Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.10 Schwebend unwirksamer Beschluss

Im Gegensatz zum anfechtbaren Beschluss, der schwebend wirksam ist bis zu dessen rechtskräftiger Ungültigerklärung, ist ein Beschluss, der einen Eingriff in unentziehbare, aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat, bis zur Zustimmung des jeweils betroffenen Wohnungseigentümers schwebend unwirksam. Dies hatte der BGH im Jahr 2004[1] klargestellt. Alle... mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2 Vereinbarte Öffnungsklausel

"Was zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass dies auch beschlossen werden darf." Das vom BGH am 20.9.2000[1] proklamierte Ende der Zitterbeschlüsse hatte die Bedeutung vereinbarter Öffnungsklauseln in ein ganz besonderes Licht gerückt. Vielfach falsch verstandene "Narrenfreiheit" in entsprechender Beschlussfassung hatte den BGH[2]... mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm... mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.1 Abgrenzung zum Änderungsvorbehalt

Der sog. Änderungsvorbehalt enthält die Ermächtigung zu einer einseitigen Änderung der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung meist des teilenden Eigentümers bzw. Bauträgers auch noch nach Entstehen der Gemeinschaft. Insbesondere kann sich der teilende Eigentümer in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwer... mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 5.1.1 Anwaltsbeauftragung

Wird die Klage dem Verwalter zugestellt und kommt aufgrund der Komplexität der Materie eine Verfahrensführung durch ihn nicht in Betracht – auch weil sich der Verwalter nicht dem Vorwurf mangelhafter Verfahrensführung ausgesetzt sehen möchte –, sollte die Klage möglichst unverzüglich an einen Rechtsanwalt weitergeleitet und dieser mit der Vertretung der beklagten GdWE beauft... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.4 Form der Ankündigung

Rz. 4 Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126b i. d. F. des Gesetzes z... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Muster

Rz. 18 Schreiben des Vermieteranwalts auf Duldung von Reparaturmaßnahmen Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/denen Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnu... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.4.3 Berufungsstreitwert (Beschwer)

Rz. 83 Für den Wert der Beschwer bei Mängelbeseitigungsklagen ist derjenige des damit abgewiesenen Mieters (BGH, Beschluss v. 17.3.2020, VIII ZR 115/, WuM 2020, 299, BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, WuM 2007, 207; BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, GE 2007, 983, ständige Rspr.) als auch derjenige des zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters mit dem... mehr

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Sondernutzungsrechte / 2.2.3 "Gestreckte" Begründung von Sondernutzungsrechten

Die Begründung von Sondernutzungsrechten kann auch in der Form erfolgen, dass dem Verwalter vom teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung zur Zuordnung von Sondernutzungsrechten an bestimmten Gemeinschaftsflächen Vollmacht erteilt wird. Der aufschiebend bedingte Ausschluss der übrigen Miteigentümer an der Nutzung von Gemeinschaftseigentum erlangt mit der Eintragung der B... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 1.6 Exkurs: Obligatorisches Streitschlichtungsverfahren

Mit Art. 15a EGZPO ist den Ländern die Möglichkeit eröffnet, ein Verfahren der obligatorischen Streitschlichtung einzuführen. "Obligatorische Streitschlichtung" bedeutet, dass die Klage in bestimmten und klar definierten Angelegenheiten vor dem Amts- oder Landgericht erst dann zulässig ist, wenn das vorgeschaltete Schlichtungsverfahren fehlgeschlagen ist und sich die Parteie... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.6.2 Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015

Rz. 376b Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016[1] ist § 203 BewG neugefasst worden. Nach der Neufassung beträgt der im vereinfachten Ertragswertverfahren anzuwendende Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 Abs. 1 BewG). Eine automatische Anpassung an die Zinsentwickl... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.1.1 Klagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht hat, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Nach der zivilprozessualen Vorschrift des § 17 ZPO richtet sich der allgemeine Gerichtsstand juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften nach dem Ort der Verwaltung. Nun könnte man im Fall... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.2 Keine Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 68 Wird im Einspruchsverfahren gegen den als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid dieser aufgehoben oder geändert, so kann sich dies auf die Festsetzung des VZ auch dann auswirken, wenn diese nicht gesondert angefochten und damit bestandskräftig geworden ist. Die Korrekturmöglichkeit des § 130 Abs. 1 AO ist unabhängig von der Bestandskraft. Hiernach "kann" die Finanzbe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.3 Ermessensbindungen durch Verwaltungsregelungen

