Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 11 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z.B. durch die Beauftragu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / b) Verschafft die Vollmacht dem Alleinerben zusätzliche Befugnisse?

Nach Erteilung und späterer Legitimation des Alleinerben ist hinsichtlich des Fortbestands der Erblasservollmacht zu differenzieren. Wird die Vollmacht nur als Instrument der Überbrückung genutzt, um ohne Erbnachweis zu handeln, spricht viel dafür, dass das Bedürfnis nach vollständiger Legitimation nach Wegfall der Schwebephase abnimmt. Gewährt die Vollmacht hingegen weiterg...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / a) Legitimations-/Verkehrsschutzbedürfnis des Alleinerben?

Solange der Alleinerbe noch keinen Erbnachweis besitzt, besteht in der Praxis regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können.[23] Der Rechtsverkehr kann die Erbfolge häufig nicht sicher beurteilen; selbst der Alleinerbe hat nicht zwingend sichere Kenntnis. So besteht etwa das Risiko der Ausschlagung oder später auftauchender Verfüg...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / a) Unmöglichkeit der Stellvertretung bei Personalunion – Erlöschen der Vollmacht bei Konfusion

Einerseits wird vertreten, eine Vollmacht erlösche stets bei Vorliegen einer Konfusion.[18] Diese Ansicht knüpft an die Annahme an, dass die Stellvertretung notwendigerweise Personenverschiedenheit erfordert. Wenn diese Trennung fehlt, soll das Institut seinen Zweck verlieren.mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / b) Fortbestand der Vollmacht trotz Personalunion im Einzelfall

Dagegen wird mittlerweile überwiegend angenommen, die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht sei keine klassische Forderung/Schuldposition. Eine Konfusion greife begrifflich nicht. Entscheidend sei vielmehr, ob ein Bedürfnis nach dem Fortbestand besteht – insbesondere zur Absicherung des Rechtsverkehrs und zur Überbrückung der Legitimationsphase.[19] Maßstab sind somit im Rahm...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und postmortale Vollmachten im deutschen Erbrecht: Konfusion beim Alleinerben und Reichweite bei Vor- und Nacherbschaft

1 In diesem Beitrag zeigt der Bearbeiter die praktischen Bedürfnisse auf, die ihn zum Verfassen seiner Dissertation mit dem Thema "Reichweite trans- und postmortaler Erblasservollmachten und deren Akzeptanz im europäischen Ausland am Beispiel von Spanien" bewogen haben. Anschließend erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit zwei bedeutsamen Problemfeldern des deutschen ...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 3. Vollmacht zugunsten des (alleinigen) Vorerben zur Vertretung des Nacherben

Besonders brisant wird die Konstellation, wenn der (alleinige) Vorerbe selbst zugleich Bevollmächtigter ist. In diesem Fall kann er – kraft Vollmacht – den Nacherben vertreten. Dann drohen die Schutzmechanismen der §§ 2113 ff. BGB faktisch leerzulaufen: Der unbefreite Vorerbe könnte die nach § 2113 Abs. 1 BGB zustimmungsbedürftige Verfügung über Grundstücke ohne tatsächliche ...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / IV. Fazit und Empfehlung der praktischen Gestaltung

Trans- und postmortale Vollmachten zählen zu den erbrechtlichen Gestaltungsmitteln, deren praktische Bedeutung stetig wächst, während ihre dogmatische Einordnung weiterhin von Unsicherheiten geprägt ist. Die anhaltend uneinheitliche Bewertung zeigt, dass einfache Kategorisierungen nicht tragfähig sind. Vor diesem Hintergrund bedarf es Leitlinien, um Reichweite und Grenzen di...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / I. Ausgangspunkt: Handlungsfähigkeit nach dem Erbfall – Nutzen und Risiko der Erblasservollmacht

Der Erbfall markiert in der Praxis häufig nicht den Abschluss der Vermögensnachfolge, sondern vielmehr den Beginn rechtlicher und tatsächlicher Auseinandersetzungen.[1] Dies gilt nicht nur für unübersichtliche oder konfliktträchtige Nachlasskonstellationen, sondern auch dann, wenn der Erblasser seinen letzten Willen sorgfältig gestaltet und rechtssicher niedergelegt hat. Den...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / b) Wirksame Vertretung des Nacherben durch den Vorerben

