ausgaben im Bundeshaushalt sollen demnach moderat ansteigen auf dann voraussichtlich 356,8 Mrd. Euro im Jahr 2021. Das gesetzgeberische Mammutwerk umfasst 2.980 Seiten.
1.1.2018 Haushaltsgesetz 2018 v. 12.7.2018

Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2017.

Stellungnahme des Bundesrats v. 22.9.2017.

1. Lesung am Bundestag am 15.5.2018.

Stellungnahme des Bundesrats v. 8.6.2018.

Verkündet am 17.7.2018 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1126.

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