Rz. 100 Durch § 152 Abs. 5 AO a. F. wurde dem BMF die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Bundesrats bzw. – soweit Einfuhr- und Ausfuhrabgaben[1] und Verbrauchsteuern betroffen sind – ohne dessen Zustimmung allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Die entsprechende Verordnungsermächtigung wurde durch das Amtshilfsrichtline-Umsetzungsgesetz aufgehoben.[2] Von der ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftung bei der Einschaltung selbständiger Dritter

Rn 59 Während bei Hilfspersonen nach § 278 keine Haftungsbeschränkung auf Auswahl- oder Überwachungsverschulden Platz greift, stellt sich die Frage, ob sich dies bei der Einschaltung selbständiger Dritter anders verhält. Zu denken ist etwa daran, dass der Verwalter die Erledigung von Buchhaltungsarbeiten einem selbständigen Buchhalter oder Steuerberater überträgt[1]; ferner ... mehr

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Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1] mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Formvorschriften im Sinne von § 3a Abs. 1 S. 2 RVG

Rz. 24 Neben der Einhaltung der Textform muss die Vergütungsvereinbarung als solche oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen und nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Die Bezeichnung "Vergütungsvereinbarung" muss die Vereinbarung nicht enthalten, daher genügt die... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / I. Voraussetzungen der Vergütungsvereinbarung

Rz. 12 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Eine Vergütungsvereinbarung kann grundsätzlich aber auch formlos, also mündlich vereinbart ... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 56 Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entsteht die Terminsgebühr entsprechend der Vorbem. 3 Abs. 3 RVG. Hiernach entsteht die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen für mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 64 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 43 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Bestimmung der angemessenen Vergütung

Rz. 73 Verfügt der Erblasser keine Regelung hinsichtlich der Testamentsvollstreckervergütung, besteht gemäß § 2221 BGB ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es gibt keine gesetzliche Gebührenordnung für Testamentsvollstrecker.[105] Umgekehrt ist auch bei wirtschaftlich schwieriger Lage des Nachlasses eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn der Erblasser keine abweic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr. 12 S. 1 EStG)

Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 1 EStG ist, dass die Bezüge zum einen aus einer Bundeskasse oder aus einer Landeskasse gezahlt werden und durch eine Rechtsnorm des Bundes oder eines Landes (Gesetz oder auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende Rechtsverordnung) oder durch Beschluss der Bundes- oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung fe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Ermittlung der nicht abziehbaren Beiträge zur Krankenversicherung (§ 10 Abs. 5 EStG ab Vz 2010)

Rz. 278 Durch das BürgerentlG Krankenversicherung ist in § 10 Abs. 5 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer RechtsVO zur Ermittlung der nicht abziehbaren Beitragsanteile der Krankenversicherung eingefügt worden. Beiträge für Komfortleistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) sind nicht abziehbar (Rz. 68f.). Die Krankenversicherungsbeitragsanteils-Ermittlungsverordnung[1]... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe... mehr

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AGS 08/2026, Nachweis der B... / II. Original der Vollmacht nur ausnahmsweise erforderlich

Nach Auffassung des LG hat der Verteidiger des Antragstellers seine wirksame Bevollmächtigung in der hierfür erforderlichen Form nachgewiesen. Der Nachweis sei formwirksam durch den per beA übermittelten qualifizierten elektronisch signierten Scan der Vollmachtsurkunde erfolgt. Die Rspr. des KG sei durch Gesetzesänderung überholt. Zu den nach § 464b S. 3 StPO im Kostenfestset... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / IV. Konkurrenzverhältnis Testamentsvollstreckung und Vollmacht

Nach h.M. können Testamentsvollstreckung und Vollmacht nebeneinander bestehen, ohne dass ein gesetzliches Rangverhältnis vorgesehen ist.[30] Die Frage, welches Rechtsinstitut im Einzelfall Vorrang hat, ist grundsätzlich durch Auslegung zu ermitteln. Fehlen ausdrückliche Anhaltspunkte und ergeben sich aus den Erklärungen des Erblassers und Vollmachtgebers keine Einschränkunge... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 3. Durch Amtsannahme des Testamentsvollstreckers auflösend bedingte Vollmacht

Gerade bei Personenverschiedenheit von Bevollmächtigtem und Testamentsvollstrecker möchte der Vollmachtgeber als künftiger Erblasser oftmals eine klare "Machtzuständigkeit". Um ein Nebeneinander von Testamentsvollstreckung und Vollmacht zu verhindern, kann angeordnet werden, dass die Vollmacht mit Annahme des Amtes durch den Testamentsvollstrecker erlischt. Diese als auflöse... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 1. Flankierende Vollmacht an den Testamentsvollstrecker