Der oben genannten Auffassung ist nicht zu folgen. Der alleinige Vorerbe kann grundsätzlich auch als Bevollmächtigter den Nacherben vertreten.[43] Die eingeschränkte Verfügungsbefugnis des Vorerben ist regelmäßig nicht Ziel. Sie ist lediglich notwendige Folge der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft.[44] Auch der häufig herangezogene Vergleich zur Testamentsvollstreckung trä...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 2. Vertretung des Nacherben bereits ab Vorerbfall

Zentral ist zunächst die vorgelagerte Frage, ob der Nacherbe bereits ab dem Vorerbfall durch einen vom Erblasser Bevollmächtigten vertreten werden kann oder ob Vertretung erst mit Eintritt des Nacherbfalls denkbar ist. Gegen eine Vertretbarkeit vor dem Nacherbfall wird u.a. eingewandt, der Nacherbe sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht "beteiligt", teils noch nicht geboren oder...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 1

In diesem Beitrag zeigt der Bearbeiter die praktischen Bedürfnisse auf, die ihn zum Verfassen seiner Dissertation mit dem Thema "Reichweite trans- und postmortaler Erblasservollmachten und deren Akzeptanz im europäischen Ausland am Beispiel von Spanien" bewogen haben. Anschließend erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit zwei bedeutsamen Problemfeldern des deutschen Rec...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 3. Konfusion als Bedürfnisprüfung, nicht als "logische Notwendigkeit"

Eine pauschale, allein an der "Zufälligkeit" der Alleinerbenstellung anknüpfende Schlechterstellung gegenüber einem bevollmächtigten Dritten überzeugt nicht. Im Gegenteil ist das Vertrauensverhältnis zwischen Erblasser und Alleinerben häufig besonders eng. Der typische Regelungswille zielt gerade darauf ab, dem Alleinerben die sofortige Handlungsfähigkeit zu eröffnen.[21] Üb...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / II. Erblasservollmacht zugunsten des Alleinerben: Erlöschen durch Konfusion?

Die Frage, ob eine über den Tod hinauswirkende Vollmacht bei Personalunion von Bevollmächtigtem und Alleinerben "durch Konfusion" erlischt, ist seit langem umstritten und praktisch hochrelevant.[14] Unter Konfusion versteht man die Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person.[15] Paradebeispiel ist die Konstellation, dass im Wege der Singular- oder Universalsukzessi...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 4. Ergebnisleitlinie für die Beratungspraxis

Für die Konfusionsfrage beim Alleinerben bietet sich daher folgende praktikable Leitlinie an: Bis zur Erlangung eines ausreichenden Erbnachweises ist ein Erlöschen der Vollmacht durch Personalunion regelmäßig abzulehnen. Andernfalls würde der intendierte Zweck der Vollmacht, die Handlungsfähigkeit, unterlaufen. Zudem sprechen Verkehrsschutzgesichtspunkte für den Fortbestand....mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 1. Problemstellung und praktische Relevanz

Gerade im Grundbuchverfahren lässt sich die Problematik besonders gut aufzeigen. Verfügungen über Grundstücke verlangen grundsätzlich einen Erbnachweis, vgl. § 35 GBO. Dieser Nachweis ist oft zeit- und kostenintensiv. Eine notariell errichtete trans-/postmortale Vollmacht kann demgegenüber – in öffentlicher beglaubigter oder beurkundeter Form (§ 29 GBO) – im Grundbuchverkehr...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 5. Keine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass durch den handelnden Alleinerben

Grundsätzlich haftet der Erbe für die von einem bevollmächtigten Dritten begründeten Nachlassverbindlichkeiten persönlich. Ihm verbleibt jedoch die Möglichkeit, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken.[27] Als wichtiges Korrelat im Hinblick auf die zugunsten des Alleinerben weiter fortbestehenden Vollmacht ist hervorzuheben: Der Alleinerbe kann sich nicht "selbst" so v...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 4. Konfusion beim (alleinigen) Vorerben?