Zum Zwecke der Zentralisierung und Erweiterung seiner Machtbefugnisse kann dem Testamentsvollstrecker zusätzlich eine Vollmacht erteilt werden. Eine dem Testamentsvollstrecker erteilte Vollmacht verhindert ein Machtvakuum, das entstehen kann, wenn die Rechte der Erben und des Testamentsvollstreckers auseinanderfallen. Eine dem Testamentsvollstrecker erteilte Vollmacht kann au... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / V. Die Verbindung von Testamentsvollstreckung und Vollmacht

Die Kombination von Testamentsvollstreckung und Vollmacht bietet erhebliche praktische Vorteile, die sich bei näherer Betrachtung der jeweiligen Rechtsmacht nahezu von selbst aufdrängen. Der Bevollmächtigte kann sich unmittelbar nach dem Erbfall durch Vorlage der Vollmacht legitimieren und Rechtsgeschäfte für den Nachlass vornehmen, ohne ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / VI. Die unwiderrufliche Vollmacht als Gestaltungsempfehlung?

Die Möglichkeit, eine Vollmacht als unwiderruflich auszugestalten, ist nach der Rechtsprechung nur in engen Grenzen zulässig. Für den eingeschränkt zulässigen Ausschluss der Widerruflichkeit bedarf es eines Vertrags zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, ein einseitiger Verzicht auf den Widerruf durch den Vollmachtgeber ist nicht möglich.[49] Zudem bedarf der ... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 3. Auflage an die Erben, die Vollmacht nicht zu widerrufen

Der Erblasser kann seine Erben mit der Auflage belasten, die dem Testamentsvollstrecker erteilte Vollmacht nicht zu widerrufen. Dadurch können die Erben faktisch verpflichtet werden, die Vollmacht beizubehalten und sich nicht in Widerspruch zu den Handlungen des bevollmächtigten Testamentsvollstreckers zu setzen.[72] Da bei einer Auflage der Beschwerte zwar zur Vollziehung de... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 2. Klarstellung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden.[62] Um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden, ist zu empfehlen, das Konkurrenzverhält... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 1. Notwendigkeit der Bevollmächtigung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaftsanteilen: Die Vollmachtslösung

Da die Testamentsvollstreckung an einem Einzelunternehmen und an persönlich haftenden Personengesellschaftsanteilen nicht ohne Weiteres durchgeführt werden kann, ist die Verbindung von Vollmacht und Testamentsvollstreckung gerade in diesem Bereich ein wichtiges Praxisbeispiel. Hintergrund der Grenzen der Testamentsvollstreckung in diesem Bereich ist der Umstand, dass der Test... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / VII. Gestaltungsempfehlungen auf Ebene der Bevollmächtigung

Im Nachfolgenden sollen zunächst konkrete Gestaltungsempfehlungen auf der Ebene der Bevollmächtigung vorgestellt werden, die die vorstehend aufgeführten Aspekte hinreichend berücksichtigen. 1. Flankierende Vollmacht an den Testamentsvollstrecker Zum Zwecke der Zentralisierung und Erweiterung seiner Machtbefugnisse kann dem Testamentsvollstrecker zusätzlich eine Vollmacht ertei... mehr

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AGS 08/2026, Nachweis der Bevollmächtigung im Kostenfestsetzungsverfahren

§ 55 RVG; § 464b StPO; § 130a ZPO Leitsatz Der Nachweis der Bevollmächtigung kann nach dem durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz mit Wirkung zum 17.7.2024 eingefügten § 130a Abs. 3 S. 3 ZPO, der auch im strafrechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist, auch durch einen per beA übermittelten, qualifiziert elektronisch signierten Scan formwirksam gef... mehr

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AGS 08/2026, Nachweis der B... / I. Sachverhalt

Das AG hat das gegen den ehemaligen Beschuldigten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB) geführte Strafverfahren gem. § 153 Abs. 2 StPO eingestellt und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten der Staatskasse auferlegt. Der Verteidiger des Beschuldigten, der diesen seit seiner Verteidigungsanzeige und Vollmachtsvorlage in Kopie im Strafverfahre... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 2. Rechtsmacht des Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte ist Vertreter des Vollmachtgebers bzw. nach dessen Tod Vertreter der Erben, sofern die Vollmacht transmortal oder postmortal erteilt worden ist. Nach dem einschlägigen Repräsentationsprinzip handelt der Bevollmächtigte nicht wie der Testamentsvollstrecker im eigenen, sondern stets im fremden Namen. Die Wirkungen seines Handelns treffen unmittelbar den Ver... mehr

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AGS 08/2026, Nachweis der B... / Leitsatz

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann nach dem durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz mit Wirkung zum 17.7.2024 eingefügten § 130a Abs. 3 S. 3 ZPO, der auch im strafrechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist, auch durch einen per beA übermittelten, qualifiziert elektronisch signierten Scan formwirksam geführt werden. Das Original kann nur bei Zw... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 1. Widerrufsermächtigung des Testamentsvollstreckers

Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ausdrücklich zum Widerruf erteilter Vollmachten ermächtigen, ihm den Widerruf von Vollmachten untersagen oder den Widerruf an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. Diese Gestaltung ist besonders sinnvoll, wenn der Erblasser den Widerruf der Vollmacht nicht allein der Entscheidung des Testamentsvollstreckers überlassen möchte. Die For... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 4. Zustimmungsvorbehalt des Testamentsvollstreckers

Oftmals entspricht es dem Interesse des Erblassers, nahtlose Handlungsfähigkeit durch eine transmortal oder postmortal erteilte Vollmacht herzustellen, dem ernannten Testamentsvollstrecker jedoch die Kontrolle des Bevollmächtigten zu ermöglichen. Der Erblasser kann hierzu anordnen, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers nur mit Zustimmung des Testamentsvoll... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 9

Auf einen Blick Treffen transmortal und/oder postmortal wirkende Vollmachten auf eine daneben angeordnete Testamentsvollstreckung, entsteht ein Spannungsfeld, das gestalterisch sowohl auf der Ebene der Bevollmächtigung als auch auf der erbrechtlichen Ebene gelöst werden kann. Bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung ist die gewünschte Form der Testamentsvollstreckung kon... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 5. Kostentragungspflicht bei Widerruf

Widerrufen die Erben die Vollmacht, kann die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich werden. Da die widerrufenden Erben für diese u.U. unnötigen Kosten "verantwortlich" sind, können sie mit den dadurch entstehenden Kosten belastet werden. Diese Gestaltung dient der Abschreckung vor leichtfertigen Widerrufen. Hierzu folgender Formulierungsvorschlag: Zitat "... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 4. Vermächtnis für den Fall des Widerrufs

Der Erblasser kann sich statt für eine Auflage auch für ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis entscheiden, das für den Fall des Widerrufs der Vollmacht durch die Erben zugunsten des Bevollmächtigten anfällt. Ein solches Vermächtnis entfaltet eine präventive Sanktionswirkung und stärkt die Stellung des Bevollmächtigten. Sie ist rechtlich zulässig, da der Erblasser die Erben g... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 1

Während der Vollmachtgeber mit der Erteilung transmortal oder postmortal wirkender Vollmachten hauptsächlich seine Handlungsfähigkeit zu Lebzeiten absichern möchte, dient die vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung verschiedenen Gründen, die nachfolgend dargestellt werden. Treffen transmortal und/oder postmortal wirkende Vollmachten auf eine daneben angeordnete Tes... mehr

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ZErb 08/2026, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.-20.6.2026 in Bingen

In diesem Jahr fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.–20.6.2026 im schönen Bingen statt. Den Auftakt der Tagung bildete der vereinsinterne Workshop "Unglaubliche Möglichkeiten – was können wir als VorsorgeAnwalt e.V. erreichen, was kann ich für den Verein tun und der Verein für mich?". Es wurden die Themenschwerpunkte Gewinnung von Neumitgliedern, Erhöhung der ... mehr

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AGS 08/2026, Nachweis der B... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Es erstaunt immer, wenn man sieht, wie offenbar gesetzliche Änderungen übersehen und an "alten Zöpfen"/Entscheidungen, die schon zur früheren Rechtslage höchst fraglich waren (vgl. meine Anmerkung zu KG, a.a.O.) und die zum Glück – offenbar – vereinzelt geblieben sind, festgehalten wird. Man fragt sich, ob die Vertreter der Staatskasse gesetzl... mehr

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ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 2. Zustimmungsvorbehalt des Bevollmächtigten

Das Gesetz geht bei der Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers vom Leitbild eines Generalvollstreckers aus,[65] sofern kein Einschränkungswille des Erblassers erkennbar ist.[66] Der Erblasser kann die Befugnisse des Testamentsvollstreckers gem. § 2208 BGB einschränken. Zwar ist ein Mindestumfang für die Befugnisse des Testamentsvollstreckers nicht festgelegt,[67] dem ernann... mehr