Auch hier könnte man an ein Erlöschen der Vollmacht durch Konfusion denken. Praktisch ist jedoch gerade im System der Vor- und Nacherbschaft ein Fortbestandsbedürfnis besonders plausibel. Der Nachlass wirkt teilweise als Sondervermögen neben dem Eigenvermögen des Vorerben fort.[38] Vollmacht und Nachlass "verschmelzen" gerade nicht vollständig. Konfusion ist daher nicht das ...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 6

Auf einen Blick Trans- und postmortale Erblasservollmachten können nach dem Erbfall maßgeblich zur Sicherung der Handlungsfähigkeit über den Nachlass beitragen. Ihre Reichweite entzieht sich jedoch einer schematischen Bestimmung und bedarf einer einzelfallbezogenen Auslegung. Beim Alleinerben ist die grundsätzliche Annahme eines automatischen Erlöschens der Vollmacht durch K...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / a) Keine Vertretung des Nacherben durch den Vorerben

Teilweise wird die Stellvertretung des Nacherben durch den bevollmächtigten Vorerben abgelehnt.[41] Nach dieser Auffassung soll zwar die Vertretung des Nacherben durch einen vom Erblasser bevollmächtigten Nichterben zulässig sein. Nicht jedoch die Vertretung durch den Vorerben selbst, soweit es um die Ausübung der Zustimmungsrechte nach §§ 2112 f., 2136 BGB geht. Dem Vorerbe...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 2. Grundpositionen

In Literatur und Rechtsprechung stehen sich im Kern zwei Ansätze gegenüber: a) Unmöglichkeit der Stellvertretung bei Personalunion – Erlöschen der Vollmacht bei Konfusion Einerseits wird vertreten, eine Vollmacht erlösche stets bei Vorliegen einer Konfusion.[18] Diese Ansicht knüpft an die Annahme an, dass die Stellvertretung notwendigerweise Personenverschiedenheit erfordert....mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / III. Vor- und Nacherbschaft: Vertretung des Nacherben und Gefahr der Umgehung der §§ 2113 ff. BGB

Möchte der Erblasser seinen Nachlass im Wege der Vor- und Nacherbschaft regeln, werden ihm durch zwingende Wertungen, etwa §§ 2113 ff. BGB, Grenzen gesetzt. Hier liegt es nahe, den gesetzlichen Handlungsspielraum des Erblassers mittels Erblasservollmacht zu erweitern. 1. Beschränkende Struktur der Vor- und Nacherbschaft als Konfliktfeld Die Vor- und Nacherbschaft ist dogmatisc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 06/03 – 07/2025 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach sign...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Ermächtigung hinsichtlich Steuerbefreiung, -ermäßigung und Vorsteuerabzug (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Von der Ermächtigung, den Umfang der im UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und des Vorsteuerabzugs näher zu bestimmen, ist in den §§ 23 und 30 UStDV Gebrauch gemacht worden. In § 23 UStDV gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Deutsc...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 1. Beschränkende Struktur der Vor- und Nacherbschaft als Konfliktfeld

Die Vor- und Nacherbschaft ist dogmatisch gerade darauf angelegt, zwei Erben zeitlich gestuft einzusetzen. Sie begrenzt die Dispositionsfreiheit des Vorerben zugunsten des Nacherben.[29] Der Vorerbe ist auflösend bedingter Erbe, vgl. § 2139 BGB, der Nacherbe aufschiebend bedingter Erbe.[30] Insbesondere Verfügungen des Vorerben über Grundstücke und unentgeltliche Verfügungen...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 5. Vertretung des Nacherben durch den Vorerben mittels Erblasservollmacht

Liegt eine Befreiung von § 181 BGB vor und ergibt die Auslegung im Einzelfall, dass der Erblasser eine Vertretung des Nacherben durch den Vorerben gewollt hat,[39] so stellt sich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer solchen Gestaltung. Maßgeblich sind insoweit die Wertungen der §§ 2112 ff. BGB, welche insbesondere dem Schutz des Nacherben dienen.[40] a) Keine Ver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Ermächtigung hinsichtlich Neubekanntmachung im Bundesgesetzblatt (§ 26 Abs. 6 UStG)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch § 26 Abs. 6 UStG wird es dem BMF möglich, sowohl das UStG als auch die zum Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen (UStDV, EUStBV) in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum und unter einer neuen Überschrift im BGBl bekannt zu machen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Ermächtigung hinsichtlich Anpassung an Zolltarif (§ 26 Abs. 2 UStG)

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ohne separates Gesetzgebungsverfahren besteht für das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Möglichkeit, sich im Zolltarif ergebene Änderungen zeitnah auf die entsprechenden Umsatzsteuervorschriften im UStG und in der UStDV zu übertragen. Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Änderbar sind allerdings...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Bestellung des Fiskalvertreters/Vollmachterteilung

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gem. § 22a Abs. 3 UStG benötigt der Fiskalvertreter eine Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers, um seine Tätigkeit ausführen zu können. Zu beachten ist, dass die Vollmacht erteilt sein muss, bevor der im Ausland ansässige Unternehmer im Inland steuerfreie, der Fiskalvertreter-Regelung dem Grunde nach zugängliche Umsätze tätigt. Ein...mehr

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AGS 06/2026, Darlegungs- un... / II. Hinweisbeschluss vom 10.9.2025

Das AG hat die Beweislast zutreffend beurteilt. Für den Vertragsschluss und den Inhalt des Mandats trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BeckOK BGB/Teichmann, § 675 Rn 1047 m.w.N.). Behauptet – wie hier – der Beklagte ein auf die Erteilung der Deckungszusage bedingtes Mandat betreffend die außergerichtliche Tätigkeit, obliegt der Klägerin die Darlegung und ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Ermächtigung hinsichtlich Steuererlass im Falle des grenzüberschreitenden Personenluftverkehrs (§ 26 Abs. 3 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuer kann für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt hat. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass von USt nach § 26 Abs. 3 UStG für grenzüb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.3.4 Abnehmernachweis

Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Verwaltungsauffassung ist es ggf. nicht ausreichend, hinsichtlich der Eigenschaft des Abnehmers als ausländischer Abnehmer lediglich den Namen und die Anschrift aufzuzeichnen, sondern soll es erforderlich sein, eine Abschrift oder Kopie eines Identifikationsnachweises zu den Buchführungsunterlagen zu nehmen, um die Nachweisvoraussetzung...mehr

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AGS 06/2026, Darlegungs- un... / III. Beschluss vom 12.12.2025

Das weitere Vorbringen der Klägerin rechtfertigt keine andere Entscheidung. Die Klägerin nimmt die im Hinweisbeschluss referierte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht ausreichend in den Blick. Behauptet – wie hier – der Beklagte ein auf die Erteilung der Deckungszusage bedingtes Mandat für die außergerichtliche Tätigkeit, obliegt der Klägerin die Darlegung und der ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Ermächtigung hinsichtlich Erlass der Nachweiserbringung bezüglich Steuerbefreiungen für ausländische Streitkräfte (§ 26 Abs. 5 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für ausländische Streitkräfte, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind, gelten bestimmte Umsatzsteuerbefreiungen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Wie der Nachweis im Einzelnen zu erbringen ist, ergibt sich aus den jeweiligen Abkommen mit den ausländischen Staaten oder Einrichtungen. Hierbei hand...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2.2 Fiskalvertreter bei dem i. g. Erwerb (§§ 22a ff. dUStG)

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die ausländische Person, die kein registrierter Steuerpflichtiger (Steuerzahler) ist und die im Inland die Waren aus einem anderen Mitgliedstaat erwirbt, kann sich für Zwecke der Deklarierung des i. g. Erwerbs von einem Fiskalvertreter vertreten lassen, falls die erworbenen Waren anschließend unmittelbar als steuerbefreite i. g. Lieferung bz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ersatzweise Beherrschung durch Stimmrechtsvollmachten

Rn. 320e Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung kann in Fällen, in denen der Anteilsbesitz der die Besitz-PersGes beherrschenden "Personengruppe" dieser in der Betriebs-GmbH keine einfache Stimmenmehrheit gewährt, durch Stimmrechtsvollmachten bewusst hergestellt werden: s Woerner, DStR 1986, 735, 740. Auch eine jederzeit widerrufliche Vollmacht für den von §...mehr

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AGS 06/2026, Darlegungs- un... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwaltskanzlei, nimmt ihren früheren Mandanten auf Zahlung anwaltlicher Gebühren aus dem sogenannten Diesel-Skandal in Anspruch. Der Beklagte erteilte der Klägerin unter dem 21.11.2017 Vollmacht. Mit Schreiben vom 21.12.2020 erteilte der Rechtsschutzversicherer des Beklagten Deckungszusage für das erstinstanzliche Verfahren. Die Deckungszusage bezog s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8 Buchnachweis

Rz. 146 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach § 17d Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer einen Buchnachweis über die Voraussetzungen der Steuerbefreiung führen. Unter Buchnachweis ist ein Nachweis durch Aufzeichnungen i. V. m. Belegen zu verstehen. Der Buchnachweis verlangt deshalb stets mehr als den bloßen Nachweis durch Aufzeichnungen oder Belege. Belege werden durch die entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.2 Einschränkung der Zuordnungsentscheidung durch die sog. 10 %-Regelung des § 15 Abs. 1 S. 2 UStG

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach der durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab dem 01.04.1999 eingefügten Fiktion des § 15 Abs. 1 S. 2 UStG gelten Gegenstände, die zu weniger als 10 % für das Unternehmen genutzt werden, nicht als zum Unternehmen gehörig, sodass die beim innerdeutschen oder i. g. Erwerb und bei der Einfuhr solcher Gegenstände entstehenden Vorsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2026, Fehlende anwal... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin X hatte den Kindesvater vor dem AG Berlin-Kreuzberg – Familiengericht – in einer Kindschaftssache vertreten, in der es um das Sorgerecht ging. Anlässlich des von dem FamG anberaumten Anhörungstermins haben sich der Kindesvater und die Kindesmutter eigenständig in einem Gespräch außerhalb des Sitzungssaales über die Ausübung der elterlichen Sorge verständig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Zuwendungsbestätigung

Tz. 98 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungsbestätigungen können auch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Voraussetzung für die Übermittlung ist, dass der Zuwendende (Spender) den Zuwendungsempfänger hierzu bevollmächtigt und diesem seine Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) mitteilt (§ 50 Abs. 2 EStDV, A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zur Fiskalvertretung sind nur die in den §§ 3 und 4 Nr. 9 Buchst. c) Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt. Dazu gehören: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, Speditionsunternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2.1 Fiskalvertreter bei der Einfuhr (§§ 22a ff. dUStG)

Rz. 154 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein Importeur, der im Inland kein registrierter Steuerpflichtiger (Steuerzahler) ist, kann sich für Zwecke der Geltendmachung der Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Waren, die aus einem Drittland versendet oder befördert wurden und deren Versand oder Beförderung in einem anderen Mitgliedstaat endet, von einem Fiskalvertreter vertreten lasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2026, Darlegungs- un... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Darlegungs- und Beweislast für einen erteilten Auftrag liegt beim Anwalt. Das gilt auch für den Fall, dass der Mandant substantiiert einwendet, nur einen bedingten Auftrag erteilt zu haben und die Bedingung sei nicht eingetreten. Der Anwalt muss dann nachweisen, dass der Auftrag unbedingt erteilt worden ist. Eine Vollmacht hilft in diesen Fällen nicht weiter, da sie alle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Das "Miterben-Unternehmen" in der Steuerberatung, KÖSDI 1991, 8436; Groh, Erben als "Durchgangsunternehmer", DB 1992, 1312; Söffing, Zurechnung von Einkünften bei Vermächtnis eines Betriebs, NWB 1992 F 3, 8313; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Wacker/Frantz, Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der E...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gem. § 22d Abs. 1 UStG erhält der Fiskalvertreter für seine Tätigkeit eine gesonderte Steuernummer und eine gesonderte USt-IdNr. für alle von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmer. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuernummer erteilt das Finanzamt, das für die Umsatzbesteuerung des Fiskalvertreters zuständig ist (§ 22 Abs. 2 USt...mehr